Haftstrafe
von neun Monaten ohne Bewährung
Nach vier
Verhandlungstagen wurde am 22. Dezember 2005 der Verdener
Chirurg und Oberstabsarzt d. Res. Dr. Rigolf Hennig von der
Großen Strafkammer des Landgerichtes Lüneburg (21 KLs/5102
Js 6590/05 (3/05)) nach § 90a Abs. 1 Nr. 1 u.a.
(Verunglimpfung des Staates...) zu einer Haftstrafe von neun
Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Die
beanstandeten Veröffentlichungen - "Den Feind
erkennen", "Die Treue zum Unstaat" und
"Das Jahrhundert des Unrechts an Deutschland" - in
dem von Dr. Hennig herausgegebenen "Reichsboten"
Ausgabe 5/04, hatten für ihre "Verunglimpfungen des
Staates" keinen Geringeren zum Kronzeugen als Prof.
Carlo Schmid, den bekannten Staats- und Völkerrechtslehrer,
Ikone der deutschen Linken, und vor allem entscheidender
Mitverfasser des Grundgesetzes.
Dr. Hennig
betonte diese Tatsache in seinem Schlußwort wie folgt:
"Was ich
ausführe, und in den Aufsätzen im "Reichsboten"
Nr. 5/04 schrieb, die Gegenstand dieser Verhandlung sind, stützt
sich durchgehend auf die Aussagen von Prof. Carlo Schmid,
die dieser am 18. September 1948 dem Parlamentarischen Rat
zu Bonn vorgetragen hat. Prof. Schmid (...) hat in seinem
Kernsatz: ´Die Bundesrepublik Deutschland ist die
Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft´ die
Sache auf den Punkt gebracht. (...) Tatsächlich hätte das
Gericht die Exhumierung von Prof. Carlo Schmid anordnen müssen,
um ihn hier anklagen zu können."
Der
Verteidigerin Sylvia Stolz drohte zudem der Staatsanwalt
Vogel für ihr Verteidigungsvorbringen eine Anklage nach §
130 StGB an. Dass ausgerechnet Lüneburg für dieses
Verfahren ausgewählt wurde, hat seinen Grund. Das
Landgericht Lüneburg steht, neben dem in Mannheim, im Ruf,
in politischen Verfahren Dissidenten rücksichtslos zu
verurteilen. Somit erhält dieses Verfahren gegen Dr. Hennig
eine Pilotaufgabe bzw. Strafvorgabe, denn es stehen weitere
Verfahren nach § 90 StGB an, so gegen Horst Mahler und
Meinolf Schönborn. Bezeichnenderweise
hatte der Staatsanwalt Vogel die "überdurchschnittliche
Intelligenz" von Dr. Hennig als "strafverschärfend"
gewürdigt...
"Bedenken
Sie aber: In jedem von uns wirkt im Kern unserer Persönlichkeit
noch immer das Deutschtum. Es lässt sich bei jedem
Einzelnen und bei unserem Volk als Ganzem wiedergewinnen.
Beginnen Sie noch heute den Rückweg nach Deutschland,"
so die Schlussworte von Dr. Rigolf Hennig, der selbstredend
in Revision ging.
Prozess gegen
Dr. Hennig
Quelle:
volksgemeinschaft.org