Optantenvertrag
vom
11. Januar 1911. Das Deutsche Reich und Dänemark
schlossen
einen Vertrag, um die Spannungen in Nordschleswig anzubauen. Er besagte, dass Kinder dänischer Eltern, die vor 1898 in Schleswig geboren sind, entscheiden können, ob sie die dänische oder die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen.
Im Gegenzug erkannte Dänemark den Verlauf des Flusses Königsau
als Grenze an und verzichtete auf die Bestimmung des Prager Friedens von
1866 , in dem Dänemark (in
Paragraph 5, Artikel 5) eine Volksabstimmung in Nordschleswig versprochen
wurde.
Vorgeschichte:
Als das Königreich Dänemark in seiner Novemberverfassung
von 1863 das Londoner Protokoll
brach, kam es zum Deutsch-Dänischen Krieg
von 1864 zwischen Dänemark und den Verbündeten Preußen und Österreich. Im Frieden von Wien
musste Dänemark am 30. Oktober 1864 Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten, die es zunächst gemeinsam als Kondominium verwalteten. Die gemeinsame Verwaltung endete faktisch mit der Gasteiner Konvention
1865 . Nach dem Deutschen Krieg
1866 fielen Schleswig und Holstein endgültig an Preußen; mit Lauenburg war Preußen bereits seit 1865 in Personalunion vereint. 1867 erfolgte die Vereinigung zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein, der 1876 auch Lauenburg als Kreis Herzogtum Lauenburg einverleibt wurde.
Der Prager Frieden
von 1866 enthielt auf Intervention Napoleon III.
in Artikel 5 einen Volksabstimmungsvorbehalt für das nördliche Schleswig. Die faktisch Dänemark begünstigende Klausel wurde allerdings von Preußen und Österreich 1878 einvernehmlich annulliert.
In der dänischgesinnten Bevölkerung Nordschleswigs blieb der Wunsch nach einem Anschluss an Dänemark stets lebendig, wobei allmählich auch einstige Gegner einer Teilung des Herzogtums diese notfalls für opportun hielten. In den 1880er Jahren begann sich die dänische Minderheit in Schleswig zu organisieren. 1901 forderte der dänische Historiker Hans Victor Clausen
die Abtretung des nördlichen Schleswigs an Dänemark. Die von ihm vorgeschlagene Teilungslinie, die sogenannte
Clausen-Linie , verlief nördlich von Tondern gen Flensburg, ließ die Zugehörigkeit der Stadt selbst allerdings offen. Im Optantenvertrag von 1907 erkannte schließlich auch Dänemark die Grenze von 1864 de facto an.
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