Carl Schmitt
* 11. Juli 1888 in
Plettenberg
†
7. April 1985
ebenda
Deutscher
Staatsrechtler und politischer Philosoph
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Schmitt
entstammte einer katholisch-kleinbürgerlichen Familie im Sauerland. Er war das zweite von fünf
Kindern und besuchte zunächst die katholische Volksschule in Plettenberg, seit 1900 das humanistische Gymnasium in Attendorn. Nach glänzendem Abitur und Studium der Rechtswissenschaft in Berlin (1907), München (1907/08) und Straßburg (seit WS 1908/09) wurde er 1910
mit der strafrechtlichen Arbeit „Über Schuld und Schuldarten“ in Straßburg promoviert. Anschließend
war Schmitt Gerichtsreferendar. 1915 legte er sein Assessorexamen ab. Von
Februar 1915 bis Juli 1919 war er, garnisonsdienstfähig und 1916 für die Habilitation in Straßburg kurz beurlaubt, als Soldat und Assessor in der Heeresverwaltung
in München tätig.
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Danach
war Schmitt Dozent an der Handelshochschule München und nahm 1919/20 am Dozentenseminar
Max Webers
teil. Zum Wintersemester 1921/22 wechselte er auf eine ordentliche Professur nach Greifswald und zum Sommersemester 1922 nach Bonn, wo er in den nächsten Jahren seine Verfassungstheorie ausarbeitete. 1928 wechselte er an die Handelshochschule Berlin, 1933 nach Köln und im Herbst 1933 an die
Universität Berlin, wo er bis Kriegsende lehrte.
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In seiner Habilitationsschrift „Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen“
(1914) unterschied Schmitt „Macht und Recht" grundsätzlich: Er legitimierte den Staat durch die Aufgabe, Recht zu verwirklichen und dem Einzelnen im „Dienst" am Staat rechtliche „Bedeutung“ zu geben. In
seiner Arbeit „Die Diktatur, Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf“
(1921) konstatierte Schmitt eine Anfälligkeit moderner Verfassungen für diktatorische Entwicklungen. Unter dem Titel „Politische Theologie“
(1922) entwickelte Schmitt nach dem Vorbild der katholischen Kirche seine „Lehre von der Souveränität": „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“. Er betrachtete den liberalen Parlamentarismus als eine überholte
Form politischer Willensbildung: "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen
Parlamentarismus" (1923). In zahlreichen Publikationen setzte er sich kritisch mit
dem Versailler Diktatfrieden, dem Genfer Völkerbund sowie der Weimarer Verfassung auseinander.
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In seinem Hauptwerk „Verfassungslehre“ (1928) führte Schmitt die strikte Unterscheidung von „Liberalismus“ und „Demokratie“ systematisch durch. 1930-33 unterstützte
Schmitt das Weimarer Präsidialsystem durch Beratertätigkeit für die Reichsregierung. Seinen Standpunkt formulierte er 1927/32 in seiner wohl bekanntesten Programmschrift „Der Begriff des Politischen“ besonders prägnant: „Die spezifisch politische Unterscheidung […] ist die Unterscheidung von Freund und Feind.“
Ordnungspolitisch trat Schmitt für einen starken Staat ein, der auf einer
freien Wirtschaft basieren sollte.
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Obwohl Schmitt vor 1933 eine Selbstaufgabe des Weimarer Präsidialsystems und eine Machtübergabe an Hitler verhindern wollte, trat
er am 1.Mai 1933 der NSDAP bei und wirkte in zahlreichen Ämtern an der
Umformung der Rechtswissenschaft und Justiz mit. Er rechtfertigte das Neue
Deutschland staatstheoretisch, verfassungsgeschichtlich, rechtsphilosophisch und völkerrechtlich. Dennoch verlor er Ende 1936 auf Betreiben konkurrierender Juristen
seine Partei- und Ehrenämter bis auf den Berliner Lehrstuhl sowie den Titel des Preußischen Staatsrats. In den nächsten Jahren wandte er sich
verstärkt rechtshistorischen und völkerrechtlichen Themen zu.
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1945 seines Berliner Lehrstuhls ohne jegliche Versorgungsbezüge enthoben,
verbrachte Schmitt mehrere Jahre in Lagerhaft. Er wurde mit Vorwürfen konfrontiert, den
Führerstaat rechtsphilosophisch legitimiert zu haben. Nach seiner Haftentlassung ließ er sich in seinem Geburtsort Plettenberg nieder. Schmitt bekleidete nach dem Krieg keine öffentlichen Ämter mehr,
trat aber weiter mit völkerrechtlichen Publikationen hervor. Er führte bis ins hohe Alter eine rege Korrespondenz
sowie seine Reise- und Vortragstätigkeit fort.
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Schmitts
im Katholizismus verwurzeltes Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht streifen seine Veröffentlichungen zahlreiche weitere Disziplinen wie Politikwissenschaft, Soziologie, Theologie, Germanistik und Philosophie. Sein breitgespanntes
Werk umfasst außer juristischen und politischen Arbeiten verschiedene weitere Textgattungen, etwa Satiren,
Reisenotizen. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den
Sprachgebrauch eingegangen sind, etwa „Verfassungswirklichkeit“, „Politische Theologie“, „Freund-/Feind-Unterscheidung“ oder „dilatorischer Formelkompromiss“.
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