Donnerstag, 25. November 2010

 

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Berufungsverhandlung Sylvia Stolz vertagt 

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München - Am Dienstag, 16. November 2010, fand in München vor dem 3. Senat des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs die Berufungsverhandlung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz gegen ihren Ausschluss wegen standeswidrigen Verhaltens aus der Rechtsanwaltschaft durch das Anwaltsgericht München im September 2009 statt. Sylvia Stolz wurde am 14. Januar 2008 vom Mannheimer Richter Rolf Glenz wegen Ihrer Darlegungen als Verteidigerin Ernst Zündels zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und soll erst im März 2011 aus der JVA Aichach freikommen. 

Die nichtöffentliche Verhandlung begann um 10.35 Uhr, wurde jedoch nach einer guten Viertelstunde durch den Vorsitzenden RA Franz Lutz für die aus etwa zwölf Personen bestehende Öffentlichkeit, unter ihnen Tobias-Raphael Bezler als Pressevertreter, freigegeben. Nachdem ein Antrag der Verteidigung (Rechtsanwalt Ludwig Bock ) auf Vertagung nach einem Auftritt des Vertreters der Generalstaatsanwaltschaft vom Vorsitzenden abgelehnt wurde, erfolgte die Verlesung des kein Ende nehmenden Urteils der Vorinstanz [BayAGHII-27/09]. Danach hatte die betroffene Rechtsanwältin Stolz Gelegenheit, die Gründe für ihre Berufung gegen des erstinstanzliche Urteil des Anwaltsgerichts darzulegen. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 2. Dezember 2010, um 10.00 Uhr fortgesetzt im Sitzungssaal 336/III des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs, Prielmayrstr. 5, 80335 München

Quelle: Internet   

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