Ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Freising, ehemaliger Beschäftigter der
Münchner Flughafen- Sicherheitsgesellschaft (SGM),
steht in Berufung vor dem Landgericht Landshut wegen
des Vorwurfs der 'Volksverhetzung'. Beim Amtsgericht
war er wegen dieses Delikts in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten
verurteilt worden. Er soll unter anderem in einer Unterhaltung geäußert haben, dass
die 'Nürnberger Prozesse' ohne juristische Grundlage stattgefunden
hätten
und dass man von Eseltreibern keine Disziplin erwarten könne.
Der gelernte Einzelhandelskaufmann
bestreitet
die inkriminierten Äußerungen und vermutet einen Komplott gegen
sich, deren Drahtzieherin eine 50-jährige Kollegin mit sehr guten Kontakten zur Geschäftsführung
sei.
Im Arbeitsgerichtsprozess habe er sich auf einen Vergleich eingelassen, bei dem die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt worden sei. Für ihn sei die Situation aussichtslos gewesen, als vielen seiner Kollegen, die zunächst zu seiner Entlastung aussagen wollten, von der SGM-Geschäftsleitung
mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gedroht worden
sei.
Die 2. Landshuter Strafkammer hat für den 25. September einen weiteren Verhandlungstag angesetzt.