Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 
Rigolf Hennig 
 

Dienstag, 13. Dezember 2005

 


Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung

Nach vier Verhandlungstagen wurde am 22. Dezember 2005 der Verdener Chirurg und Oberstabsarzt d. Res. Dr. Rigolf Hennig von der Großen Strafkammer des Landgerichtes Lüneburg (21 KLs/5102 Js 6590/05 (3/05)) nach § 90a Abs. 1 Nr. 1 u.a. (Verunglimpfung des Staates...) zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die beanstandeten Veröffentlichungen - "Den Feind erkennen", "Die Treue zum Unstaat" und "Das Jahrhundert des Unrechts an Deutschland" - in dem von Dr. Hennig herausgegebenen "Reichsboten" Ausgabe 5/04, hatten für ihre "Verunglimpfungen des Staates" keinen Geringeren zum Kronzeugen als Prof. Carlo Schmid, den bekannten Staats- und Völkerrechtslehrer, Ikone der deutschen Linken, und vor allem entscheidender Mitverfasser des Grundgesetzes.

Dr. Hennig betonte diese Tatsache in seinem Schlußwort wie folgt: "Was ich ausführe, und in den Aufsätzen im "Reichsboten" Nr. 5/04 schrieb, die Gegenstand dieser Verhandlung sind, stützt sich durchgehend auf die Aussagen von Prof. Carlo Schmid, die dieser am 18. September 1948 dem Parlamentarischen Rat zu Bonn vorgetragen hat. Prof. Schmid (...) hat in seinem Kernsatz: ´Die Bundesrepublik Deutschland ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft´ die Sache auf den Punkt gebracht. (...) Tatsächlich hätte das Gericht die Exhumierung von Prof. Carlo Schmid anordnen müssen, um ihn hier anklagen zu können."

Der Verteidigerin Sylvia Stolz drohte zudem der Staatsanwalt Vogel für ihr Verteidigungsvorbringen eine Anklage nach § 130 StGB an. Dass ausgerechnet Lüneburg für dieses Verfahren ausgewählt wurde, hat seinen Grund. Das Landgericht Lüneburg steht, neben dem in Mannheim, im Ruf, in politischen Verfahren Dissidenten rücksichtslos zu verurteilen. Somit erhält dieses Verfahren gegen Dr. Hennig eine Pilotaufgabe bzw. Strafvorgabe, denn es stehen weitere Verfahren nach § 90 StGB an, so gegen Horst Mahler und Meinolf Schönborn. Bezeichnenderweise hatte der Staatsanwalt Vogel die "überdurchschnittliche Intelligenz" von Dr. Hennig als "strafverschärfend" gewürdigt...

"Bedenken Sie aber: In jedem von uns wirkt im Kern unserer Persönlichkeit noch immer das Deutschtum. Es lässt sich bei jedem Einzelnen und bei unserem Volk als Ganzem wiedergewinnen. Beginnen Sie noch heute den Rückweg nach Deutschland," so die Schlussworte von Dr. Rigolf Hennig, der selbstredend in Revision ging.

Prozess gegen Dr. Hennig

Quelle: volksgemeinschaft.org

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