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Donnerstag, 21. März 2013

Carl Schmitt 

* 11. Juli 1888 in Plettenberg
7. April 1985 ebenda

 

Deutscher Staatsrechtler und politischer Philosoph  

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Schmitt entstammte einer katholisch-kleinbürgerlichen Familie im Sauerland. Er war das zweite von fünf Kindern und besuchte zunächst die katholische Volksschule in Plettenberg, seit 1900 das humanistische Gymnasium in Attendorn. Nach glänzendem Abitur und Studium der Rechtswissenschaft in Berlin (1907), München (1907/08) und Straßburg (seit WS 1908/09) wurde er 1910 mit der strafrechtlichen Arbeit „Über Schuld und Schuldarten“ in Straßburg promoviert. Anschließend war Schmitt Gerichtsreferendar. 1915 legte er sein Assessorexamen ab. Von Februar 1915 bis Juli 1919 war er, garnisonsdienstfähig und 1916 für die Habilitation in Straßburg kurz beurlaubt, als Soldat und Assessor in der Heeresverwaltung in München tätig. 

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Danach war Schmitt Dozent an der Handelshochschule München und nahm 1919/20 am Dozentenseminar Max Webers teil. Zum Wintersemester 1921/22 wechselte er auf eine ordentliche Professur nach Greifswald und zum Sommersemester 1922 nach Bonn, wo er in den nächsten Jahren seine Verfassungstheorie ausarbeitete. 1928 wechselte er an die Handelshochschule Berlin, 1933 nach Köln und im Herbst 1933 an die Universität Berlin, wo er bis Kriegsende lehrte.  

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In seiner Habilitationsschrift „Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen“ (1914) unterschied Schmitt „Macht und Recht" grundsätzlich: Er legitimierte den Staat durch die Aufgabe, Recht zu verwirklichen und dem Einzelnen im „Dienst" am Staat rechtliche „Bedeutung“ zu geben. In seiner Arbeit „Die Diktatur, Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf“ (1921) konstatierte Schmitt eine Anfälligkeit moderner Verfassungen für diktatorische Entwicklungen. Unter dem Titel „Politische Theologie“ (1922) entwickelte Schmitt nach dem Vorbild der katholischen Kirche seine „Lehre von der Souveränität": „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“. Er betrachtete den liberalen Parlamentarismus als eine überholte Form politischer Willensbildung: "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" (1923). In zahlreichen Publikationen setzte er sich kritisch mit dem Versailler Diktatfrieden, dem Genfer Völkerbund sowie der Weimarer Verfassung auseinander.

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In seinem Hauptwerk „Verfassungslehre“ (1928) führte Schmitt die strikte Unterscheidung von „Liberalismus“ und „Demokratie“ systematisch durch. 1930-33 unterstützte Schmitt das Weimarer Präsidialsystem durch Beratertätigkeit für die Reichsregierung. Seinen Standpunkt formulierte er 1927/32 in seiner wohl bekanntesten Programmschrift „Der Begriff des Politischen“ besonders prägnant: „Die spezifisch politische Unterscheidung […] ist die Unterscheidung von Freund und Feind.“ Ordnungspolitisch trat Schmitt für einen starken Staat ein, der auf einer freien Wirtschaft basieren sollte.

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Obwohl Schmitt vor 1933 eine Selbstaufgabe des Weimarer Präsidialsystems und eine Machtübergabe an Hitler verhindern wollte, trat er am 1.Mai 1933 der NSDAP bei und wirkte in zahlreichen Ämtern an der Umformung der Rechtswissenschaft und Justiz mit. Er rechtfertigte das Neue Deutschland staatstheoretisch, verfassungsgeschichtlich, rechtsphilosophisch und völkerrechtlich. Dennoch verlor er Ende 1936 auf Betreiben konkurrierender Juristen seine Partei- und Ehrenämter bis auf den Berliner Lehrstuhl sowie den Titel des Preußischen Staatsrats. In den nächsten Jahren wandte er sich verstärkt rechtshistorischen und völkerrechtlichen Themen zu.

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1945 seines Berliner Lehrstuhls ohne jegliche Versorgungsbezüge enthoben, verbrachte Schmitt mehrere Jahre in Lagerhaft. Er wurde mit Vorwürfen konfrontiert, den Führerstaat  rechtsphilosophisch legitimiert zu haben. Nach seiner Haftentlassung ließ er sich in seinem Geburtsort Plettenberg nieder. Schmitt bekleidete nach dem Krieg keine öffentlichen Ämter mehr, trat aber weiter mit völkerrechtlichen Publikationen hervor. Er führte bis ins hohe Alter eine rege Korrespondenz sowie seine Reise- und Vortragstätigkeit fort.

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Schmitts im Katholizismus verwurzeltes Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht streifen seine Veröffentlichungen zahlreiche weitere Disziplinen wie Politikwissenschaft, Soziologie, Theologie, Germanistik und Philosophie. Sein breitgespanntes Werk umfasst außer juristischen und politischen Arbeiten verschiedene weitere Textgattungen, etwa Satiren, Reisenotizen. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den Sprachgebrauch eingegangen sind, etwa „Verfassungswirklichkeit“, „Politische Theologie“, „Freund-/Feind-Unterscheidung“ oder „dilatorischer Formelkompromiss“. 

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Zitate

Denn Juden bleiben immer Juden. Während der Kommunist sich bessern und ändern kann. Das hat nichts mit nordischer Rasse usw. zu tun. Gerade der assimilierte Jude ist der wahre Feind. Es hat keinen Zweck, die Parole der Weisen von Zion als falsch zu beweisen. 

Wer Menschheit sagt, will betrügen.

Wer Wert sagt, will geltend machen und durchsetzen. Tugenden übt man aus; Normen wendet man an; Befehle werden vollzogen; aber Werte werden gesetzt und durchgesetzt. Wer ihre Geltung behauptet, muss sie geltend machen. Wer sagt, dass sie gelten, ohne dass ein Mensch sie geltend macht, will betrügen.

Staat selbst ist nach dem heutigen Sprachgebrauch der politische Status eines in territorialer Geschlossenheit organisierten Volkes.

Zur Demokratie gehört als notwendig erstens Homogenität und zweitens - nötigenfalls - die Ausscheidung und Vernichtung des Heterogenen.

Es wäre tölpelhaft zu glauben, ein wehrloses Volk habe nur noch Freunde, und eine krapulose Berechnung, der Feind könnte vielleicht durch Widerstandslosigkeit gerührt werden. 

Dadurch, dass ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.

Erklärt ein Teil eines Volkes, keinen Feind mehr zu kennen, so stellt es sich nach Lage der Sache auf die Seite der Feinde und hilft ihnen, aber die Unterscheidung von Freund und Feind ist damit nicht aufgehoben.

Der Feind ist die eigene Frage als Gestalt.

Ein Freund ist jemand, mit dem man reden muss.
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