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Donnerstag, 3. April 2014

Migrantinisches 

Essen - Das Jobcenter Essen muss einem Hartz-IV-Bezieher eine dreiwöchige Reise zu seinem Sohn nach Indonesien bezahlen. Das Landessozialgericht in Essen hat im Sinne eines Vaters entschieden, der seinen zehn Jahre alten Sohn zum Geburtstag besuchen will. Ohne dessen Zustimmung war der Sohn mit der Mutter vor einigen Jahren dorthin gezogen. Das Jobcenter verweigerte dem Vater zunächst die beantragten 2.100 Euro für die Reise. Zu Unrecht, wie das Gericht per Eilverfahren entschied. 

München - Am Dienstag, 1. April 2014 gegen 11.00 Uhr, hatte der Airbus A320 von München mit Ziel Budapest abgehoben. Kurz nach dem Start umklammerte ein 28-jähriger Migrantiner aus dem Kosovo eine 50-jährige Stewardess und bedrohte sie mit einer Rasierklinge. Zwei Kolleginnen eilten dem Opfer zu Hilfe. Bei der Attacke wurden die drei Frauen verletzt. Dem Geiselnehmer gelang es, sich mit der Stewardess in den Bereich der Bordküche zurückzuziehen. Dort hielt er ihr weiterhin die Klinge an den Hals. Die Piloten kehrten nach München zurück. Nach der Landung stiegen die 76 Passagiere aus. An Bord blieben die beiden Piloten, der Geiselnehmer und die Stewardess zurück. Die Polizei konnte den Kosovaren dazu bewegen, sich zu ergeben. Die Stewardess stand unter Schock. Der geiselnehmerische Migrantiner hat in Ungarn ein Asylverfahren laufen. Immer wieder hatte er sich in den vergangenen Monaten aus Ungarn in andere EU-Staaten abgesetzt. Vor einigen Wochen war er illegal nach Bayern eingereist, wurde festgenommen und saß die vergangenen vier Wochen in Abschiebehaft. Er wurde von Beamten der Bundespolizei ohne Begleitung in die Maschine gesetzt.  
  
Fürth/Zirndorf - Ein Zigeuner-Ehepaar aus Serbien hatte im Dezember 2011 in Deutschland um Asyl gebeten und war in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf untergebracht. Am Sonntag, 18. Dezember 2013, bekam ihr eineinhalbjähriger Sohn Fieber. Ein Arzt kam und diagnostizierte einen fiebrigen Infekt, den er für nicht weiter bedrohlich hielt, und verschrieb Fieberzäpfchen. Am nächsten Morgen hatte das Kind Flecken im Gesicht, an Armen und Beinen. Die Eltern baten an der Pforte um Hilfe. Eine Mitarbeiterin der Asylbewerberunterkunft stellte einen Krankenschein für die niedergelassenen Kinderärztin aus. Ein Autofahrer brachte die Eltern mit dem kranken Kind zu dieser. Sie ließ das Kind in eine Klinik bringen, wo man feststellte, dass es an einer gefährlichen Meningokokkeninfektion erkrankt war.

Angeklagt in Fürth sind jetzt der Arzt, der das Kind in der Asylunterkunft untersucht hatte, zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, und eine Verwaltungsangestellte. Ihnen wird vom Kindesvater vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Der Arzt habe das Kind nur unzureichend untersucht, er habe vor allem versäumt, Fieber zu messen, obwohl die Eltern das immer wieder verlangt hätten. Am Morgen habe sich der Wachmann an der Pforte geweigert, einen Krankenwagen oder ein Taxi zu rufen, er müsse erst einen Krankenschein besorgen. In der Verwaltung habe man sich nicht genügend um den Fall gekümmert. Für den Prozess vor dem Amtsgericht Fürth sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Von den Angeklagten äußerten sich nur der Arzt und die Verwaltungsangestellte. Als völligen Blödsinn tat der Arzt die Anklagevorwürfe ab; er habe das Kind gründlich untersucht, aber der Zustand sei nicht besorgniserregend gewesen. Ein Fieberthermometer benötige er nicht, die Höhe des Fiebers könne er aus Erfahrung beurteilen. Die Angestellte bestätigte, dass die Eltern ihr das Kind gezeigt hätten, aber sie habe keineswegs schwarze, sonder lediglich rote Flecken gesehen, wie sie bei Fieber häufig vorkämen. Aus ihrer Sicht sei es den Eltern durchaus zuzumuten gewesen, die kurze Entfernung ins nächste Dorf zu gehen. 

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