Nach § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummern sowie Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, unzulässig. Die Verwaltungsvorschrift zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Organisationen Bezug nehmen.
Dies sind:
HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus),
SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS
(Schutzstaffel). Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk unerwünscht, wenn diese eine der o. g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart werden beispielsweise die Erkennungszeichen
S–A, S-S, S-D und S–ED, für Köln wird
K-Z nicht vergeben. Auch Kennzeichen mit J werden nicht
vergeben. Weitere nicht vergebene Buchstabenkombinationen in Nürnberg
N–PD und N–SU, im Kreis Warendorf
WAF–FE, im Kreis Steinburg IZ–AN (Nazi rückwärts gelesen), im Kreis Dithmarschen
HEI–L. Im Land Brandenburg sind die Kennzeichen-Kombinationen
AH, 18, HH, 88, 8888, 1888,
8818, 888 und 188 gesperrt. Im Landkreis Starnberg wird die Buchstabenkombination
STA-SI nicht vergeben. In Dortmund sind Nummernschilder mit
HH und 88 verboten. Die Hamburger dürfen allerdings
noch mit HH fahren.
Zahlen als ideologische Kennzeichen:
18 = „Adolf Hitler“
29 = „Adolf Hitler“ (für Fortgeschrittene)
88 = "Heil Hitler", das Alphabet rückwärts abgezählt auch „SS“
99 = "Heil Hitler" (für Fortgeschrittene)
45 = "Deutschland erwache!"
74 = "G" und "D" für „Großdeutschland“
84 = "H" und "D" für "Heil Deutschland"
124 = „Ausländerbefreites Deutschland“
198 = "Sieg Heil"
204 = Adolf Hitlers Geburtstag
(Tag/Monat)
444 = „Deutschland den Deutschen“
468 =
"Die Fahne hoch!"
420 = Adolf Hitlers Geburtstag (Monat/Tag)
1347 = "Mit
deutschem Gruß"
1419 = "NS"
1919 = „SS“
12131 = LMA (Goethes
Ausspruch)
14194116 = "NSDAP"
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