Völkermord und
zweierlei Maß
Das Leugnen des Völkermords an den Armeniern ist nach Ermessen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Verbrechen. Die Verurteilung eines Türken durch ein Schweizer Gericht wegen eben jenes Vorwurfs verstoße gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, rügten die Straßburger Richter am 17. Dezember 2013. Das Recht, "offen über sensible Themen" zu debattieren, sei ein wesentlicher Aspekt der Meinungsfreiheit. Der Kläger hatte 2005 bei drei Konferenzen in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts als "internationale Lüge" bezeichnet. Dafür wurde er zwei Jahre später in Lausanne zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Straßburger Gerichtshof argumentierte hingegen, der Begriff "Völkermord" sei im Falle der Armenier umstritten. Der türkische Politiker habe zudem Massakrierung und Vertreibung von Hunderttausenden Armeniern durch das Osmanische Reich im Jahre 1915 nicht bestritten. Nach armenischer Darstellung wurden damals 1,5 Millionen Landsleute systematisch umgebracht, die Türkei spricht offiziell von 500.000 Opfern durch Kämpfe und Hungertod.
Dieser Fall müsse klar von jenen unterschieden werden, bei denen es um das Leugnen des
HOLOCAUSTs gehe, heißt es in dem Urteil weiter. Die von Nazi-Deutschland begangenen Verbrechen seien historisch verbürgt und im
übrigen von einem internationalen Gericht, dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, festgestellt worden.
Mitwirkende an diesem Tribunal
waren - wie erinnerlich - so integre und über
allem Verdacht stehende Persönlichkeiten wie der
sowjetische Hauptankläger Roman Andrejewitsch Rudenko
und der sowjetische Richter Iona Timofejewitsch Nikittschenko .
Beide hatten schon bei Josef Stalins Prozessen 1937 und 1938 an der Auffindung
der reinen und lauteren Wahrheit maßgeblich mitgeholfen und dort entsprechende
Erfahrungen einer unabhängigen Rechtspflege sammeln können: Rudenko als NKWD-Mitglied
und Generalstaatsanwalt der UdSSR, Nikittschenko als NKWD-Mitglied und Richter der UdSSR.
Und da kommen jetzt Leute wie der
Schweizer Frank Brunner und mäkeln an den Straßburger Richtern herum, ihr Gerichtshof
messe mit zweierlei Maß: Im armenischen Fall decke das Recht auf
Meinungsfreiheit die freie Debatte über sensible Themen, im jüdischen Fall
gelte dies aber nicht. Und der Verweis auf das Nürnberger
Kriegsverbrechertribunal sei zudem unzulässig, weil dies kein unabhängiger
Gerichtshof gewesen sei (Europe : La Cour européenne des droits de l’homme et le système des deux poids et deux mesures).
Alles natürlich ein Schmarren,
denn der Straßburger Gerichtshof hätte es sich natürlich viel einfacher
machen können mit seiner Begründung für das Messen mit zweierlei Maß : Ohne
sich auf zumindest fragwürdige juristische Präzedenzen zu berufen, hätte er
einfach das göttliche Recht heranziehen können, in dem das Konzept eines
auserwählten Volkes mit besonderen Privilegien schon seit Urzeiten angelegt
ist:
Wer Israel segnet hier auf Erden,
wird auch letztlich selbst gesegnet werden!
Schon Abraham wurde dies verheißen,
und er konnte Gott schon dafür preisen.
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