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Dienstag, 22. Oktober 2013

Schlesischer Streuselkuchen

Zutaten für den Kuchenteig:

500 g Mehl, 2 Päckchen Trockenhefe, ¼ ltr. Milch, 80 g Zucker, 80 bis 100 g Butter, 2 Päckchen Vanillezucker, ein Eigelb, 2 x Zitronenaroma

 

Zutaten für die Streusel:

1kg Mehl, 6 Päckchen Vanillezucker, 550 g Zucker, 540 g Butter.

Herstellung:
Die Zutaten für den Hefeteig zusammenmischen und den Teig danach eine Stunde lang gehen lassen. Von den Zutaten der Streusel eine Knetmasse herstellen. Den fertigen Hefeteig ausrollen. Ein Backblech mit Backpapier auslegen und den ausgerollten Hefeteig darauf geben. Dann die Streusel in großzügigen Stücken darauf legen. Circa 30 Minuten bei 220 °C backen. Die Oberfläche muß goldgelb aussehen.

 

Guten Appetit!  

ABCD

EU verbietet Schlesischen Streuselkuchen 
 
Nach Glühbirnen-Verbot, Duschkopfverordnung, Gurkenkrümmungs-Richtlinien nun auch noch das: Die EU mischt sich ins deutsche Bäckerhandwerk ein. Ein Görlitzer Konditor darf sein Backwerk nicht mehr "Schlesischen Streuselkuchen" nennen.  

Der Görlitzer Bäcker Michael Tschirch bot bisher Schlesischen Streuselkuchen an. Der Unternehmer führt den Betrieb, den seine Urgroßeltern 1894 gegründet haben, nun in der vierten Generation. Für ihn, den Obermeister der Niederschlesischen Bäckerinnung, war es bis vor Kurzem selbstverständlich, nach dem Rezept für Schlesischen Streuselkuchen zu backen. Doch dann kam ein Brief vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, der darüber informierte, dass dies so nicht mehr rechtens sei. 

2011 wurde bei der Europäischen Kommission auf Antrag des polnischen Staates die Bezeichnung „Kolocz slaski“ (laut Amtsblatt der Europäischen Union "Schlesischer Streuselkuchen) ins Register der geschützten geografischen Angaben eingetragen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks beantragte bei der EU-Kommission Löschung der Eintragung, Doch Brüssel lehnte dieses Ansinnen ab, da die Frist für Einwendungen gegen den Eintrag abgelaufen sei. Da die Veröffentlichung über die Eintragung im EU-Amtsblatt nur die polnische Bezeichnung enthielt („Kolocz slaskie“), fiel den deutschen Bäckern diese polnische Unverschämtheit zu spät auf.  

Nun hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Klage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht und bekräftigt seine bereits gegenüber der EU-Kommission vorgebrachten Argumente, warum nicht nur Görlitzer Bäcker ein Anrecht auf Schlesischen Streuselkuchen haben, sondern Bäcker in Deutschland und der ganzen Welt. Auch Bäcker in Nordrhein-Westfalen bieten Schlesischen Streuselkuchen an. Demnach ist der Schlesische Streuselkuchen schon lange keine regionale Spezialität mehr, sondern eine Gattungsbezeichnung. 

Tatsächlich ist „Kolocz slaski“ gar nicht Schlesischer Streuselkuchen, sondern Schlesischer Kolatsch, ein anderes Backwerk. Bäcker/Konditor Michael Tschirch nennt seinen Schlesischen Streuselkuchen nun Butterdrückstreusel, typisch deutsche Duckmäuserei! - Möchten Sie Butterdrückstreusel verdrücken? 
ABCD

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