Rechtsanwalt, * 23. Januar 1936 in Haynau
(Schlesien) als Sohn eines
Zahnarztes.
1945
flüchte
Mahlers Mutter mit ihren drei Kindern nach Naumburg/Saale. Nachdem der Vater aus der
US-Kriegsgefangenschaft entlassen wurde, zog die Familie nach Dessau-Roßlau.
Nach dem Freitod des Vaters im Jahre 1949, eines überzeugten Nationalsozialisten, siedelte die Familie Mahler nach West-Berlin über.
1955 bestand Mahler das Abitur mit bester Note und wurde in die Studienstiftung des Deutschen Volkes
aufgenommen.
Von dieser erhielt er ein Stipendium und studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.
Nach Abschluss des Studiums arbeitete Mahler kurzzeitig in einer Berliner Anwaltspraxis.
1956 trat
Mahler in die SPD ein. Aus dieser wurde er 1960 wieder
ausgeschlossen aufgrund eines Unvereinbarkeitsbeschlusses der SPD mit dem
Sozialistischen deutschen Studentenbund (SDS), indem Mahler seit 1959
Mitglied war. 1962 erhielt er eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz. 1964 eröffnete er seine eigene Kanzlei mit Schwerpunkt
Wirtschaftsrecht.
Ab 1964 engagierte sich Mahler in der Außerparlamentarischen Opposition (APO). In dieser Zeit war er als Anwalt für strafverfolgte Studenten tätig. Er verteidigte bis 1970 unter anderem Beate Klarsfeld, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke, den Sohn des damaligen Bundeskanzlers Peter Brandt sowie die späteren RAF-Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Am 1. Mai 1969 gründete er mit Hans-Christian Ströbele
und Klaus Eschen
das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin. Es wurde 1979 aufgelöst.
Mahler war 1970 Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion
(RAF)
. Er war an der Planung zur Baader-Befreiung und an drei Banküberfällen im September 1970 beteiligt. Nach der Befreiung Baaders flüchtete er mit
diesem, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und etwa 20 weiteren Mitgliedern der RAF nach Jordanien, um sich dort für den bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen. Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidigung hatte der spätere Bundesinnenminister Otto Schily
übernommen.
Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung
Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler blieb als Einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen.
Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard
Schröder
, wurde
Mahler 1980 nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde Helmut
Gollwitzer
. 1987 wurde er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder als Anwalt zugelassen. In diesem Verfahren zur Wiederzulassung wurde Mahler wiederum von Gerhard Schröder anwaltlich vertreten.
Während der Haft erhielt Mahler Besuch von Günter Rohrmoser
, einem national-konservativen Sozialphilosophen und Mitglied der von der
Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus. Nach seiner Haftentlassung besuchte
Mahler gemeinsam mit seinem Anwalt Gerhard Schröder Rohrmoser in Stuttgart und hielt am 1. Dezember 1997 zu dessen 70. Geburtstag dort vor Gästen eine Laudatio auf ihn. Darin forderte er u. a., das
besetzte Deutschland müsse sich von seiner Schuldknechtschaft zum aufrechten Gang seiner
nationalen Identität befreien.
Rohrmoser
erklärte 1998, bezüglich der die Religion und die sittliche Substanz
zerstörenden Wirkung der 68er seien seine und Mahlers Positionen identisch, und
charakterisierte Mahlerss Haltung als national-christlichen Konservativismus. Mit
Franz Schönhuber
schrieb Mahler das 'Buch Schluss mit dem deutschen Selbsthass'.
Am 12. August 2000 trat Mahler in die NPD ein. In seiner Presseerklärung dazu
hieß es, er halte das Grundgesetz für ein Provisorium für die
Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen Reiches. Von 2001 bis 2003 übernahm Mahler die anwaltliche Vertretung
im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Er
trat nach der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 wieder aus der Partei
aus. Dies begründete er wie folgt: "Die NPD ist eine am
Parlamentarismus ausgerichtete Partei, deshalb unzeitgemäß und – wie das
parlamentarische System selbst – zum Untergang verurteilt".
Im November 2003 gründete Mahler einen "Verein zur Rehabilitierung der
wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV), der am 7. Mai 2008
von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)
verboten wurde. Ab Februar
2004 stand er als Mitgründer des "Deutschen Kollegs" zusammen mit
Reinhold Oberlercher
und Uwe Meenen
wegen "Volksverhetzung" vor
dem Berliner Landgericht. Das Amtsgericht Tiergarten erteilte Mahler am 8. April
2004 ein vorläufiges Berufsverbot und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe
von neun Monaten ohne Bewährung. Im Jahre 2005 hat Mahler sein
politisch-philosophisches Credo in einem Video-Beitrag: 'Zur Lage der
Nation' vorgetragen.
Um
Mahlers Teilnahme an der Teheraner Holocaustkonferenz
zu verhindern, wurde
ihm im Januar 2006 von den brandenburgischen Behörden für einen Zeitraum von sechs Monaten der Reisepass entzogen.
In einem weiteren Prozess wurde Mahler erneut verurteilt. Das Amtsgericht Cottbus verurteilte ihn
am 23. November 2007 zu weiteren sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Beim Landgericht Potsdam
lagen
mehrere weitere Anklagen wegen "Volksverhetzung" gegen Mahler vor. Am 28. April 2008 wurde
Mahler von der 45-jährigen Richterin Astrid von Boennighausen-Budberg aus
Anzing am Amtsgericht Erding erneut zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung
verurteilt wegen seiner Ansicht, in Auschwitz hätte es keine systematische Judenvernichtung
gegeben.
Mahler
wurde wegen seiner Meinungsdelikte zu Fragen der Zeitgeschichte in den drei
Prozessen in Bayern und Brandenburg zu insgesamt 12 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.
Seit dem 7. Oktober 2008 ist Mahler in der JVA Brandenburg in Haft.
Im Juli 2009 wurde Mahler von der Berliner Anwaltskammer die Zulassung entzogen.
In der Zeit von November 2012 bis März 2013 schrieb
Mahler auf einem Computer im Gefängnis ein umfangreiches Werk unter dem Titel „Das Ende der
Wanderschaft“. Diese Schrift wurde inzwischen im Internet veröffentlicht . Sein mehr als 200 Seiten umfassendes Werk wurde als antisemitisch eingestuft, der Computer daraufhin beschlagnahmt und Kontakte nach außen streng
kontrolliert. Im März 2014 hat die Staatsanwaltschaft Cottbus
Anklage gegen Mahler wegen seiner neuen Schrift (Volksverhetzung) erhoben. Die Anklageschrift
wurde dem Landgericht Potsdam und dem im Gefängnis Brandenburg/Havel
inhaftierten Mahler zugestellt.
Mahlers Schlusswort von
„Das Ende der
Wanderschaft“:
Gereinigt von den Spuren der
Jüdischen Lügen wird der Deutsche Volksgeist in neuem Glanz erstrahlen. Von den Schlacken der Jüdischen Denkgewohnheiten befreit, wird er erneut in das Weltgeschehen eingreifen und den Völkern mit der unwiderstehlichen Kraft der Vernunft aufzeigen, dass die Idee des Nationalsozialismus der Weg Der Rettung aus der judaisierten Welt ist.
Das Deutschtum ist aus seiner geistigen Substanz heraus der Welt als der Erscheinung Gottes zugetan. In deren offensichtlichen Missständen erkennt der Deutsche die Herausforderung, diese zu beseitigen. Sein Begriff der Gottgefälligkeit ist dem des Judentums diametral entgegen.
„Ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch frei machen.“
Werke von / Works of M.: "Elektronisches Schaufenster von
Horst Mahler".
Der Vertrieb und das Zugänglichmachen der Bücher von M. sind in Deutschland nach § 130 (2 und 3) StGB (Volksverhetzung) sowie in weiteren Ländern
(Belgien, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen,
Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz und Tschechische Republik) nach entsprechenden strafrechtlichen Bestimmungen
verboten. Den Zugriff auf im Internet publizierte Texte versuchen deutsche und andere Behörden durch Beschwerden bei den Betreibern von Suchmaschinen zu unterbinden.