godaddy web stats
Samstag, 3. August 2013

Beerdigung des am 23. Juli 2008 in Passau verstorbenen Friedhelm Busse 

Passau - Samstag, 26. Juli 2008: Auf dem Friedhof hinter der Dorfkirche St. Korona - fünf Kilometer außerhalb von Passau - wurde am Samstag Vormittag unter dem Geleit von etwa 80 Trauergästen der ehemalige Vorsitzende der 1995 verbotenen 'Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei' (FAP) Friedhelm Busse bestattet. Die Ansprache am offenen Grab hielt der Bundesvorsitzende der NPD, Udo Voigt. Die Versammelten verabschiedeten sich vom Verstorbenen mit: "Ich hatt' einen Kameraden" und "Wenn alle untreu werden".

Das Begräbnis wurde vom Reporter der 'Süddeutschen Zeitung', Tobias-Raphael Bezler, ohne Einwilligung der Trauergäste fotografiert. Nach der Beerdigung forderten diese Bezler auf, die Bilder zu löschen oder die Kamera herauszugeben. Als er sich weigerte, wurde ihm die Kamera gewaltsam entrissen und dabei zerstört. Die Polizei setzte Pfeffersprays ein, um die Situation zu entschärfen. Um 12.30 zogen die Beerdigungs-Teilnehmer als Protest gegen Polizeiwillkür durch die Passauer Innenstadt.

Nach der Beerdigung ließ die Staatsanwaltschaft zwei Tage später am Montag das Grab öffnen, um eine dem Toten beigegebene Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945 sicherzustellen. Nach § 168 BDR-Strafgesetzbuch (Störung der Totenruhe) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. Die staatsanwaltlich veranlasste Grabschändung hatte natürlich keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die BDR-Repräsentanten ihre eigenen Gesetze gegenüber Dissidenten fast immer ignorien (Madame Sans-Gêne Merkel). 

Weitere Infos:

Register:  
Email:   Quelle: Internet

Weitere Infos:    

nach oben