Bad Oeynhausen/Vlotho - Am 30. Juni hat die 36-jährige Richterin Dr. Tanja Funk
vom Amtsgericht Bad Oeynhausen auf Antrag der Oberstaatsanwältin Christa Hundertmark
die 80-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel (oben) zu 2.700 Euro
Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens verurteilt.
Letztere hatte, nachdem die Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland,
Charlotte Knobloch (unten), die Schließung des von
Haverbeck-Wetzel geleiteten 'Collegiums
Humanums' gefordert hatte, Knobloch einen Brief
geschrieben, in dem sie ausführte, Knobloch solle
sich nicht in
innerdeutsche Angelegenheiten einmischen, sondern in ihr
Ursprungsland zurückkehren, falls es ihr in der Bundesrepublik nicht
gefalle, in dem Land, wo, wie Knobloch sage, sechs Millionen der Ihren vergast
wurden. Nach dem Schlusswort von Haverbeck-Wetzel, in
dem sie die fehlende Unabhängigkeit von Staatsanwälten und
Richtern und die Sonderrechte der Juden kritisierte, applaudierten viele der
Anwesenden. Vor dem Amtsgericht wurde ein Transparent
entrollt mit der Aufschrift 'Meinungsfreiheit auch für
Deutsche'.