Montag, 21. September 2009

 

Bayerische Richter

Ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Freising, ehemaliger Beschäftigter der Münchner Flughafen- Sicherheitsgesellschaft (SGM), steht in Berufung vor dem Landgericht Landshut wegen des Vorwurfs der 'Volksverhetzung'. Beim Amtsgericht war er wegen dieses Delikts in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Er soll unter anderem in einer Unterhaltung geäußert haben, dass die 'Nürnberger Prozesse' ohne juristische Grundlage stattgefunden hätten und dass man von Eseltreibern keine Disziplin erwarten könne.


Der
gelernte Einzelhandelskaufmann bestreitet die inkriminierten Äußerungen und vermutet einen Komplott gegen sich, deren Drahtzieherin eine 50-jährige Kollegin mit sehr guten Kontakten zur Geschäftsführung sei. Im Arbeitsgerichtsprozess habe er sich auf einen Vergleich eingelassen, bei dem die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt worden sei. Für ihn sei die Situation aussichtslos gewesen, als vielen seiner Kollegen, die zunächst zu seiner Entlastung aussagen wollten, von der SGM-Geschäftsleitung mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gedroht worden sei. 

Die 2. Landshuter Strafkammer hat für den 25. September einen weiteren Verhandlungstag angesetzt.

Quelle: Internet  

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