Beerdigung
des am 23. Juli 2008 in Passau verstorbenen Friedhelm Busse
Passau - Samstag, 26. Juli 2008: Auf dem Friedhof hinter der Dorfkirche St. Korona
- fünf Kilometer außerhalb von Passau - wurde am Samstag Vormittag unter
dem Geleit von etwa 80 Trauergästen der ehemalige Vorsitzende der 1995 verbotenen
'Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei' (FAP) Friedhelm Busse bestattet.
Die Ansprache am offenen Grab hielt der Bundesvorsitzende der NPD, Udo
Voigt. Die Versammelten verabschiedeten sich vom Verstorbenen mit: "Ich
hatt' einen Kameraden" und "Wenn alle untreu werden".
Das
Begräbnis wurde vom Reporter der 'Süddeutschen Zeitung', Tobias-Raphael
Bezler, ohne Einwilligung der Trauergäste fotografiert. Nach der Beerdigung forderten
diese Bezler auf, die Bilder zu löschen oder die Kamera herauszugeben.
Als er sich weigerte, wurde ihm die Kamera gewaltsam entrissen und
dabei zerstört. Die Polizei setzte Pfeffersprays ein, um die Situation zu
entschärfen. Um 12.30 zogen die Beerdigungs-Teilnehmer als Protest gegen
Polizeiwillkür durch die Passauer Innenstadt.
Nach der Beerdigung ließ die Staatsanwaltschaft
zwei Tage später am Montag das Grab öffnen, um eine
dem Toten beigegebene Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945
sicherzustellen. Nach § 168 BDR-Strafgesetzbuch (Störung der Totenruhe) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
Die staatsanwaltlich veranlasste Grabschändung hatte natürlich keinerlei
strafrechtliche Konsequenzen. Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass
die BDR-Repräsentanten ihre eigenen Gesetze gegenüber Dissidenten fast
immer ignorien (Madame Sans-Gêne Merkel).
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