Freitag, 3. Oktober 2014

Polizei hält Phantombilder unterVerschluss
ABCD
Bielefeld - Am frühen Morgen des 21. September gegen 4.30 Uhr fielen drei Migrantiner an der Altstädter Nicolaikirche über eine 38-jährige Frau her. Diese  war auf dem Rückweg von einer Veranstaltung und bat das im kleinen Park am Altstädter Kirchplatz auf einer Bank sitzende Migrantiner-Trio um Feuer für eine Zigarette. Stattdessen zerrten die drei Südländer im Alter von 20 bis 25 Jahren die Bielefelderin in einen Hauseingang an der Altstädter Kirchstraße und entkleideten sie. Zwei Männer hielten die Frau fest, ihr Komplize vergewaltigte sie. Neun Tage nach dieser Gruppenvergewaltigung  hat die Kripo die drei Migrantiner identifiziert. Es sind drei Südländer, die alle um die 1.70 cm groß sind und deutsch mit Akzent sprachen .   

Eine große Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe der angefertigten drei Phantombilder über die Medien wäre möglich gewesen, denn die Staatsanwaltschaft hatte einen entsprechenden Beschluss eines Richters erwirkt. Die Polizei wollte die Bilder jedoch unter Verschluss halten. Ein Facebook-Nutzer, der die Bilder mit einem Mobiltelefon heimlich abfotografiert hatte, veröffentlichte diese dann im Internet. Seit Samstagmittag wurden die drei Fotos allein auf Facebook mehr als 4.000-mal geteilt und von einer zigfach höheren Nutzerzahl angeklickt. Die Polizei musste daraufhin zugeben, dass die Facebook-Phantomfotos echt wären.  

Der Hauptverdächtige sagte inzwischen, dass es zwischen der Frau, seinem Freund und ihm einvernehmlichen Sex gegeben habe. Ob das heimliche Abfotografieren und Verbreiten der Phantomfotos über ein soziales Netzwerk und einen Handy-Nachrichtendienst strafbar ist, wird derzeit von Polizei und Staatsanwaltschaft geprüft. Es könnte sich nach dem Paragrafen 353d im Strafgesetzbuch um einen Verstoß gegen das unerlaubte Veröffentlichen von Daten aus einem laufenden Strafverfahren handeln. Dafür drohen eine Geldstrafe oder eine einjährige Freiheitsstrafe.
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