Sonntag, 13. Juli 2014


Das städtische Jugendamt in Freiburg hat im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 87 jugendliche Migrantiner in Obhut genommen – und damit schon mehr als im gesamten Vorjahr (78). 2010 musste das Amt nur acht junge Flüchtlinge versorgen. Man geht davon aus, dass die Zahlen weiter steigen. Die meisten kommen nachts in Freiburg an. Sie werden meist von der Bundespolizei im Zug angetroffen. Nicht selten kommen die jugendlichen Migrantiner mit Schleppern nach Europa. Diese gehen für sie in Vorkasse und verlangen das Geld für die Überfahrt mit hohen Zinsen zurück.

In Freiburg gibt es vor allem Probleme mit Jungmigrantinern aus dem Maghreb, die wiederholt Raubüberfälle begangen haben. Rund 300 Verdachtsfälle mit Schwerpunkt im Raum Freiburg werden mit dieser Gruppe in Verbindung gebracht, 15 Haftbefehle wurden ausgesprochen. 

Im Jahr 2013 stellten  bundesweit 2.485 unbegleitete minderjährige Migrantiner einen Asylantrag. Diese Zahl gibt jedoch nicht die tatsächliche Anzahl wieder, da nicht jeder unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag stellt. Manche vermeiden dies, um nicht sofort in ihre Heimatländer zurückgeschickt zu werden. Man geht daher von 7.000 bis 9.000 minderjährigen Flüchtlingen in ganz Deutschland aus.  

Kommt ein Migrantiner, der seinen eigenen Angaben entsprechend unbegleitet, minderjährig und ohne Papiere ist, in Kontakt mit einer deutschen Behörde oder Einrichtung – also der Bundespolizei oder der Ausländerbehörde – muss sofort das Jugendamt benachrichtigt werden. Unmittelbar im Anschluss nach dem Aufgreifen durch die Bundespolizei oder Ähnlichem sind die Jugendlichen im nächstgelegenen Clearinghaus unterzubringen. Das ist im Falle von Freiburg das Christophorus Jugendwerk.

Bis zur Bestellung eines Vormunds übt das Jugendamt die Personensorge aus. Im Clearingverfahren kommen Identität, Alter, Familiensituation, Gesundheitszustand, Fluchtgeschichte und persönliche Interessen und Perspektiven zur Sprache. Dazu gehört auch die Einbindung eines heimatsprachlichen Dolmetschers. Liegen keine Papiere vor – was die Regel ist –, wird im Gespräch versucht, Näheres über die Identität des Jugendlichen herauszufinden. Bestehen Zweifel an der Altersangabe der Jugendlichen, kommt es zu einer Altersfestsetzung durch das Amtsgericht.

Junge Migrantiner haben ein schulisches Anschlussproblem. Im Alter von 15 bis 18 Jahren besteht für sie Berufsschulpflicht. Die acht städtischen Berufsschulen müssen zum neuen Schuljahr zunächst eine Klasse mit 16 Plätzen einrichten. Dafür soll es eine dreiviertel Schulsozialarbeiter-Stelle von der Stadt und eine Lehrerstelle vom Land geben. Das Clearinghaus ist zuständig für die medizinische und psychologische Versorgung, pädagogische Angebote, die Vermittlung der deutschen Sprache und den Zugang zum Bildungssystem. In Freiburg bekommt das Christophorus Jugendwerk 335 Euro pro Tag pro Jugendlichen. 

Die Jungmigrantiner unterliegen dem Jugendstrafrecht. Dieses bietet drei verschiedene Sanktionsmöglichkeiten: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Die Freiburger Polizei ermittelt in derzeit 194 Fällen gegen 31 unbegleitete minderjährige Migrantiner aus dem nordafrikanischen Raum. Die Delikte reichen von Hausfriedensbruch bis zu schweren Straftaten. 84 Raubüberfälle wurden in diesem Jahr in Freiburg bereits gezählt. Die Zahl der Taschendiebstähle stieg im ersten Quartal um 40 Prozent auf 219 Fälle an. Es gibt viele Drogensüchtige. Diese brauchen für ihre Sucht 300 bis 600 Euro im Monat, das führt zu Beschaffungskriminalität.  
ABCD

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