Donnerstag, 6. Oktober 2014

Der Betreiber obiger und anderer zugehöriger Internet-Domänen wurde mehrfach von der BDR-Justiz wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belangt. Ihm wurde bereits 2006 aufgegeben, seine Internetseiten aus dem Netz zu nehmen. Das geschah damals jedoch nicht, sondern die Verantwortlichkeit für den Internet-Auftritt ging ins Ausland über. Mit obigem Text verabschiedete sich die Redaktion von "Unglaublichkeiten" und des "Neuschwabenland-Archivs" von seinem Publikum .

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