1. Petersburger Vertrag
vom 5. August 1772.
ABCD Unterzeichnung des
Vertrages zur Abtretung polnischer Randgebiete in Sankt Petersburg
im Auftrag der russischen Zarin Katharina II. ,
des preußischen Königs Friedrich II.
und der österreichischen Monarchin Maria Theresia .
Preußen bekam bis auf die Städte Danzig
und Thorn
das Gebiet 'Preußen Königlichen Anteils'
sowie den sogenannten Netzedistrikt . Zukünftig durfte sich der preußische König somit auch „König von Preußen“ nennen und nicht nur „König in Preußen“.
Russland bekam das Gebiet Polnisch-Livland
und die weißrussischen
Gebiete bis zur Düna
zugesprochen. Österreich sicherte sich das galizische Territorium
mit Teilen Kleinpolens
und Ruthenien
mit der Stadt Lemberg
als Mittelpunkt. ABCD Vorgeschichte:
Nach dem Tod König Augusts III. von Sachsen-Polen
hatte die Zarin Katharina II. in Anwesenheit russischer Truppen 1764 die Wahl ihres Günstlings Stanislaus Poniatowski
zum polnischen König durchgesetzt. Mehrere von Poniatowski auf Forderung der Zarin durchgesetzte Maßnahmen, vor allem die Gleichstellung der »Dissidenten«, stießen auf Widerstand des polnischen
Adels , der sich 1768 in der Konföderation von Bar
zusammenschloss, sich mit den Türken verbündete und gegen Russland und Poniatowski wandte. Auf Wunsch des polnischen Königs entsandte Kaiser Joseph II.
zur Unterdrückung des Aufstandes 1769 Truppen in die Zips
und besetzte 13 ungarischen Städte, die Polen 1412 als Pfand überlassen worden waren. Nach Erfolgen im Krieg gegen die Türken und die Konföderierten nahm die russische Zarin ihren lange gehegten Plan einer Aufteilung polnischen Staatsgebietes auf, gewann dafür Friedrich
den Großen und Österreich (1772). Friedrich lag daran, das ehemalige Land des Deutschen
Ordens , das Polen durch kriegerische Ereignisse an sich gerissen hatte, zurückzugewinnen, zumal es vorwiegend von Deutschen besiedelt war; überdies stellte es die Landbrücke zwischen Preußen und Brandenburg her. Dies Gebiet hieß nun Westpreußen
. Der polnische Reichstag
bestätigte am 30. September 1773 völkerrechtlich wirksam den 1. Petersburger Vertrag.
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