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Donnerstag, 19. Dezember 2013

Völkermord und zweierlei Maß

Das Leugnen des Völkermords an den Armeniern ist nach Ermessen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Verbrechen. Die Verurteilung eines Türken durch ein Schweizer Gericht wegen eben jenes Vorwurfs verstoße gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, rügten die Straßburger Richter am 17. Dezember 2013. Das Recht, "offen über sensible Themen" zu debattieren, sei ein wesentlicher Aspekt der Meinungsfreiheit. Der Kläger hatte 2005 bei drei Konferenzen in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts als "internationale Lüge" bezeichnet. Dafür wurde er zwei Jahre später in Lausanne zu einer Geldstrafe verurteilt.  

Der Straßburger Gerichtshof argumentierte hingegen, der Begriff "Völkermord" sei im Falle der Armenier umstritten. Der türkische Politiker habe zudem Massakrierung und Vertreibung von Hunderttausenden Armeniern durch das Osmanische Reich im Jahre 1915 nicht bestritten. Nach armenischer Darstellung wurden damals 1,5 Millionen Landsleute systematisch umgebracht, die Türkei spricht offiziell von 500.000 Opfern durch Kämpfe und Hungertod.

Dieser Fall müsse klar von jenen unterschieden werden, bei denen es um das Leugnen des HOLOCAUSTs gehe, heißt es in dem Urteil weiter. Die von Nazi-Deutschland begangenen Verbrechen seien historisch verbürgt und im übrigen von einem internationalen Gericht, dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, festgestellt worden.  

Mitwirkende an diesem Tribunal waren - wie erinnerlich - so integre und über allem Verdacht stehende Persönlichkeiten wie  der sowjetische Hauptankläger Roman Andrejewitsch Rudenko und der sowjetische Richter Iona Timofejewitsch Nikittschenko . Beide hatten schon bei Josef Stalins Prozessen 1937 und 1938 an der Auffindung der reinen und lauteren Wahrheit maßgeblich mitgeholfen und dort entsprechende Erfahrungen einer unabhängigen Rechtspflege sammeln können: Rudenko als NKWD-Mitglied und Generalstaatsanwalt der UdSSR, Nikittschenko als NKWD-Mitglied und Richter der UdSSR.

Und da kommen jetzt Leute wie der Schweizer Frank Brunner und mäkeln an den Straßburger Richtern herum, ihr Gerichtshof messe mit zweierlei Maß: Im armenischen Fall decke das Recht auf Meinungsfreiheit die freie Debatte über sensible Themen, im jüdischen Fall gelte dies aber nicht. Und der Verweis auf das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal sei zudem unzulässig, weil dies kein unabhängiger Gerichtshof gewesen sei (Europe : La Cour européenne des droits de l’homme et le système des deux poids et deux mesures).

Alles natürlich ein Schmarren, denn der Straßburger Gerichtshof hätte es sich natürlich viel einfacher machen können mit seiner Begründung für das Messen mit zweierlei Maß : Ohne sich auf zumindest fragwürdige juristische Präzedenzen zu berufen, hätte er einfach das göttliche Recht heranziehen können, in dem das Konzept eines auserwählten Volkes mit besonderen Privilegien schon seit Urzeiten angelegt ist:

 Wer Israel segnet hier auf Erden,
wird auch letztlich selbst gesegnet werden!
Schon Abraham wurde dies verheißen,
und er konnte Gott schon dafür preisen.

 

Wenn Gott [nach dem Dissidenten Horst Mahler tatsächlich der mit dem Namen Jahwe bezeichnete Satan] schon gegenüber ganzen Völkern mit zweierlei Maß misst, warum sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich hier einen Zwang antun? 

Das von Gott und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte praktizierte Messen mit zweierlei Maß scheint dem einen oder anderen Zeitgenossen - allem Vorbringen zum Trotz  - dennoch nicht ganz geheuer zu sein, wie etwa dem Willy-Brandt-Preis-Träger Jostein Gaarder , der befand: "Wir glauben nicht an die Idee von Gottes auserwähltem Volk. Wir lachen über die Einbildungen dieser Leute und weinen über ihre Missetaten. Als Gottes auserwähltes Volk zu handeln, ist nicht nur dumm und arrogant, sondern ein Verbrechen gegen die Menschheit. Wir nennen das Rassismus. Wir lachen mit Unbehagen über jene, die immer noch glauben, dass der Gott der Flora, Fauna und Galaxien speziell ein Volk als seinen Liebling ausgewählt hat und ihm idiotische Steintafeln, brennende Büsche und die Lizenz zum Töten gegeben hat ." 

Solchen Gotteslästerern, offensichtlichen Antisemiten, Leugnern der Auserwähltheit und des 'Rechtes des Messens mit zweierlei Maß' gehört selbstredend die Ihnen gebührende Abfuhr: "Jostein Gaarders Essai ist das Widerlichste, was man seit Hitlers 'Mein Kampf' gelesen hat", so vernahm man es zurecht. Und Gaarder zog die einzig mögliche Konsequenz: "Die Debatte muss ohne mich weitergehen".

Fiat iustitia, et pereat mundus!

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