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Donnerstag, 28. März 2013

Koblenz - Die aktuelle Sonderausgabe Nr. 7 der 'Schwarzen Fahne' veröffentlicht brandneu und exklusiv die Sicht eines Inhaftierten auf die staatliche Unterdrückung im Koblenzer Prozess wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung: 365 Tage Gesinnungshaft. Trotz Kerker und Vernichtung der zivilen Existenz schildert er mit Humor und Biss die Ereignisse im größten Prozess gegen Nationalisten seit der Errichtung der BDR. Es klingt weder neu noch überraschend, wenn man feststellt, dass in der BDR Prozesse gegen Dissidenten geführt werden. Trotzdem wehren sich die Herrschenden mit allen Mitteln gegen den Schluss, dass es zum politischen Instrumentarium ihres Systems gehört, politische Strafprozesse zu führen.

Strafprozesse gegen Menschen, die eine andere Weltanschauung vertreten.
Strafprozesse gegen Menschen, weil man eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Standpunkten scheut, weil eine offene Diskussion die eigenen Lebenslügen zu entlarven drohen würde.
Strafprozesse gegen Dissidenten? Das klingt so gar nicht nach Demokratie und Rechtsstaat. Trotz der Existenz von Sonderparagraphen, die die Meinungsfreiheit eindeutig einschränken, gilt die Kriminalisierung von Meinungen als ein Merkmal, welches die Verantwortlichen dieser Republik stets nur bei anderen Staaten und Systemen festgestellt haben wollen. Ein Merkmal totalitärer Systeme, von sogenannten Schurkenstaaten und überraschenderweise eigentlich allen Nationen, die sich der 'westlichen Wertegemeinschaft' noch nicht angenähert haben. Während man nicht müde wird, mit Worthülsen wie Demokratie und Meinungsfreiheit den Weg in kriegerische Auseinandersetzungen überall auf der Welt zu ebnen, kann man die Spuren politischer Verfolgung auch direkt vor der eigenen Haustür finden.

Ein besonders eindringliches Beispiel für politische Verfolgung jährt sich heute zum ersten Mal. Am 13. März 2012 stürmte die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz etliche Wohnungen in Rheinland-Pfalz und NRW, um damit den Auftakt für einen politischen Schauprozess allererster Güte zu geben. Auftakt für einen Prozess, der seinesgleichen sucht und nicht finden wird, wie der Vorsitzende Richter Göttgen während der Hauptverhandlung später feststellen wird.
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