Samstag, 17. Januar 2015

Vertrag von Königsberg  

vom 17. Januar 1656   
 

zwischen Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen und König Karl X. Gustav von Schweden Friedrich Wilhelm unterstellte sich als preußischer Herzog der Lehnshoheit von König Karl Gustav.

Weg zur Souveränität Preußens

17. Januar 1656 Vertrag von Königsberg

23. Juni 1656 Vertrag von Marienburg

28. - 30 Juni 1656 Schlacht bei Warschau

20. November 1656 Vertrag von Labiau

19. September 1657 Vertrag von Wehlau
6. November 1657 Vertrag von Bromberg
3. Mai 1660 Friedensvertrag von Oliva

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Vorgeschichte: Im April 1525 hatte Albrecht von Brandenburg nach der Auflösung des Ordensstaates im Frieden von Krakau die polnische Lehnshoheit über das Herzogtum Preußen anerkannt. Bereits 1626, als schwedische Truppen im Herzogtum Preußen in Folge einer kriegerischen Auseinandersetzung gegen Polen einfielen, zeichnete sich ab, dass Brandenburg, dessen Kurfürst in Personalunion Herzog von Preußen war, in die polnisch-schwedischen Zwistigkeiten hineingezogen werden würde. Als 1655 wieder ein Krieg zwischen Polen und Schweden ausbrach, blieb Brandenburg-Preußen zunächst neutral.

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Vertrag von Königsberg: Kurfürst Friedrich Wilhelm musste angesichts des raschen schwedischen Vormarsches in Polen und auch in Richtung Königsberg am 17. Januar 1656 den Königsberger Vertrag mit Schweden unterzeichnen, der Preußen der schwedischen Lehnshoheit unterstellte und den Kurfürsten zu Abgaben und Waffenhilfe zwang. Außer der Annahme des Herzogtums als nunmehr schwedisches Lehen regelte der Vertrag von Königsberg die Aufhebung der Verbindung zu den polnischen Ständen, das Transitrecht für schwedische Truppen, das Öffnen der Häfen für Schwedens Kriegsschiffe und die Ablieferung von 50 Prozent der Seezölle an den skandinavischen Vertragspartner. Im Gegenzug wurde das Fürstbistum Ermland als schwedisches Lehen an den Kurfürsten gegeben. Die Vertragspartner stimmten zwar grundsätzlich überein, dass eine Allianz gegen Polen sinnvoll sei, doch blieb der Brandenburger vorerst neutral und war zu keinen soldatischen Hilfsleistungen verpflichtet. 

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Weiterer Verlauf: Nach dem Abfall der anfangs zu den Schweden übergewechselten polnischen Adligen keimten religiös und nationalistisch motivierter Erhebungen gegen die schwedischen Truppen in Polen auf. Da Karl Gustavs Heer in dem Winterfeldzug zusammengeschrumpft war, konnten die aufflackernden Aufstände nur mit halber Kapazität bekämpft werden. In dieser Situation wandte sich der schwedische König hilfesuchend an Friedrich Wilhelm von Brandenburg, und es kam zum Bündnis-Vertrag von Marienburg am 23. Juni 1656. Im Vertrag von Marienburg vom 25. Juni 1656 erreichte Preußen einige territoriale Konzessionen, hatte sich jedoch am Krieg gegen Polen zu beteiligen. Die Position Friedrich Wilhelms wurde gestärkt, als die preußischen Verbände in der Schlacht bei Warschau vom 28. bis 30. Juli 1656 zum Sieg über Polen beitrugen. Hierdurch erreichte Brandenburg am 20. November 1656 im Vertrag von Labiau von Schweden das Zugeständnis der Souveränität.  

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Der Vertrag von Labiau wurde auf Burg Labiau am 20. November 1656 zwischen dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und dem König Karl X. Gustav von Schweden geschlossen. Durch den Vertrag hob Karl Gustav die schwedische Lehnshoheit über das durch die schwedischen Truppen 1655 eroberte Herzogtum Preußen und das Gebiet des Ermlandes auf. Er erkannte den Kurfürsten, der in Personalunion auch Herzog von Preußen war, als „obersten, absoluten und souveränen Fürsten von Preußen“ an. In dem zu erwartenden Siegfrieden über Polen sollte Schweden das polnische Preußen Königlichen Anteils, ferner das Herzogtum Kurland und Semgallen, das litauische Herzogtum Samogitien und Polnisch Livland erhalten. Dagegen verzichtete der Kurfürst auf die Entschädigung durch polnisches Gebiet, welche ihm Schweden im Vertrag von Marienburg in Aussicht gestellt hatte, erhielt jedoch den Hafen mit der Festung Pillau. Durch die nun vollständige Souveränität konnte Friedrich Wilhelm die Kurbrandenburgische Marine entwickeln.


Polen, das militärisch, wirtschaftlich und innenpolitisch mit großen Problemen zu kämpfen hatte, signalisierte Brandenburg seit 1655 Gesprächsbereitschaft und stellte ebenfalls die Souveränität des Herzogtums Preußen in Aussicht. Im August 1657 wurde ein Waffenstillstand zwischen Polen und Brandenburg unterzeichnet, und am 19. September 1657 in Wehlau ein Vertrag, aus dem Preußen souverän hervorging. Der Kurfürst erhielt auch den Erbanspruch auf die Lande Lauenburg und Bütow, der Kreis Elbing einschließlich der Stadt Elbing wurden an den Kurfürsten verpfändet. Im November 1657 wurde der Vertrag von Wehlau in Bromberg mit einigen Ergänzungen bestätigt und durch den Frieden von Oliva im Mai 1660 international anerkannt. 

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