Gründung
der Universität Trier
am 2. Februar 1455.
Auf
den 2. Februar 1455 ist ein Papstdiplom datiert, mit dem die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Universität in Trier geschaffen wurden. Die Initiative zu dieser Neugründung war von dem Trierer Erzbischof Jakob von Sirck
ausgegangen, der allerdings bereits im Jahre 1456 starb, ohne sein Werk zum Abschluss gebracht zu haben. Als auch sein Nachfolger kein Interesse an einer Weiterführung des Projektes zeigte, übernahm schließlich die Stadt selbst die Einrichtung der Universität, die am 16. März 1473 mit einer theologischen, einer juristischen, einer medizinischen und einer philosophischen Fakultät
eröffnet werden konnte und in den nächsten Jahren eine nicht unerhebliche Bedeutung entwickelte.
Jakob von Sirck hatte bereits 1450 hatte von Papst Nikolaus V. , einem Humanisten und Förderer der Wissenschaften, die Erlaubnis zur Gründung erhalten.
Mit dem ersten Papstdiplom vom 2. Februar 1455 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Neugründung geschaffen. Durch diese Urkunde wird deutlich, dass Trier im Gegensatz zu Köln von Anfang an als rein landesherrliche Universität geplant worden ist. Nach diesem Schriftstück verfolgte der Erzbischof
mit der Errichtung der Trierer Universität nicht nur den Nutzen und Fortschritt des Staates und der
Einwohner seines Territoriums , sondern auch anderer Teile der Welt, und ließ damit das Programm zu einer Landesuniversität mit Ausstrahlung auf benachbarte Territorien und Länder, allen voran Luxemburg und
Lothringen erkennen.
Trier hatte durch die Domschule, die Schule der Karmeliter und die Benediktinerabteien St. Matthias und St. Maxim als Zentrum der
theologischen Wissenschaft bereits einen guten Ruf. Hierdurch war ein solides Fundament für die Entstehung einer Universität geschaffen.
Man sah in der Universität ein Mittel, um das Ansehen der Stadt zu erhöhen. Dies sollte durch das Angebot eines "studium generale" erreicht werden. Es sollte alle Fakultäten umfassen, besonders aber Theologie,
Kanonistik und weltliches Recht. Doktoren, Magister und Studenten erhielten die gleichen Rechte am Universitätsort wie auch auf ihrem Weg von bzw. nach Trier. Darüber hinaus ermöglichte das Papstdiplom die Verleihung akademischer Grade, die auch an anderen Universitäten Geltung hatten. Mit diesen Bestimmungen hatte der Papst die Grundlagen der Lehre an der zukünftigen Universität sowie deren Rechtsverhältnisse geregelt.
Mit einer weiteren vom Papst ausgestellten Urkunde vom 12. Februar 1455 wurde das Diplom vom
2. Februar ergänzt.
Dies Dokument regelte die rechtlichen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Ausstattung der Universität und der
Lehrenden, und zwar durch die Inkorporation von geistlichen Ämtern, von Pfründen und Pfarrkirchen, deren jeweilige Einkünfte an die Universität fließen sollten.
Trotz dieser detaillierten Regelungen, die günstige Rahmenbedingungen für die Neugründung geschaffen hatten, kam es vorerst nicht zur Eröffnung einer Universität. Erzbischof Jakob von Sirck starb bereits im Jahre 1456, ohne die Gründung bis zu einem positiven Ende weiter verfolgt zu haben.
Auch sein Nachfolger Johann II. von Baden
(1456-1503) war nicht daran interessiert, eine Universität zu eröffnen.
Es war schließlich die Stadt Trier selbst, die die Angelegenheit aktiv vorantrieb. Nach langen Verhandlungen kaufte die Stadt
für 2 000 Goldgulden dem Erzbischof das Gründungsrecht einschließlich der beiden päpstlichen "Konstitutionsbullen" ab. Am 15. Februar 1473 bestätigte Johann II. in Koblenz die Vereinbarung und versprach darüber hinaus, sich beim Papst für eine weitere finanzielle Ausstattung der Universität einzusetzen.
Obwohl der Erzbischof wichtige verfassungsrechtliche Funktionen behielt, hatte ihn die Stadt Trier damit als Universitätsgründer abgelöst. Es fiel der Stadt nicht leicht, diese Ablösesumme
aufzubringen. Doch erwartete man, dass die Gründung der Universität und ihre Unterhaltung angesichts der Ausgaben der Professoren und Studenten der Stadt erhebliche finanzielle Vorteile bringen würde und dass diese auch ihren Anspruch freie Reichsstadt zu sein, unterstützen könne.
Die Universität wurde schließlich am 16. März 1473 mit vier Fakultäten eröffnet: Theologie, kirchliches und weltliches Recht, Medizin und freie Künste.
Sie wirkte sehr erfolgreich in den folgenden Jahren weit über die Grenzen der Rheinlandes hinaus.
Der Unterricht wurde zunächst überwiegend von Priestern und nebenberuflichen
Dozenten erteilt. Die neue Einrichtung war erfolgreich, zu ihrem Erhalt mussten aber rund 10 % des städtischen Etats aufgewendet werden. Die unerwartet hohen Ausgaben zwangen zur Sparsamkeit, insbesondere bei der Bezahlung der Lehrkräfte.
Die Universität litt von Anfang an unter erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, unter anderem bedingt durch einen massiven Rückgang der Trierer Bevölkerung
von 10.000 im Jahr 1363 auf 8.500 im Jahr 1542, die abgelegene Lage der Stadt und Ausbrüche der Pest.
Trotz der
Konkurrenz durch die Universitäten Mainz, Tübingen und Heidelberg sowie der Stürme von Reformation und Gegenreformation überlebte die Universität Trier.
Als der Dekan Ambrosius Pelargus
1554 starb, blieb sein Amt unbesetzt, da es außer ihm keinen weiteren Dozenten
gab. Nach einem Angebot durch Kurfürst Johann VI. von der Leyen
übernahmen 1560 Jesuiten die Leitung und bauten die theologische und philosophische Fakultät neu auf, vernachlässigten aber die anderen Fächer.
Unter anderen lehrte auch Friedrich Spee von Langenfeld
an der Universität Trier. Eine säkulare Reform der juristischen Fakultät scheiterte 1667; der Geldmangel ließ keine feste Beschäftigung von Lehrkräften zu. Die Bevölkerung, und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit von Stadt und Bistum, hatten einen absoluten Tiefstand erreicht.
Erst 1722 gelang eine durchgreifende Reform der weltlichen Fächer. Kurfürst Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg
sicherte erstmals eine staatliche Besoldung für das Lehrpersonal, was die Beschäftigung bekannter Gelehrter wie
Johann Nikolaus von Hontheim
erlaubte. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bildeten sich immer mehr Vorbehalte gegen die
Jesuiten. 1764 entstand in Trier eine zweite, vom Orden unabhängige, theologische Fakultät, die von einer kleinen Abordnung Benediktiner betreut wurde. Auch an den anderen Fakultäten wurden ordensfremde Lehrbereiche eingerichtet, ohne jedoch hierdurch den inneren wie äußeren Niedergang aufhalten zu können.
1773 wurde die Gesellschaft Jesu vom Papst aufgehoben. Die jesuitische theologische und philosophische Fakultät wurde ausgegliedert und bestand als Seminarium Clementinum einige Jahre weiter, der Lehrauftrag ging an die benediktinische Fakultät über.
Als die französischen Truppen 1794 in die Stadt
einmarschierten , existierte bereits kein Lehrbetrieb mehr. Nach einer kurzfristigen Wiederaufnahme der Vorlesungen wurde die Universität am 6. April 1798
wegen
politischer Unzuverlässigkeit der Lehrkörper endgültig geschlossen, zusammen mit den Hochschulen von Köln, Mainz und
Bonn.
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