Friedrich Carl von Savigny
ABCD
* 21. Februar 1779 in Frankfurt am
Main
† 25. Oktober 1861 in Berlin
Deutscher Rechtsgelehrter, Begründer der Historischen Rechtsschule. ABCD Savigny wurde als Sohn einer
alten lothringischen Familie geboren. Sein Vater war geheimer Regierungsrat des Fürsten von Isenburg
und lebte später in Frankfurt am Main. Nachdem Savigny im Alter von 13 Jahren zum
Vollwaisen geworden war, zog ihn sein Vormund Constantin von Neurath
in Wetzlar auf, wo er auch das Gymnasium besuchte. Er begann 1795 Jura an der Universität Marburg zu
studieren. Ein Fachsemester absolvierte er in Göttingen. 1800 wurde er in Marburg promoviert.
Dort unterrichtete er dann als Privatdozent Strafrecht, zu seinen Schülern gehörten unter anderem
die Brüder Jacob
und Wilhelm
Grimm. 1803 veröffentlichte er seine berühmte Untersuchung
'Das Recht des Besitzes'. Im Mai 1803 verlobte er sich mit Clemens
Brentanos
älterer Schwester Kunigunde (genannt Gundel)
und heiratete sie am 17. April 1804. Mit seiner ersten Veröffentlichung über "Das Recht des Besitzes" erlangte Savigny bereits 1803 große Anerkennung in der Fachwelt. Dies
brachte ihm eine Berufung an die Universität Marburg
, wo er Recht lehrte.
Savigny brach seine Marburger Lehrtätigkeit ab und reiste in den folgenden Jahren durch Europa, um in mehreren Ländern rechtsgeschichtlichen Studien nachzugehen. Er wurde dann 1808 an die Universität Landshut
berufen, wo er bis 1810 lehrte. Inzwischen hatte Wilhelm von Humboldt
im Zuge der preußischen Reformen auf die Gründung der Berliner Universität hingewirkt. Savigny übernahm dort noch 1810 den Lehrstuhl für Recht, den er bis zu seinem Tod innehatte. 1811 trat er auch in die Preußische Akademie der Wissenschaften ein. In den folgenden Jahrzehnten prägte Savigny maßgeblich die Entwicklung der Berliner Universität, der er zeitweilig auch als Rektor vorstand. In der Lehre und Forschung seiner Disziplin profilierte er sich vor allem als herausragender Kenner des Römischen Rechts.
Auch über das Allgemeinen Landrecht, das 1794 für Preußen erlassen worden war, lehrte er. Neben seiner akademischen Tätigkeit gelangte Savigny als Privatlehrer des preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm (IV.)
und als Kronjurist auch zu politischem Einfluss. Er war von 1817 bis 1848 Mitglied und am Ende Präsident des preußischen Staatsrats.
Weiterhin war Savigny von 1819 bis 1841 als Geheimer Oberrevisionsrat an der Rechtssprechung des Revisions- und Kassationsgerichtshofes beteiligt, der für die rheinischen Territorien Preußens eingerichtet worden war, die zuvor unter dem Einfluss des französisch-napoleonischen Rechts gestanden hatten. In den Jahren 1842 bis 1848 war Savigny außerdem als preußischer Minister für Gesetzesrevision tätig, als der er bedeutende Reformanstöße im Zivil- und Strafrechtsbereich unternahm, die jedoch nur partielle Verwirklichung fanden. Wissenschaftliche Meilensteine setzte Savigny vor allem im Bereich der Rechtsgeschichte, die er mit seiner "Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" (zunächst 6 Bde., 1815-1831; dann 7 Bde., 1834-1850) auch in methodischer Hinsicht nachhaltig bis ins 20.
Jahrhundert hinein prägte, da er sich dabei direkt auf die mittelalterlichen Handschriftenquellen stützte.
Im Bereich der Rechtstheorie ging Savigny von der Vorstellung eines organisch, aus der Gewohnheit des Volkes gewachsenen Rechts aus. Daraus formulierte er die Notwendigkeit einer historisch betriebenen Rechtswissenschaft. Somit war
Savigny mit Karl Friedrich Eichhorn
der Begründer der so genannten Historischen Rechtsschule, welche die deutsche Rechtswissenschaft lange Zeit bestimmte und in der von beiden herausgegebenen "Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" ihr Fachorgan hatte. Hinsichtlich der Methodenlehre betonte Savigny durch sein weiteres Hauptwerk die Forderung nach quellennahen Rechtsstudien: Im "System des heutigen römischen Rechts" (8 Bde., 1840-1849) begründete er u.a. das internationale Privatrecht neu.
Savigny starb im Alter von über 82 Jahren in Berlin.
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Zitate
In der
Geschichte aller bedeutender Völker finden wir einen Übergang von
beschränkter, aber frischer und lebensvoller Individualität zu
unbestimmter Allgemeinheit.
Ehe nicht sämtliche Literaten Zivilversorgungsscheine erhalten haben, eher ist nicht Ruhe und Frieden im Lande.
ABCD
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