Volksabstimmung
im Saargebiet
am
23. Oktober
1955.
ABCD
Bei der
Volksabstimmung über das 'Europäische Saarstatut' wurde dieses von der Bevölkerung des Saargebiets
abgelehnt.
Das Abkommen aus dem Oktober 1954 zwischen den Regierungen der BDR und der Französischen Republik über das Statut der Saar war eine Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer
und dem französischen Ministerpräsidenten Pierre Mendès-France
über ein europäisches Statut des Saarlandes im Rahmen der Westeuropäischen Union.
Das Saarstatut sah im Wesentlichen eine Europäisierung des Saarlandes vor bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland
vor, mit einem Kommissar der Westeuropäischen Union an der Spitze. Die saarländische Regierung sollte für die inneren Angelegenheiten zuständig und die wirtschaftliche Anbindung an Frankreich erhalten bleiben.
Vorgeschichte: Nach dem Zweiten Weltkrieg wollte Frankreich – nachdem das Saargebiet nach Ablösung der amerikanischen Besatzung am 10. Juli 1945 zur französischen Besatzungszone gehörte – das Industrierevier an der Saar so wie nach dem Ersten
Weltkrieg an sich binden. Es wurde eine Währungs-, Wirtschafts- und Verteidigungsunion
mit einer sog. Autonomie des Saarlandes oktroyiert. Am 8. Oktober 1946
wurde eine Verwaltungskommission errichtet und am 22. Dezember 1946 schloss Frankreich die Grenze des Saarlandes zum übrigen Deutschland.
Der Französische Franc wurde am 20. November 1947 als Währung
eingeführt und eine eigene Verfassung am 15. Dezember 1947. Frankreichs Außenminister Robert Schuman
hatte 1952 eine Europäisierung der Saar ins Gespräch gebracht. Am 23.
Oktober 1954 unterzeichneten Adenauer und Mendès-France das
'Europäische Saarstatut'. In der BDR wurde Adenauer deswegen scharf angegriffen.
Vor dem endgültigen Inkrafttreten sah das Saarstatut eine Volksabstimmung vor. Vor dieser kam es zu einem heftigen Abstimmungswahlkampf. Da das Saarstatut die Wiederherstellung der Meinungs- und Versammlungsrechte vorsah, konnten sich im Sommer 1955 die pro-deutschen Parteien des Saarlandes zum
'Heimatbund' formieren. Während des Wahlkampfes kam es zu schweren Auseinandersetzungen
sowie Angriffen auf den Kollaborator-Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann
(„Der Dicke muss weg!“) mit seiner CVP und seiner von Emigranten getragene Regierung.
Ergebnis: In der Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 votierten 67,7 Prozent der abstimmenden saarländischen Bürger – bei einer Beteiligung von 96,6 Prozent (620.000 Teilnehmer) – gegen das Saarstatut. Dieses Votum wurde als Ausdruck des Willens zu einem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland angesehen.
Da der deutsch-französische Vertrag von 1954 keine Regelungen für den Fall einer Ablehnung des Saarstatuts enthielt, musste erneut verhandelt werden. Diese Verhandlungen führten zum Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober 1956, in dem Frankreich der Rückgliederung des Saarlandes unter deutsche Hoheit zum 1. Januar 1957 zustimmte. Am 14. Dezember 1956 erklärte der saarländische Landtag den förmlichen Beitritt zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes. Durch das Gesetz über die Eingliederung des
Saarlandes wurde das Saarland am 1. Januar 1957 in die BDR eingegliedert. Der Termin für die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die
BDR und die Einführung der D-Mark an der Saar wurde vor der Bevölkerung lange geheim gehalten. Erst mit dem wirtschaftlichen Anschluss am 6. Juli 1959 war die
Wiedervereinigung vollständig.
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