Der
Deutsche Zollverein
trat am 1. Januar 1834 in Kraft.
Er bedeutete den Zusammenschluss der deutschen Bundesstaaten für den Bereich der Zoll- und
Handelspolitik.
Vorgeschichte:
Obwohl die auf dem Wiener Kongress
verabschiedete Bundesakte von 1815 bundeseinheitliche Lösungen von Zoll- und Handelsfragen in Aussicht stellte und diesbezügliche Verhandlungen seit 1816 geführt wurden, kam es zu keiner wirtschaftspolitischen Einigung innerhalb des Deutschen
Bundes .
Als die von Napoleon gegen England errichtete Kontinentalsperre aufgehoben
worden war, strömten in großer Zahl englische Waren, insbesondere Textilien, nach Deutschland. Die
einzelnen Staaten versuchten, sich dem entstehenden Wettbewerbsdruck durch die Erhebung von Importzöllen zu entziehen. Die Konsequenzen dieser Politik waren noch nachteiliger als die der Kontinentalsperre. Denn statt im wesentlichen einer wurden nunmehr viele Zollmauern errichtet. Der deutsche Wirtschaftsraum war nach dem Wiener Kongress in 38 Zollsysteme aufgegliedert, was den Binnenhandel wesentlich beeinträchtigte.
Der Wirtschaftswissenschaftler Friedrich List
(oben links) erkannte die nachteilige Wirkung der Zollzersplitterung. Er verfasste 1819 eine Bittschrift an den Bundestag in Frankfurt, alle deutschen Staaten in einem einheitlichen Zollgebiet zu vereinigen. Doch vergeblich. Er wurde als Demagoge verdächtigt und zu Festungshaft auf dem württembergischen Asperg verurteilt. Später wanderte er nach Amerika aus.
Seine Idee wurde von Preußen aufgegriffen, das infolge seiner eigenen Gebietszersplitterungen durch die verschiedenen Zollsysteme besonders benachteiligt war.
So stand das preußische Zollgesetz vom Mai 1818, mit dem Preußen sich ein einheitliches Zollgebiet schuf und zum Freihandel überging, am Anfang einer Reihe von Zollverträgen, die schließlich zu einem gemeinsamen Zollvereinsvertrag führten. Maßgeblich voran getrieben wurde die Entwicklung durch
die preußischen Minister Friedrich von Motz
und Johann Albrecht Friedrich Eichhorn .
1819 hatte Preußen den ersten der so genannten Enklavenverträge mit Schwarzburg-Sondershausen
abgeschlossen, der die von Preußen umschlossenen Gebietsteile in das preußische Zollsystem integrierte. Die ebenfalls von preußischem Territorium umgebenen Anhaltischen Staaten
wurden 1826 bis 1828 zollpolitisch angeschlossen. Am 14. Februar 1828 gelang Motz die Bildung des Preußisch-Hessischen Zollvereins mit
Hessen-Darmstadt . Kurz zuvor, am 18. Januar 1828, war der Bayerisch-Württembergische Zollverein gegründet worden. Am 24. September 1828 hatten sich 18 mitteldeutsche Staaten, darunter Sachsen, Hannover, Hessen-Kassel, Nassau, Braunschweig und die thüringischen Staaten, zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammengeschlossen, der sich besonders gegen die preußische Zollpolitik richtete.
Im Jahr
1829 kam es, nicht zuletzt vermittelt durch den Verleger Johann Friedrich
Cotta
(oben
rechts), zu einem Vertrag zwischen dem preußischen und süddeutschen Zollverbund.
Dieser Vertrag und der Anschluss Kurhessens
1831 bereiteten den Abschluss der Zollvereinsverträge vor: Am 22. März 1833 wurde der Vertrag zwischen dem Preußisch-Hessischen und dem Bayerisch-Württembergischen Zollverein geschlossen, am 30. März 1833 trat das Königreich Sachsen dem neuen Zollverein bei, und am 10. Mai 1833 kam der Vertrag über die Gründung des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins zustande, dessen Mitgliedstaaten einen Tag später gemeinsam dem Deutschen Zollverein beitraten.
Von den Staaten des Deutschen Bundes blieben außerhalb des Zollvereins: Österreich, Liechtenstein, Holstein, Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin. Die beiden Mecklenburgs waren nach der Reichsgründung als Deutsches Zollgebiet mittelbar am Zollverein beteiligt. Die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck traten 1888 dem Zollverein bei, blieben aber außerhalb des deutschen Zollgebiets. Zu diesen Staaten kamen nach dem Krieg von 1866 die preußische Provinz Schleswig-Holstein und nach 1871 das Reichsland Elsaß-Lothringen als unselbstständige Gebiete hinzu.
Die 1833 geschlossenen Verträge zur Gründung des Deutschen Zollvereins
traten zum 1. Januar 1834 in Kraft, zunächst für eine Dauer von acht Jahren.
Der Vertrag verlängerte sich automatisch, wenn er nicht von einem der Mitglieder gekündigt wurde. Eine einheitliche Zollverwaltung bestand nicht, die Ausführung der Beschlüsse blieb Sache der Behörden in den Mitgliedsländern. Als einzige zentrale Institution gab es das Zentral-Rechnungsbüro in Berlin, das für die nach Kopfzahl der Bevölkerung anteilige Verteilung der Einnahmen sowie für die Erstellung der Zollvereinsstatistik zuständig war. Hauptorgan
war die Generalkonferenz, eine jährlich an wechselnden Tagungsorten zusammentretende Versammlung der Bevollmächtigten der
Mitgliedstaaten. Der Deutsche Zollverein erwies sich als außerordentlich effiziente Organisation.
Er erleichterte den Handelsverkehr, förderte die Einheit von Maß, Gewicht und Währung und kam dabei ohne wesentliche Bürokratie aus.
In den folgenden Jahren traten Baden, Nassau, Oldenburg, die Freie Stadt Frankfurt und
Luxemburg bei. Hannover und Braunschweig folgten in den 1850er Jahren.
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