Montag, 6. Juli 2009

 

Meinungsfreiheit auch für Deutsche

Bad Oeynhausen/Vlotho - Am 30. Juni hat die 36-jährige Richterin Dr. Tanja Funk vom Amtsgericht Bad Oeynhausen auf Antrag der Oberstaatsanwältin Christa Hundertmark die 80-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel (oben) zu 2.700 Euro Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens verurteilt. Letztere hatte, nachdem die Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch (unten), die Schließung des von Haverbeck-Wetzel geleiteten 'Collegiums Humanums' gefordert hatte, Knobloch einen Brief geschrieben, in dem sie ausführte, Knobloch solle sich nicht in innerdeutsche Angelegenheiten einmischen, sondern in ihr Ursprungsland zurückkehren, falls es ihr in der Bundesrepublik nicht gefalle, in dem Land, wo, wie Knobloch sage, sechs Millionen der Ihren vergast wurden. Nach dem Schlusswort von Haverbeck-Wetzel, in dem sie die fehlende Unabhängigkeit von Staatsanwälten und Richtern und die Sonderrechte der Juden kritisierte, applaudierten viele der Anwesenden. Vor dem Amtsgericht wurde ein Transparent entrollt mit der Aufschrift 'Meinungsfreiheit auch für Deutsche'.

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Quelle: Internet  
 

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