Kurt Christoph Graf von Schwerin
* 26. Oktober 1684 zu Löwitz
bei Anklam
† 6. Mai 1757 in der Schlacht von
Prag
Preußischer
Generalfeldmarschall.
Schwerin wurde 1684 in Schwedisch-Pommern geboren und trat, nachdem er eine gründliche Vorbildung erhalten und zu Leyden, Greifswald und Rostock
studiert hatte, 1700 als Fähnrich in holländische Dienste. Der spanische Erbfolgekrieg, namentlich die Schlachten bei Ramillies
und bei Malplaquet , waren seine Schule. 1705 wurde er Hauptmann, 1706 trat er in
mecklenburgische Dienste, 1708 wurde er Oberst, und 1718 war er Generalmajor.
Der Invasion der Hannoverschen Armee im Großen Nordischen Krieg
trat er
im März 1719 bei Walsmühlen in Mecklenburg in einem brillanten Gefecht entgegen. Danach beförderte ihn der Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin
am 8. März zum Generalleutnant. Als nach dem nordischen Kriege
Vorpommern, in dem seine Güter lagen, von Schweden an Preußen fiel, trat er in preußische Dienste über,
avancierte bis 1731 zum Generalleutnant, und wurde 1740 von Friedrich dem Großen
zum Generalfeldmarschall und in den Grafenstand erhoben. Die Schlacht bei Mollwitz
(10. April 1741) im ersten schlesischen Kriege entschied Schwerin zum gänzlichen Verluste der Österreicher, nachdem sie der König bereits verloren gegeben hatte. Bei Prag
(6. Mai 1757), im Siebenjährigen Kriege , starb er den Heldentod. Es war der blutigste Tag dieses Krieges.
Schwerin widerriet die Schlacht, denn die Österreicher standen, 76,000 Mann stark, fest verschanzt auf den Höhen. Aber Friedrich bestand auf der Schlacht. Da war auch
Schwerin schnell entschlossen. Der 73jährige Greis stürmte hinan. Als die Seinigen wankten, sprang er vom Pferde, ergriff die Fahne des fliehenden Fahnenträgers, und mit dem Rufe: »Heran, meine Kinder!« ging es unaufhaltsam in Sieg und Tod. Von vier Kugeln durchbohrt, sank
er sterbend in sein Blut. Schwerin zeichnete sich außer seinen Soldatentugenden auch noch durch eine damals im
Militär seltene Bildung aus, sowohl in der Kenntnis fremder Sprachen, als auch in der Einsicht in Staats- und
Verwaltungs- angelegenheiten.
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