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Samstag, 22. März 2014

Heimkehr des Memellandes   

am 22. März 1939.

Das Memelgebiet wird wieder deutsch.

 

Vorgeschichte: Der Landzipfel zwischen dem Fluss Memel im Süden und dem Ort Nimmersatt im Norden gehörte vor 1923 niemals zu Litauen. 1919 in Versailles beanspruchten die zwei neuen Staaten Polen und Litauen das Memelland für sich. Die Polen wollten ganz Litauen samt Memelland für sich, die Litauer das Memelland mit der Stadt und dem Hafen Memel als Tor zur nahen Ostsee. Die alliierten Siegermächte erfüllten weder Polens noch Litauens Forderungen auf das Memelland. Auch die deutschen Versuche, das Memelland zu halten, wurden von den Siegermächten abgewehrt. Drei Vorstöße der Deutschen Reichsregierung und der memelländischen Volksvertretung im Mai, im August und im September 1919 wurden mit der Begründung abgelehnt, das Memelgebiet sei nach dem Versailler Vertrag nicht mehr Teil des Deutschen Reichs, und man könne deshalb mit Deutschland in dieser Sache nicht verhandeln. Das Memelland wurde 1919 von den Siegermächten von Deutschland abgetrennt und als Völkerbundsmandat unter französische Verwaltung gestellt und dann 1923 völkerrechtswidrig von Litauen annektiert.

Vom 10. Januar 1923 an drangen 5 bis 6.000 litauische Freischärler und zivil gekleidete Soldaten in das Memelgebiet ein und vertrieben die 200 französischen Soldaten, die bis dahin das Memelland kontrollierten. Die Ständige Botschafterkonferenz der Siegermächte legte Protest ein, doch Litauen weigerte sich, das Memelland herauszugeben. Die Siegerstaaten gaben nach und übertrugen am 16. Februar 1923 die Souveränität über das Memelgebiet an Litauen. Damit hatten die Siegermächten den Versailler Vertrag ein weiteres Mal gebrochen. Sie setzten allerdings den Abschluss einer „Memelkonvention“ durch, die am 8. Mai 1924 im Namen des Völkerbunds mit Litauen geschlossen wurde. Mit dieser Konvention wurde Litauen auferlegt, den Memelländern eine weitgehende Autonomie in ihrem neuen Staate einzuräumen. Zur Memelkonvention gehörte als Anhang das „Memelstatut“, die Verfassung für das übertragene Gebiet.

Die litauische Regierung war fortan durch einen Gouverneur im Memelland vertreten. Das Land regierte sich durch ein Direktorium selbst. Die Gesetze erließ der Memeler Landtag . Die Memelländer wurden, ohne dass man sie dazu befragt hatte, Litauer. Die Wahl des ersten Memeler Landtags am 29.Oktober 1925 erbrachte 94% der Stimmen für die Parteien der deutschen Einheitsfront und 6% für die litauischen Parteien. Der litauische Gouverneur in Memel verweigerte der deutschen 94%-Mehrheit das Recht, den Regierungschef im Direktorium zu stellen. Er setzte statt dessen einen Litauer als Chef des Memeler Direktoriums ein. Eine Beschwerde des Landtags beim Völkerbund hierzu blieb ohne Wirkung.

Die Folgejahre blieben für die memelländische Bevölkerung und die Litauer eine Zeit der unerfreulichen Auseinandersetzungen. Die Litauer warfen den Memelländern mangelnden Integrationswillen und Illoyalitäten vor. Die Memelländer ihrerseits beklagten eine nicht endende Kette von Verstößen der Litauer gegen die Memelkonvention. Es gab Streit über die Benutzung des Deutschen als Schul- und zweite Amtssprache, über die Verwaltung des Memeler Hafens, über die staatliche Finanzausstattung des autonomen Memelgebiets, über die vom Staat zu leistenden Pensionszahlungen, über litauische Gerichtsurteile ohne Verfahren und Anhörung, über die konventionswidrigen Anwendungen des Kriegsrechts, über die wiederholte Absetzung des deutsch-memelländischen Chefs des Direktoriums, über die Pressezensur, über die Verhaftung von Landtagsabgeordneten, über die ständige Blockierung von Landtagsgesetzen durch den litauischen Gouverneur und so weiter.

Im Laufe des Jahres 1935 bemühte sich Litauen, einen Nichtangriffspakt mit dem Deutschen Reich zu schließen. Die Reichsregierung lehnte das mit Hinweis auf die zu oft verletzte Memelkonvention ab. Im März 1938 verlangtw die deutsche Regierung von der litauischen in einer Note, die Konvention ohne Abstrich einzuhalten. Die Note bestand aus “11 Klagepunkten” von denen die Reichsregierung forderte, sie alsbald abzustellen. Die Klagepunkte waren: Der Kriegszustand im Memelgebiet seit 1926, die Beschränkungen der Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit, Verhaftungen durch den litauischen Kriegskommandanten und die litauische Politische Polizei, die weitgehende Lahmlegung der gesetzgeberischen Tätigkeiten des Memeler Landtags durch das häufige Veto des litauischen Gouverneurs im Gegensatz zu den Bestimmungen der Konvention, unangemessen umfangreiche Enteignungen von Memeldeutschen im Memeler Stadtgebiet im September 1937, Druck auf die Betriebe, deutsche durch litauische Arbeitskräfte zu ersetzen und so weiter. Bemerkenswert bei der Note der “11 Klagepunkte” war, dass die Reichsregierung mit keiner Silbe das Verlangen äußerte, das Memelland an Deutschland abzutreten.

Adolf Hitler fasste eine militärische Lösung des Problems allerdings schon im Oktober 1938 als Möglichkeit ins Auge. Am 21. Oktober gab er der Wehrmacht die Weisung: Die Wehrmacht muss jederzeit darauf vorbereitet sein, das Memelland in Besitz zu nehmen.

Nachdem Österreich und die Sudetenlande 1938 an Deutschland angeschlossen worden waren, forderten auch die Memelländer ihre Rückkehr in ihr deutsches Mutterland. Als sich die litauische Regierung ihren Herrschaftsanspruch über das Memelland von Frankreich und von England garantieren lassen wollte, winkten beide Mächte ab. Als Konsequenz begann die litauische Regierung nun, bei der deutschen zu sondieren. Der litauische Gesandte Šaulys trug am 31. Oktober in Berlin den Wunsch vor, die deutsch-litauischen Beziehungen neu zu gestalten, und bat um eine Erklärung der deutschen Seite zur Unverletzbarkeit des litauischen Staatsgebiets. Das kam dem Wunsch gleich, Deutschland solle endgültig auf das Memelland verzichten. Die Reichsregierung verlangte jedoch vor weiteren Gesprächen erst einmal die völlige Einhaltung der Autonomie fürs Memelland. Inzwischen war der Unwille der Memelländer über ihre litauische Herrschaft allerdings zu groß geworden, um sich mit der Autonomie zu begnügen. Ab November 1938 kam es im Memelland zu prodeutschen Aufmärschen und Fackelzügen und zu der offenen Forderung nach baldiger Rückgliederung ins Deutsche Reich. Die Reichsregierung hielt sich trotzdem zunächst weiter zurück.

Am 20. November 1938 ließ die litauische Regierung die deutsche wissen,  sie sein bereit, mit Deutschland über alle offenen Fragen zu verhandeln. Am 1. Dezember erklärte sie auch die Bereitschaft, dem Memelgebiet die volle Autonomie zu geben. Reichsaußenminister von Ribbentrop erwog die Einladung seines litauischen Kollegen und ließ zwei Verträge ausarbeiten: Entwurf eins sah die Rückkehr des Memellands zu Deutschland vor und als Gegenleistung einen litauischen Freihafen und Wirtschaftsprivilegien in Memel. Entwurf zwei verlangte nur die volle Autonomie für das Memelland. Am 11. Dezember 1938 wurde erneut gewählt. Die deutsche Liste bekam 87% der abgegebenen Stimmen.  

Der “Stellvertreter des Führers” Rudolf Heß erließ am 2. Februar 1939 eine streng geheime Weisung an die deutschen Dienststellen im Memelgebiet und im Deutschen Reich, dass vor der Hand jeder Konflikt mit der litauischen Regierung zu vermeiden sei. Als am 15. März 1939 der neu gewählte Landtag noch immer nicht vom litauischen Gouverneur zu seiner ersten Sitzung einberufen worden war, hielt der Vertreter der deutschen Parteienliste Dr. Ernst Neumann eine Rede, in der er die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Memelländer und den wirtschaftlichen Niedergang anprangerte und den Anschluss an das Deutsche Reich forderte.

Am 20. März reiste Außenminister Urbšys nach Berlin. Ribbentrop stellte diesen vor die Wahl: freundschaftliche Regelung im beiderseitigen Interesse oder Fortbestehen der Spannungen mit Gefahr einer militärischen Konfrontation. Am Folgetag beschloss das litauische Kabinett, das Memelland zurückzugeben. Am 22. März wurde ein entsprechender Vertrag abgeschlossen, der Litauen einen Freihafen in Memel und gewisse Rechte garantierte. Zeitgleich gingen Noten der litauischen Regierung an die Regierungen in London, Rom, Paris und Tokio, die als Signatarmächte der Memelkonvention der Übertragung der Souveränitätsrechte zustimmen mussten. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Damit wurde das Memelgebiet am 22. März 1939 völkerrechtlich wieder deutsch.

Die Heimkehr des Memellandes: Schon in der Nacht zum 23. begann das litauische Militär, vertragsgemäß aus Memel abzurücken. In den frühen Morgenstunden marschierten drei nahe stationierte deutsche Heeresbataillone von Tilsit kommend ein, und ein Dutzend Schiffe der Kriegsmarine legte im Memeler Hafen an. Am 15. Mai 1939 erkannte die britische Regierung die Rückkehr des Memellandes in einer Note an.

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