Der
Richter und der Zeuge
In der Münchener NSU-Prozessfarce
erfolgte am 18. Dezember 2013 die Vernehmung von Professor Siegfried Mundlos, Vater des
am 4. November 2011 in Eisenach unter mysteriösen Umständen ums Leben
gekommenen Uwe Mundlos .
Der Zeuge begann seine Aussage mit der naheliegenden Bemerkung, dass die Prozessbeteiligten, vor allem die Staatsanwaltschaft die Unschuldsvermutung
berücksichtigen sollten. Richter Götzl, dem dies wenig behagte, schnitt dem
Zeugen das Wort ab mit der Bemerkung: "Sie haben offensichtlich vor, Ihre Zeugenrolle nicht einzunehmen!"
Der Zeuge Mundlos erwiderte: "Ich bin in diesem Verfahren nicht nur Zeuge, sondern
Verletzter." Ihm gehe es darum, dass alles in den Prozess mit einbezogen wird, was der Wahrheitsfindung dient.
Als der Zeuge Mundlos auf die Tatsache hinwies, das ohne das Geld des Verfassungsschutzes
die ganze NSU-Farce unmöglich gewesen wäre, reagierte Richter Götzl
ungnädig. Darauf der Zeuge: "Sie sind ein kleiner Klugsch...!" Richter Götzl drohte
jetzt dem Zeugen eine Ordnungsstrafe an. Wie der Kontakt zu seinem Sohn gewesen sei,
wollte Götzl dann von Mundlos wissen. "Ich war der Vater, er der Sohn", lautete die
Antwort. Er habe vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Erfurt
schon ausgesagt, dass man das NSU-Trio bewusst habe untertauchen und fliehen lassen,
das gelte auch für die Herren der Bundesanwaltschaft. Mundlos fügte hinzu: "Sie können die Sache erst aufklären, wenn Sie die Rolle des Verfassungsschutzes aufklären. Er wolle wissen, wer hinter dieser Sauerei steckt. "Das deutsche Volk wird Ihnen diese Sache nie abkaufen."
|