Vertrag von Bromberg
ABCD
vom
6. November 1657.
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen
und der polnische König Johann II. Kasimir
bestätigen die im Vertrag von Wehlau
getroffenen Vereinbarungen und vereinbaren zusätzlich:
Brandenburg-Preußen erhält die Lande Lauenburg und Bütow
als erbliches Lehen und die Starostei Draheim
als Pfandbesitz.
Im
April 1525 hatte Albrecht von Brandenburg
nach der Auflösung des Ordensstaates im Frieden von Krakau
die polnische Lehnshoheit über das Herzogtum Preußen anerkannt. Bereits 1626, als schwedische Truppen im Herzogtum Preußen in Folge einer kriegerischen Auseinandersetzung gegen Polen einfielen, zeichnete sich ab, dass Brandenburg,
dessen Kurfürst in Personalunion Herzog von Preußen war, in die polnisch-schwedischen
Zwistigkeiten hineingezogen werden würde. Als 1655 wieder ein Krieg zwischen Polen und Schweden ausbrach, blieb Preußen zunächst neutral.
Kurfürst Friedrich Wilhelm
musste angesichts des raschen schwedischen Vormarsches in Polen und auch in Richtung Königsberg am 17. Januar 1656 den Königsberger Vertrag
mit Schweden unterzeichnen, der Preußen der schwedischen Lehnshoheit
unterstellte und den Kurfürsten zu Abgaben und Waffenhilfe zwang. Im Vertrag von Marienburg
vom 25. Juni 1656
erreichte Preußen einige territoriale Konzessionen, hatte sich jedoch weiterhin am Krieg gegen Polen zu beteiligen. Die Position Friedrich Wilhelms wurde gestärkt, als die preußischen Verbände in der Schlacht bei Warschau
vom 28. bis 30. Juli 1656 zum Sieg über Polen beitrugen. Hierdurch erreichte Brandenburg am 20. November 1656 im Vertrag von Labiau
von Schweden das Zugeständnis der Souveränität.
Polen, das militärisch, wirtschaftlich und innenpolitisch mit großen Problemen zu kämpfen hatte, signalisierte Brandenburg seit 1655 Gesprächsbereitschaft und stellte
ebenfalls die Souveränität des Herzogtums Preußen in Aussicht. Im August 1657
wurde ein Waffenstillstand zwischen Polen und Brandenburg unterzeichnet,
und am 19. September 1657 in Wehlau ein Vertrag, aus dem Preußen
souverän hervorging. Der Kurfürst erhielt durch Vertag von Wehlau auch den Erbanspruch auf die Lande Lauenburg und Bütow, der Kreis Elbing einschließlich der Stadt Elbing wurden an
den Kurfürsten verpfändet. Im November 1657 wurde der Vertrag von Wehlau
in Bromberg mit einigen Ergänzungen bestätigt
und durch den Frieden von Oliva
im Mai 1660 internationale anerkannt.
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