Gründung
der Universität Jena
am 2. Februar 1558 durch
die Eröffnung ihrer Lehrtätigkeit. Mit
dieser Universität sollte die Ausbildung von Juristen, Lehrern und besonders Geistlichen Augsburgischen Bekenntnisses
im ernestinischen Herzogtum Sachsen
sichergestellt werden. Der sächsisch-ernestinische Kurfürst Johann Friedrich I. (1503 - 1554)
war 1547 in der Schlacht bei Mühlberg
an der Elbe von Kaiser Karl V
geschlagen worden, verlor die Kurwürde und die Kurlande, musste auf die bisherige Landesuniversität in Wittenberg
verzichten und kam zu alledem noch in Gefangenschaft. Bereits
am 19. März 1548 wurde in den leerstehenden Räumen des Jenaer
Dominikanerklosters St. Pauli ein akademisches Gymnasium eröffnet. Der Lehrkörper bestand aus nur zwei Professoren.
Zuvor hatte das Saalestädtchen Jena bereits zweimal - 1527 und 1535 - als Ausweichquartier vor der Pest der Universität Wittenberg gedient. Die Stiftungsurkunde
der Universität trägt das Datum vom 15. August 1557. Kaiser Ferdinand I
- der Bruder und Nachfolger von Kaiser Karl V. - garantierte für die Universität den Schutz des Reiches. Damit erhielt sie das Recht, als Studium generale in vier Fakultäten - Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie bzw. philosophisch-naturwissenschaftlichen Fächern - zu lehren. Als
Universität durfte sie die akademischen Grade des Baccalaureus, Magisters, Lizentiaten oder Doktors verleihen.
Herzog Johann Friedrich II.
unterzeichnete als Nachfolger seines 1554 verstorbenen Vaters Kurfürst Johann Friedrich I.
im Januar des Jahres 1558 die Universitätsstatuten. Nach der Signierung des Herzogs konnte am 2. Februar 1558 die Universität eine feierliche Zeremonie stattfinden lassen. Der erste Rektor war der Mediziner Johann Schröter (1515 -
1593, Portrait oben)
, der Leibarzt
des Herzogs Johann Friedrich II.
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