München
- Am Dienstag, 16. November 2010, fand in München vor dem 3. Senat des
Bayerischen Anwaltsgerichtshofs
die Berufungsverhandlung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz
gegen ihren Ausschluss wegen standeswidrigen Verhaltens aus der Rechtsanwaltschaft durch das Anwaltsgericht
München
im September 2009 statt. Sylvia Stolz wurde am 14. Januar 2008 vom
Mannheimer Richter Rolf Glenz
wegen Ihrer Darlegungen als Verteidigerin Ernst Zündels
zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt
und
soll erst im März 2011 aus der JVA Aichach freikommen.
Die
nichtöffentliche Verhandlung begann um 10.35 Uhr, wurde jedoch nach einer
guten Viertelstunde durch den Vorsitzenden RA Franz Lutz für die aus etwa
zwölf Personen bestehende Öffentlichkeit, unter ihnen Tobias-Raphael Bezler
als Pressevertreter, freigegeben. Nachdem ein Antrag der Verteidigung
(Rechtsanwalt Ludwig Bock )
auf Vertagung nach einem Auftritt des Vertreters der
Generalstaatsanwaltschaft vom Vorsitzenden abgelehnt wurde, erfolgte die
Verlesung des kein Ende nehmenden Urteils der Vorinstanz [BayAGHII-27/09].
Danach hatte die betroffene Rechtsanwältin Stolz Gelegenheit, die Gründe
für ihre Berufung gegen des erstinstanzliche Urteil des Anwaltsgerichts
darzulegen. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 2. Dezember 2010, um 10.00
Uhr fortgesetzt im Sitzungssaal 336/III des
Bayerischen Anwaltsgerichtshofs, Prielmayrstr. 5, 80335 München