Stiftung
des Ehrenkreuzes
der Deutschen Mutter
am
16. Dezember 1938
durch Verordnung Adolf Hitlers
.
Das "Ehrenkreuz der Deutschen Mutter" (Mutterkreuz) wurde als Auszeichnung in Form eines Ordens von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gestiftet. Es sollte eine ähnliche Funktion für die Mütter erfüllen wie das Eiserne Kreuz für die Soldaten, indem es einen Ehrenplatz in der Volksgemeinschaft symbolisierte.
Wie bei einem militärischen Orden gab es das Mutterkreuz in verschiedenen Stufen. Die Wertigkeit war jeweils nach Anzahl der Kinder gegliedert: Ab vier Kindern erhielten die Mütter das bronzene, ab sechs Kindern das silberne und ab acht Kindern das goldene Mutterkreuz. Es bestand aus einem kreuzförmigen Anhänger mit einem Hakenkreuz in der Mitte, das mit der Schriftumrandung "Der deutschen Mutter" versehen war. Die Mütter sollten die Auszeichnung bei feierlichen Anlässen an einem blauweißen Band um den Hals oder als Miniaturkreuz am Revers tragen. Um den würdigen Charakter der Ehrung zu bewahren, war es unstatthaft, das Mutterkreuz im Alltagsleben und zur Arbeitskleidung
anzulegen.
Die Aushändigung des Mutterkreuzes war im gesamten Deutschen Reich einheitlich geregelt. So wurde es jeweils am Muttertag durch den Ortsgruppenleiter der NSDAP, denen zuvor die Ehrenkreuze und Besitzurkunden durch die untere Verwaltungsbehörde zugeleitet worden waren, in einem festlichen Akt
verliehen. 1933 wurde der Muttertag zum öffentlichen Feiertag erklärt und erstmals am 3. Maisonntag 1934 als „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“ mit der Einführung des Reichsmütterdienstes
begangen.
Bereits 1939 wurden 3 Millionen Frauen mit dem Mutterkreuz ausgezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt lebten in knapp einem Viertel aller Familien vier Kinder und mehr. Damit galten die Familien als kinderreich und konnten finanzielle Vergünstigungen bei den Behörden beantragen.
Wegen der bei der anfänglichen Planung nicht erwarteten hohen Anzahl von 5,5 Millionen Ehrenkreuzen wurden bei
der ersten Verleihung 1939 nur solche Mütter ausgezeichnet, die bereits älter als 60 Jahre waren. Die übrigen Frauen erhielten es beim Erntedankfest desselben Jahres.
Insgesamt dürften weit über 10 Millionen Mutterkreuze verliehen worden
sein. Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter gehört zu den Auszeichnungen, deren Führung in der
BDR in keiner Form zulässig ist.
ABCD
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