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Samstag, 17. August 2013

Carl Zeller  

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* 19. Juni 1842 Sankt Peter in der Au , Niederösterreich

† 17. August 1898 Baden bei Wien
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Deutscher Jurist und Komponist.

 

Zeller wurde als Sohn eines Arztes geboren und besuchte in seinem Geburtsort die Volksschule. Schon als Kind spielte er mehrere Instrumente. Im Alter von elf Jahren wurde er Sängerknabe in der kaiserlichen Hofkapelle (Wiener Sängerknabe). Zeller absolvierte die Unterstufe des Josefstädter Gymnasiums in Wien und dann die Oberstufe des Stiftsgymnasiums Melk, wo er auch mit Auszeichnung maturierte. Danach studierte er Rechtswissenschaften in Wien und zugleich Komposition in Wien. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. in Graz war Zeller zuerst an verschiedenen Gerichten tätig. Aus dem Justizdienst wurde er 1873 in das Ministerium für Kultus und Unterricht berufen, wo er in der Folge Leiter des Kunstreferates wurde und bis zum  Ministerialrat aufstieg.

1875 heiratete Zeller die Tochter eines Wiener Schneidermeisters. Aus der Ehe gingen zwei Söhne hervor.

Zeller komponierte sein Leben lang nur nebenberuflich, aus Liebhaberei. Dennoch steht sein musikalisches Werk in einer Reihe neben den drei Großmeistern der klassischen Wiener Operette, Karl Millöcker , Franz von Suppé und Johann Strauss . Zellers früheste Kompositionen waren Lieder, Männerchöre und Liederspiele. In den 1880er Jahren ging er ganz zur Operette über. Seine erfolgreichste Operette waren 'Der Vogelhändler' und 'Der Obersteiger'. 

Zeller verlebt seine letzten Jahre als schwerkranker Mann. Im Winter 1895 rutschte er auf dem Glatteis aus und verletzte sich die Wirbelsäule schwer. Darauf setzte Muskelschwund ein und erste Krankheitserscheinungen traten auf. Bald musste er einen Rollstuhl benutzen. Von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde er noch durch die Affäre eines Erbschaftsstreites. Und zwar wurde er im März 1897 am Oberlandesgericht Wien wegen Ablegung eines falschen Eides zu einem Jahr schweren Kerkers verurteilt. Da Zeller in krankheitsbedingter Abwesenheit verurteilt worden war, wurde von Zellers Frau Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. Im Juni 1897 kassierte der Oberste Gerichtshof das Urteil und wies die Sache zur neuerlichen Verhandlung an das Wiener Schwurgericht. Zu dieser Verhandlung kam es nicht mehr, da Zeller im Alter von nur 56 Jahren an einer Lungenentzündung verstarb.

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