Donnerstag,
20. Dezember 2012
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Manchmal ist man als gemeiner Leser doch recht erstaunt, welche Überraschungen einem die Tageszeitung am frühen morgen so zu bieten hat. In der Dienstagsausgabe des Nordkurier konnte man lesen, dass die CDU und die NPD in Anklam scheinbar gemeinsame Sache machen. Zumindest hat der Anklamer Bürgermeister Vertreter beider Fraktionen in der Pause der Stadtvertretung in einem Lokal an einem Tisch sitzend gesichtet und prompt fotografiert.
Hierbei sei zunächst erwähnt, dass dem zuvor während der Stadtvertretung eine lebhafte Diskussion über die Partypläne des Bürgermeisters und seiner sog. Partybrigade vorausgegangen ist. Die Mehrheit der Stadtvertreter hatte sich dem Antrag der CDU angeschlossen, die 750-Jahrfeier gemeinsam mit dem Hansefest im August auszurichten. Auch der Finanzplan, es sollten 300.000 Euro für die Feierlichkeiten ausgegeben werden, wurde abgelehnt.
Demokratische Beschlüsse zu akzeptieren, ist nun ja bekanntermaßen nicht die Stärke des Bürgermeisters. Da wird dann auch
schon mal ins persönliche gegangen, um seinen Frust abzubauen.
Diesmal musste nun also die NPD herhalten, um die persönliche Abneigung des Bürgermeisters gegen die CDU zu befriedigen. Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Rechtsextremismus kann man ja viel verstecken. Nur sollte man sich generell mal die Frage stellen, warum denn die NPD solchen Zulauf in unserer Region hat? Sind nicht vielleicht Menschen wie der Anklamer Bürgermeister mitschuldig? Kann sich jemand als Demokrat bezeichnen, der selbst Gesetze beugt, bereits mehrfach die Härte von Justitia zu spüren bekommen hat und im übrigen ab Januar wieder mal vor Gericht steht? Darf eine solche Person Vorwürfe gegen Demokraten erheben, wenn man sich selbst als ein Freund und Fan der Demokratur bezeichnet?
Man sollte den Zeitungsartikel aber auch unter Berücksichtigung des Grundgesetzes betrachten. Der Autor Jörg Foetzke und auch der Anklamer Bürgermeister müssen sich zwangsläufig die Frage gefallen lassen, ob wir tatsächlich Menschen zwanghaft meiden wollen, nur weil sie einer anderen, momentan noch legalen Partei angehören. Ich erinnere gern an das
Dritte Reich. Dort wurden solche Bürger letztlich sogar markiert, damit jeder sehen konnte, dass dieser Mensch wegen seiner Anschauung bzw. Religion ein Staatsfeind ist.
Das Grundgesetz äußert sich hier recht eindeutig. Ich persönlich will und kann es auch nicht akzeptieren, dass Menschen in unserer demokratischen Gesellschaft wegen ihrer Anschauung vorverurteilt werden. Wenn man andere Ansichten hat, muss es erlaubt sein, diese in einem offenen Diskurs auszutauschen. Wollen wir mittelfristig alle NPD-Wähler aufgeben, nur weil sie die NPD mal unterstützt haben? Was ist mit ehemaligen Stasi-Mitarbeitern? Hier verhält sich unsere Gesellschaft mittlerweile so, als wenn das alles normal gewesen wäre. Auch der Anklamer Bürgermeister verkehrt mit solchen Leuten, mit Menschen, die dafür gesorgt haben, dass andere Menschen bespitzelt, denunziert und getriezt wurden.
Dies wird akzeptiert, die offene Auseinandersetzung mit der NPD jedoch nicht. Darüber sollten wir alle uns mal Gedanken machen.
Ein Gastbeitrag von Marco Schulz . Der Autor ist Mitglied im Kreistag von Vorpommern-Greifswald und Stadtvertreter in
Anklam. |
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Donnerstag,
20. Dezember 2012
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Schlacht bei Wakenstädt
ABCD
am 20. Dezember 1712.
In der Schlacht bei Wakenstädt (auch Schlacht von Gadebusch) siegten schwedische Truppen gegen die Verbündeten dänischen und sächsischen Truppen am 20. Dezember 1712 bei Gadebusch in Westmecklenburg im Zuge des Großen Nordischen
Krieges .
Der schwedische Oberbefehlshaber Magnus Stenbock
hatte sich zuvor zwischen die südlich von Stralsund stehenden russisch-sächsischen Truppen und die bei Hamburg zusammengezogenen dänischen Truppen positioniert, um eine Vereinigung der Verbündeten zu verhindern. Da sich durch Abstimmungsschwierigkeiten der Aufmarsch insbesondere der russischen Artillerie verzögerte, wurde diese in der Schlacht bei Gadebusch nicht eingesetzt, so dass Stenbock einen Sieg gegen ein dänisches-sächsisches Heer erringen konnte. Es war gleichzeitig der letzte große Sieg der Schweden im Großen Nordischen Krieg. Mehr als 4.000 Soldaten haben bei
der Schlacht von Wakenstädt
ihr Leben verloren.
Dreihundert
Jahre später (2012) soll in Gadebusch diesem Ereignis ein ganzes Jahr
lang gedacht werden, mit einem Höhepunkt im Juli 2012, wenn die Schlacht
nachgestellt werden soll
.
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Erste
Auflage der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm
ABCD
erschien am 20. Dezember
1812
bei Verleger Georg Andreas Reimer in
der Realschulbuchhandlung in Berlin.
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Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen.
ABCD
vom 20. Dezember 1934.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
A r t i k e l 1
§ 1
(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
(2) Wer die Tat grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Richtet sich die Tat ausschließlich gegen das Ansehen der NSDAP. oder ihrer Gliederungen, so wird sie nur mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.
§ 2
(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.
(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.
(3) Die Tat wird nur auf Anordnung des Reichsministers der Justiz verfolgt; richtet sich die Tat gegen eine leitende Persönlichkiet der NSDAP., so trifft der Reichsminister der Justiz die Anordnung im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers.
(4) Der Reichsminister der Justiz bestimmt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führeres den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.
ABCD
Der Mehrzahl der Angezeigten
nach dem 'Heimtückegesetz' blieb ein Strafverfahren erspart. Sie kamen mit Warnungen oder
Rede- und Aufenthaltsverbot davon. Auch Beschuldigte, die wegen eines politischen Witzes denunziert worden waren, blieben meist von förmlichen Haftstrafen
verschont. Häufig sanktionierte man missliebige Äußerungen nur als grob ungebührliches
Benehmen mit Geldstrafen oder geringer Haftstrafe. Manche Verfahren wurden
auf Anweisung aus dem Justizministerium oder der Parteikanzlei ganz
niedergeschlagen.
Im
Gegensatz zu dieser gemäßigten Anwendung des 'Heimtückegesetzes' werden
in der BDR jährlich etwa 14.000 (vierzehntausend) politische Strafermittlungsverfahren mit Hilfe der beiden Knüppel-Paragrafen
'Volksverhetzung' und 'Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen' gegen missliebige Dissidenten, politisch anders Denkende und Regime-Gegner eingeleitet.
Die Strafen gehen dabei bis zu mehr als 12 Jahren Haft (Horst Mahler )
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Erich Ludendorff
* 9. April 1865 in
Kruschewnia
bei Schwersenz
† 20. Dezember 1937 in München
Deutscher General und Politiker.
Sechs Tage nach Beginn des Ersten Weltkriegs und drei Tage nach dem Einmarsch der deutschen Truppen
in Belgien besetzte die von Ludendorff – nach dem Tod des kommandierenden Offiziers – übernommene 14. Infanterie-Brigade am 6. August 1914 die schwer befestigte Zitadelle in der
neuralgischen Stadt Lüttich, wofür er mit dem höchsten preußischen Orden Pour le Mérite als zweiter Soldat des Weltkrieges ausgezeichnet wurde.
Am 22. August 1914 wurde er zum Chef des Stabs der 8. Armee nach Ostpreußen berufen. Die Ostfront des Reiches war gegen eine russische Übermacht in eine schwierige Lage geraten: russische Truppen standen bis zu 10 Kilometern auf ostpreußischem Gebiet. Als Stabschef des späteren Reichspräsidenten Hindenburg
war er als strategischer Kopf an den Siegen in der Tannenbergschlacht und der Masurenschlacht gegen die russischen Truppen maßgeblich beteiligt.
Während der folgenden Kriegsjahre war Ludendorff weiterhin als Stabschef beim inzwischen zum Generalfeldmarschall und Oberbefehlshaber Ost aufgestiegenen Hindenburg eingesetzt.
Nach der Entlassung Erich von Falkenhayns
als Chef des Generalstabs am 29. August 1916 stieg Ludendorff zum General der Infanterie und als Erster Generalquartiermeister und Stellvertreter Hindenburgs zum eigentlichen Kopf der Obersten Heeresleitung
auf.
Ludendorff nahm sowohl am Kapp-Putsch
(1920)
als auch am Hitler-Putsch (1923)
aktiv teil. Bericht
über den Marsch zur Feldherrnhalle in München am 9. November 1923:
"Am Freitagmorgen, 9. November 1923, rückten mit Panzerwagen verstärkte Verbände der Reichswehr und der Landespolizei gegen das Wehrkreiskommando vor, das Ernst Röhm
mit 400 Mann besetzt hatte. Bei einem Schusswechsel wurden zwei Soldaten der Reichswehr verwundet, während
zwei Aufrührer zu Tode kamen. Um 12 Uhr marschierten Hitlers
Anhänger unter seiner und Ludendorffs Führung vom Bürgerbräukeller ab. General Ludendorff, der ebenso wie Hitler in Zivil ging und einen Hut trug, hatte das Kommando übernommen.
Ludendorff führte die Putschisten vom Bürgerbräukeller über die Ludwigsbrücke. Dort entwaffneten sie eine 30 Mann starke Abteilung der Landespolizei und marschierten weiter zum Marienplatz. Anschließend bog die Kolonne in die Weinstraße ein und zog dann durch die Theatinerstraße Richtung Odeonsplatz. Nördlich vom Odeonsplatz
lag das Wehrkreiskommando, wo sich Röhm verschanzt hatte. Der Kommandant der Landespolizei erhielt auf telefonische Anfrage den Befehl, das Heraustreten der Hitlertruppen auf den Odeonsplatz müsse mit allen Machtmitteln gestoppt werden.
Godin riegelte daraufhin mit seinen 130 Mann, die mit einer Kanone und Maschinengewehren bewaffnet waren, den Odeonsplatz ab. Als der Zug in Sichtweite kam, ließ Ludendorff die Marschierer rechts in die kurze Perusastraße einschwenken und gleich danach links in die Residenzstraße abbiegen. In Zehner- bis Sechzehnerreihen bewegte sich der Zug,
'Die Wacht am Rhein' und 'O Deutschland hoch in Ehren' singend, voran in Richtung Feldherrnhalle und durchbrach die Absperrkette
in der Residenzstraße. Es war 12:45 Uhr, als Schüsse fielen. Das Feuer der Polizisten tötete als einen der ersten Max Erwin von
Scheubner-Richter , der den eingehakten Hitler mit sich zu Boden riss. Ulrich Graf
stellte sich vor Hitler und stürzte, von elf Kugeln getroffen, auf Hitler und Scheubner-Richter. Hermann Göring
wurde in den Schenkel und in die Lende getroffen. Die Putschisten warfen sich zu Boden, während die zahlreichen Zuschauer flüchteten. Die ganze Aktion dauerte weniger als eine Minute. Dabei wurden
auch vier Polizisten und ein Passant getötet. Sechzehn Rebellen wurden erschossen.
Pater Rupert Mayer
gab den Sterbenden auf dem Odeonsplatz die letzten Sakramente und sprach mit den Verwundeten. Zahlreiche Schwerverwundete wurden in die Universitätsklinik eingeliefert, wo sie unter der Leitung von Ferdinand Sauerbruch
operiert wurden. Ludendorff war nicht in Deckung gegangen. Aufrecht und stolz, seinen Adjutanten Major Streck an der Seite, marschierte er ruhig zwischen den Läufen der Polizeigewehre hindurch bis zum Odeonsplatz, eine
einsame Gestalt. Er war unverletzt geblieben und wurde am gleichen Tag verhaftet." Aus dem Jahr 1933 sind viele Telegramme
von Ludendorff an Reichspräsident Hindenburg überliefert, in denen er sich empört über das NS-Regime äußerte.
In einem von ihnen schrieb: „Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann […] unsere Nation in unfassbares Elend bringen
wird“.
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