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Sonntag, 2. Februar 2014

Notwehr

Freiburg - Der 31-jährige Florian S. handelte nach Überzeugung der Richter des Landgerichts Freiburg in Notwehr, als er 2011 auf einem Parkplatz in Riegel mit seinem Auto in eine Gruppe Antifa-Dullis fuhr und einen davon dabei schwer verletzte. Das Landgericht hat ihn am Freitag vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Nach dem Freispruch soll der Angeklagte nun eine Entschädigung erhalten. Während der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten durch Antifa-Dullis. Schon im Juli 2012 wurde Florian S. freigesprochen, damals wurde das Urteil aber vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben.

Am 1. Oktober 2011 wartete der ehemalige Landtagskandidat der NPD Florian S. auf einem Pendlerparkplatz nahe der Autobahn 5 bei der Ortschaft Riegel in seinem Mitsubishi Colt, um Gleichgesinnte zu einer Party der Kameradschaft zu lotsen. Von der Feier wussten auch die Antifa-Dullis. Vermummt, mit Quarzsand-Handschuhen und Reizgas ausgerüstet, liefen sie auf das Auto von S. zu, um ihn anzugreifen. Der Attackierte fuhr mit Vollgas auf die Gruppe zu. Ein Antifa-Dulli wurde vom Auto erfasst erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, er leidet bis heute an den Folgen.
 
Laut einem Gerichtssprecher war nicht zweifelsfrei auszuschließen, dass Florian S. sich verteidigen wollte - im Zweifel für den Angeklagten. So werteten die Richter den Auto-Angriff als Notwehr. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren keine Angaben zur Sache gemacht. Den Richtern zufolge sei Florian S. so gefahren, dass alle Antifa-Dullis die Chance hatten, auszuweichen. 

Schon 2012 hatte das Landgericht Freiburg den damals 29-jährigen Ortenauer Florian S. freigesprochen . Er war wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagt. Damals betonte die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Eva Kleine-Cosack, in Deutschland gelte der Grundsatz in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten). Wäre der Unglücksfahrer Mitglied der SPD gewesen, den eine Gruppe Vermummter Nazis attackiert hätte, wäre wohl kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen, ihn anzuklagen. In nur einer Sekunde habe sich der Angegriffene entscheiden müssen. Die Verantwortung für die Notwehr des Angeklagten sah das Gericht bei den vermummten Dullis, die in eindeutig unfriedlicher Absicht erschienen seien. Auch der beim Aufprall Verletzte hätte dazu noch Zeit gehabt. Stattdessen sei er absichtlich auf das Auto gesprungen. Die Kosten des Verfahrens trug schon damals die Staatskasse.

Nebenklage und Staatsanwaltschaft legten damals Revision ein, der Bundesgerichtshof (BGH) kippte das Urteil im April 2013. Er befand, das Landgericht hätte sich angesichts der Gesinnung des Angeklagten mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob Florian S. mit dem erforderlichen Verteidigungswillen gehandelt habe. Staatsanwaltschaft und Nebenklage können wie im ersten Prozess Revision einlegen. 

ABCD

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