Freitag, 19. September 2014

Vertrag von Wehlau

vom 19. September 1657.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen
und der polnische König Johann II. Kasimir vereinbaren den Verzicht der polnische Krone auf die Lehnshoheit über das Herzogtum Preußen.

 

Weg zur Souveränität Preußens

17. Januar 1656 Vertrag von Königsberg

23. Juni 1656 Vertrag von Marienburg

28. - 30 Juni 1656 Schlacht bei Warschau

20. November 1656 Vertrag von Labiau

19. September 1657 Vertrag von Wehlau
6. November 1657 Vertrag von Bromberg
3. Mai 1660 Friedensvertrag von Oliva

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Vorgeschichte: Im April 1525 hatte Albrecht von Brandenburg nach der Auflösung des Ordensstaates im Frieden von Krakau die polnische Lehnshoheit über das Herzogtum Preußen anerkannt. Bereits 1626, als schwedische Truppen im Herzogtum Preußen in Folge einer kriegerischen Auseinandersetzung gegen Polen einfielen, zeichnete sich ab, dass Brandenburg, dessen Kurfürst in Personalunion Herzog von Preußen war, in die polnisch-schwedischen Zwistigkeiten hineingezogen werden würde. Als 1655 wieder ein Krieg zwischen Polen und Schweden ausbrach, blieb Brandenburg-Preußen zunächst neutral.

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Kurfürst Friedrich Wilhelm musste angesichts des raschen schwedischen Vormarsches in Polen und auch in Richtung Königsberg am 17. Januar 1656 den Königsberger Vertrag mit Schweden unterzeichnen, der Preußen der schwedischen Lehnshoheit unterstellte und den Kurfürsten zu Abgaben und Waffenhilfe zwang. Im Vertrag von Marienburg vom 25. Juni 1656 erreichte Preußen einige territoriale Konzessionen, hatte sich jedoch weiterhin am Krieg gegen Polen zu beteiligen. Die Position Friedrich Wilhelms wurde gestärkt, als die preußischen Verbände in der Schlacht bei Warschau vom 28. bis 30. Juli 1656 zum Sieg über Polen beitrugen. 

 

Durch den Vertrag von Labiau vom 20. November 1656 hob Karl Gustav die schwedische Lehnshoheit über das durch die schwedischen Truppen 1655 eroberte Herzogtum Preußen und das Gebiet des Ermlandes auf. Er erkannte den Kurfürsten, der in Personalunion auch Herzog von Preußen war, als „obersten, absoluten und souveränen Fürsten von Preußen“ an. In dem zu erwartenden Siegfrieden über Polen sollte Schweden das polnische Preußen Königlichen Anteils, ferner das Herzogtum Kurland und Semgallen, das litauische Herzogtum Samogitien und Polnisch Livland erhalten. Dagegen verzichtete der Kurfürst auf die Entschädigung durch polnisches Gebiet, welche ihm Schweden im Vertrag von Marienburg in Aussicht gestellt hatte, erhielt jedoch den Hafen mit der Festung Pillau. Durch die nun vollständige Souveränität konnte Friedrich Wilhelm die Kurbrandenburgische Marine entwickeln.

 

Vertrag von Wehlau: Polen, das militärisch, wirtschaftlich und innenpolitisch mit großen Problemen zu kämpfen hatte, signalisierte Brandenburg seit 1655 Gesprächsbereitschaft und stellte ebenfalls die Souveränität des Herzogtums Preußen in Aussicht. Im August 1657 wurde ein Waffenstillstand zwischen Polen und Brandenburg unterzeichnet, und am 19. September 1657 in Wehlau ein Vertrag, aus dem Preußen souverän hervorging. Der Kurfürst erhielt durch Vertag von Wehlau auch den Erbanspruch auf die Lande Lauenburg und Bütow, der Kreis Elbing einschließlich der Stadt Elbing wurden an den Kurfürsten verpfändet. Im November 1657 wurde der Vertrag von Wehlau in Bromberg mit einigen Ergänzungen bestätigt und durch den Frieden von Oliva im Mai 1660 international anerkannt.
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