Dissident
Marcel Forstmeier klagt gegen BDR
Geheimdienst-Methoden
Am Dienstag, 19. Juni 2012, hatte Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke
(jetzt dort Ministerpräsident) die sog.
"Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ verbieten lassen und 260 Beamte in den Einsatz
beordert .
Die Wohn- und Geschäftsräume von 27
Personen wurden durchsucht, unter anderem auch die Wohnung von Marcel Forstmeier in Lübbenau. Um 6 Uhr morgens klingelten zwei Zivilfahnder und vier uniformierte Polizisten bei ihm, durchsuchten seine Wohnung
und transportierten u. a. seine Informatik-Ausrüstung ab.
Triumphierend stellt sich
Woidke in einer Pressekonferenz vor die Kameras, um das Verbot
zu verkünden. Fortan sehen die Betroffenen sich dem Vorwurf ausgesetzt, Mitglieder einer Vereinigung zu sein, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet und Strafgesetzen zuwiderläuft. So groß die Verwunderung der
27 Personen darüber ist, dass sie einer Vereinigung angehören sollen, so willkürlich erscheint auch ihre Auswahl durch das Innenministerium. Marcel Forstmeier klagte gegen das
Verbot, wobei er u. a. ausführte :
"Vor allem war ich erstaunt darüber, dass in der Verbotsverfügung Personen aufgeführt sind, von denen ich noch nie in meinem Leben etwas gehört habe. Wie sich aber Menschen einen gemeinsamen Willen unterordnen sollen, obwohl sie sich noch nie in ihrem Leben begegnet sind - und
das, obwohl sie nur 60 Kilometer von einander entfernt wohnen -
das bleibt wohl das Geheimnis des Innenministeriums."
Dabei steht allein schon die Vorbereitung des Verbots den Methoden des 1989 untergegangenen DDR-Staates in nichts nach. So wurden durch den Geheimdienst über Jahre Telefonate protokolliert, SMS-Nachrichten gespeichert und der komplette Datenverkehr von Internetanschlüssen aufgezeichnet.
Voraussetzung für die umfassende Überwachung ist unter anderem
die Gefährdung in Deutschland stationierter NATO-Truppen,
Hochverrat, Mord und Menschenhandel, aber auch der Verdacht, "dass jemand Mitglied einer Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeiten darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind".
Zu den Methoden des Geheimdienstes gehört, Arbeitgeber, Hochschulen und Sportvereine unter Druck zu setzen und einzuschüchtern.
Betätigen Betroffene sich fortan ähnlich, drohen bis zu fünf Jahre Haft. Je unbestimmter der Vereinsbegriff gefasst wird und je leichter damit mehrere Personen zu einem Verein erklärt werden können, desto einfacher wird es, unerwünschte Stimmen
zum Schweigen zu bringen.
Das Vereinsverbot der sogenannten "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg"
bietet jedoch auch die Möglichkeit, die Methoden der Überwachung und der exzessiven Gesetzesauslegung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das
nachfolgende Video versucht, einen Einblick davon zu geben, wie in der
BDR außerparlamentarische Stimmen mit Hilfe des
Vereinsgesetzes zum Schweigen gebracht werden sollen.
ABCD
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