Freitag, 4. Juli 2014

Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland 

wurde am 4. Juli 1939 

 

durch die 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz eingesetzt .

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Alle Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen als Juden galten, wurden in der Reichsvereinigung zwangsweise eingegliedert und mussten dort Beiträge entrichten. Ausgenommen von der Pflichtmitgliedschaft waren anfangs noch Juden aus Mischehen; diese mussten jedoch später ebenfalls beitreten. 

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Die Gründung der Reichsvereinigung stellte das Ende der bisher frei gewählten Vertretung der Juden in Deutschland dar. Jedoch wurde das Personal der vorher bestehenden jüdischen Organisationen wie 'Reichsvertretung der Juden in Deutschland' und der jüdischen Gemeinden weitgehend übernommen. Aus dem 1933 gewählten Vorstand der 'Reichsvertretung der Juden in Deutschland' wurden Leo Baeck (oben links) als Vorsitzender, Heinrich Stahl als sein Stellvertreter, Otto Hirsch , Julius Seligsohn übernommen, und aus der Verwaltung der Reichsvertretung Arthur Lilienthal und Paul Epstein . Als Vertreter der jüdischen Gemeinde Berlin wurden Moritz Henschel (oben rechts) und Philipp Kozower ernannt.

Die der Reichsvereinigung zugedachte Aufgabe war wie folgt definiert: „Der einzige Zweck der Organisation und der ihr eingegliederten Einrichtungen soll die Vorbereitung der Auswanderung der Juden sein. Es soll also der Grundsatz nicht aufgegeben werden, dass die Vorbereitung der Auswanderung der Juden in erheblichem Umfang den Juden selbst überlassen wird.“ Auch die Vertreter der Reichsvereinigung selbst sahen dies Ziel als eine ihrer wichtigsten Aufgaben an. Von den Emigranten musste die Reichsvereinigung Spenden einfordern, die bis auf 60 % des Vermögens anstiegen. Aus diesem Fonds wurde ärmeren Juden das von den Aufnahmeländern geforderte Kapital zur Verfügung gestellt und ihnen damit eine Auswanderung ermöglicht. 

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Der Reichsvereinigung wurde die Organisation und Finanzierung der jüdischen Wohlfahrtspflege und des jüdischen Schulwesens übertragen. Neben den Hauptaufgaben wie der jüdischen Auswanderung und der Berufsausbildung hatte die Reichsvereinigung die jüdischen Gemeinden zu betreuen. In den Jahren 1939 bis 1941 halfen die Funktionäre der Reichsvereinigung möglichst vielen Juden bei der Auswanderung aus Deutschland. Die zurückgebliebenen Juden waren zu versorgen. Kleiderkammern, Wohnungsnachweis und auch die religiöse Betreuung wurden zu unverzichtbaren Hilfen. Auch das jüdische Schulwesen wurde vom 1. August 1939 an durch die Reichsvereinigung organisiert und finanziert. Ebenso gehörten die Berufsausbildung und Umschulungsmaßnahmen zu ihren wichtigen Aufgaben. Später übernahm die Reichsvereinigung Grundstücke und Immobilien aus Gemeindebesitz und wickelte die Übertragung von gemeindlichen Friedhöfen, Synagogengrundstücken und anderen Liegenschaften ab. 

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Neben der Zentrale der Reichsverwaltung in Berlin gab es anfangs noch 40 Bezirksstellen, in denen die Mitglieder kleinerer Kultusgemeinden zusammengefasst waren. Bis 1941 bestanden als Zweigstellen noch 17 größere Kultusgemeinden, die mehr als 1.000 Personen zählten. Juden aus Mischehen mussten sich der Reichsvereinigung zunächst noch nicht anschließen. Ab 1942 wurden sie jedoch Zwangsmitglied, sofern sie einem jüdischen Religionsverband angehörten. 1943 wurden uneingeschränkt alle Personen, die nach nationalsozialistischer Definition Juden waren, beitragspflichtig in der Reichsvereinigung. 
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Die Auflösung der Reichsvereinigung erfolgte am 10. Juni 1943. Die Geschäftsstelle in Berlin wurde geschlossen, das Vermögen beschlagnahmt und die verbliebenen fünf Mitglieder, die nicht arisch versippt waren, wurden deportiert. Nur einige Vertrauensmänner unter der Leitung von Walter Lustig hielten in einer 'Neuen Reichsvereinigung' den Kontakt zu den noch verbliebenen Juden, die in Mischehe lebten oder als von der Deportation ausgenommen waren. Moritz Henschel , der letzte Vorsitzende der    'Reichsvereinigung, bezeugte nach dem Krieg glaubhaft, bis 1945 nie etwas vom Judenmord gehört zu haben. 
 

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