Ratifizierung
der Karlsbader Beschlüsse
am 20. September 1819.
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Die in Karlsbad am 31. August 1819
gefassten Beschlüsse hatten Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen
in Deutschland zum Gegenstand. Die Karlsbader Beschlüsse wurden am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt in einem
Eilverfahren einstimmig bestätigt, obwohl sie tief in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes
eingriffen.
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Auf Veranlassung des österreichischen Staatskanzlers Clemens Wenzel Fürst von Metternich
und in Abstimmung mit Preußen wurden auf einer Konferenz in Karlsbad
unter Beteiligung von Vertretern von zehn deutschen Staaten die Karlsbader Beschlüsse
vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
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Das Universitätsgesetz bestimmte die Überwachung der Hochschulen, verbot
Studentenverbindungen und Burschenschaften und legte fest, dass von einer Universität verwiesene Studenten an keiner anderen Hochschule im Deutschen Bund zugelassen
wurden. Das Pressegesetz kehrte zur Vorzensur zurück. Eine zentrale
Untersuchungskommission konnte gegen nationale und revolutionäre Bewegungen in den deutschen Staaten unmittelbar
vorgehen.
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Ein wesentlicher
Inhalt der Beschlüsse bestand darin, dass der Deutsche Bund liberale und nationale Ideen als Volksverhetzung begriff und die Träger dieser Ideen als Demagogen verfolgte. Diese Demagogenverfolgung fand besonders intensiv in Preußen statt. Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren z.B. Ernst Moritz
Arndt , Heinrich Hoffmann von
Fallersleben
,
Georg Büchner
und Friedrich Ludwig Jahn
.
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Die deutschen Regierungen fühlten sich durch die nationalen und liberalen Forderungen der beginnenden Nationalbewegung und insbesondere die Burschenschaften bedroht.
Die Revolutionen von 1830 und 1848 zeigten jedoch, dass neue Ideen und Entwicklungen nicht durch
repressive Beschlüsse aufzuhalten sind.
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