Vertrag von Wehlau
vom 19. September 1657.
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen
und der polnische König Johann II. Kasimir
vereinbaren den Verzicht der polnische Krone auf die Lehnshoheit über das Herzogtum
Preußen.
Weg
zur Souveränität Preußens
17. Januar 1656 Vertrag von Königsberg
23. Juni 1656 Vertrag von Marienburg
28. - 30 Juni 1656 Schlacht bei Warschau
20. November 1656 Vertrag von Labiau
19. September 1657 Vertrag von Wehlau
6. November 1657 Vertrag von Bromberg
3. Mai 1660 Friedensvertrag von Oliva
ABCD
Vorgeschichte:
Im
April 1525 hatte Albrecht von Brandenburg
nach der Auflösung des Ordensstaates im Frieden von Krakau
die polnische Lehnshoheit über das Herzogtum Preußen anerkannt. Bereits 1626, als schwedische Truppen im Herzogtum Preußen in Folge einer kriegerischen Auseinandersetzung gegen Polen einfielen, zeichnete sich ab, dass Brandenburg,
dessen Kurfürst in Personalunion Herzog von Preußen war, in die polnisch-schwedischen
Zwistigkeiten hineingezogen werden würde. Als 1655 wieder ein Krieg zwischen Polen und Schweden ausbrach, blieb
Brandenburg-Preußen zunächst neutral.
ABCD Kurfürst Friedrich Wilhelm
musste angesichts des raschen schwedischen Vormarsches in Polen und auch in Richtung Königsberg am 17. Januar 1656 den Königsberger Vertrag
mit Schweden unterzeichnen, der Preußen der schwedischen Lehnshoheit
unterstellte und den Kurfürsten zu Abgaben und Waffenhilfe zwang. Im Vertrag von Marienburg
vom 25. Juni 1656
erreichte Preußen einige territoriale Konzessionen, hatte sich jedoch weiterhin am Krieg gegen Polen zu beteiligen. Die Position Friedrich Wilhelms wurde gestärkt, als die preußischen Verbände in der Schlacht bei Warschau
vom 28. bis 30. Juli 1656 zum Sieg über Polen beitrugen.
Durch den Vertrag von Labiau vom
20. November 1656
hob Karl Gustav die schwedische Lehnshoheit über das durch die schwedischen Truppen 1655 eroberte Herzogtum Preußen und das Gebiet
des Ermlandes auf. Er erkannte den Kurfürsten, der in Personalunion auch Herzog von Preußen war, als „obersten, absoluten und souveränen Fürsten von Preußen“ an. In dem zu erwartenden Siegfrieden über Polen sollte Schweden das polnische Preußen Königlichen Anteils, ferner das Herzogtum Kurland und
Semgallen, das litauische Herzogtum Samogitien und Polnisch Livland erhalten. Dagegen verzichtete der Kurfürst auf die Entschädigung durch polnisches Gebiet, welche ihm Schweden im Vertrag von Marienburg in Aussicht gestellt hatte, erhielt jedoch den Hafen
mit der Festung Pillau. Durch die nun vollständige Souveränität konnte Friedrich Wilhelm die Kurbrandenburgische Marine entwickeln.
Vertrag
von Wehlau: Polen, das militärisch, wirtschaftlich und innenpolitisch mit großen Problemen zu kämpfen hatte, signalisierte Brandenburg seit 1655 Gesprächsbereitschaft und stellte
ebenfalls die Souveränität des Herzogtums Preußen in Aussicht. Im August 1657
wurde ein Waffenstillstand zwischen Polen und Brandenburg unterzeichnet,
und am 19. September 1657 in Wehlau ein Vertrag, aus dem Preußen
souverän hervorging. Der Kurfürst erhielt durch Vertag von Wehlau auch den Erbanspruch auf die Lande Lauenburg und
Bütow, der Kreis Elbing einschließlich der Stadt Elbing wurden an
den Kurfürsten verpfändet. Im November 1657 wurde der Vertrag von Wehlau
in Bromberg mit einigen Ergänzungen bestätigt und durch den Frieden von Oliva
im Mai 1660 international anerkannt.
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