Freitag, 25. Juli 2014

Schlacht bei Idstedt 

am 25. Juli 1850.


37.500 dänische Soldaten standen am 25. Juli 1850 knapp 27.000 Schleswig-Holsteinen gegenüber. Nach der Schlacht gab es insgesamt ca. 1.400 Tote und 3.250 Verwundete.

Die Schlacht fand kurz nach dem erneuten Ausbruch der Kämpfe statt, die auf den Friedensschluss zwischen Dänemark und Preußen vom 2. Juli 1850
folgten. Deshalb waren es ausschließlich schleswig-holsteinische Soldaten, verstärkt durch einige Freiwillige, die gegen die Dänen kämpften. Die Schlacht bei Idstedt kann als Beginn des Endes des schleswig-holsteinischen Erhebung betrachtet werden. Innerhalb des nächsten halben Jahres drangen die dänischen Truppen weiter vor.

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Vorgeschichte: Das Herzogtum Schleswig war gemischt deutsch, dänisch und friesisch besiedelt. Dennoch beanspruchten die Nationalliberalen beider Seiten, die sehr bald auch durch andere politische Kräfte unterstützt wurden, jeweils das gesamte Herzogtum Schleswig. Die dänischen Nationalliberalen beriefen sich dabei auf die Jahrhunderte lange Lehnsverbindung Schleswigs mit der dänischen Monarchie und auf die historische Eidergrenze , die schon 811 zwischen Karl dem Großen und dem dänischen Wikingerkönig Hemming vereinbart worden war. Die deutschen Schleswig-Holsteiner stellten den Vertrag von Ripen von 1460, wonach die Herzogtümer auf ewig ungeteilt bleiben sollten, als historisch verbrieftes Recht dar und beriefen sich dazu auf die ebenfalls seit Jahrhunderten währende staatsrechtliche Trennung von Königreich und Herzogtum. Außerdem betonte Herzog Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg seine Erbansprüche auf die Herzogtümer.  

Das Herzogtum Schleswig war als dänisches Lehen – anders als Holstein – nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Nach dem Wiener Kongress 1815
war Holstein Teil des Deutschen Bundes, Schleswig jedoch nicht. Der dänische König Christian VIII. hatte 1846 die Erbfolgeordnung aufzuheben versucht, durch die nach dem zu erwartenden Aussterben der Manneslinie im Königreich Dänemark die weibliche Linie, in Holstein dagegen die Manneslinie der so genannten jüngeren königlichen Linie (Augustenburger Linie) zur Herrschaft kommen musste. Auf diese Weise wollte er das Auseinanderfallen des dänischen Staates verhindern, doch hatte er dadurch in den Herzogtümern große Aufregung erzeugt. Am 20. Januar 1848 starb der König, und sein Sohn Friedrich VII. gestattete die Ausarbeitung einer künftigen dänischen Verfassung, welche die Einverleibung Schleswigs in das Königreich betrieb. Die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner wünschten die Schaffung eines von Dänemark unabhängigen deutschen Bundesstaates Schleswig-Holstein. Diese Forderungen hätten praktisch Schleswig-Holstein von Dänemark getrennt, nur noch der König wäre gemeinsam geblieben.

Eine selbsternannte Schleswig-Holstein- Regierung in Kiel erwartete, dass die Kopenhagener Regierung ihr mit Macht begegnen würde. Die schleswig-holsteinischen Verbände drangen nach Norden vor, wurden aber vor Flensburg am 9. April 1848 zurückgeschlagen. Ihre Reste flohen zurück in die Festung Rendsburg, erhielten von nun an aber Unterstützung durch preußische Truppen, die im Namen des Deutschen Bundes
handelten. Preußische Truppen unter Feldmarschall Friedrich von Wrangel drangen, unterstützt durch schleswig-holsteinische Verbände, im Mai 1848 in Dänemark ein. Durch den Einfluss Englands, Frankreichs und Russlands wurde jedoch der Waffenstillstand von Malmö erzwungen.

Nach der Annahme der Paulskirchenverfassung und der Kündigung des Waffenstillstands von Malmö am 22. Februar durch Dänemark flammte der Krieg im April 1849 wieder auf. Die Reichsregierung in Frankfurt führte nun den Krieg. Es erfolgte ein Vorstoß nach Dänemark. Preußen schloss am 10. Juli 1849 einen Waffenstillstand und im Namen des Deutschen Bundes am 2. Juli 1850 einen Sonderfrieden mit Dänemark. Am 10. Juli 1850 folgte der Frieden von Berlin. Während Holstein von einer schleswig-holsteinisch gesinnten Statthalterschaft regiert wurde, stand Schleswig unter der Verwaltung einer Gemeinsamen Regierung, bestehend aus einem dänischen, preußischen und britischen Vertreter.

Nachdem Preußen und der Deutsche Bund aus dem Krieg ausgeschieden waren, waren die Schleswig-Holsteiner auf sich allein gestellt. In der Schlacht bei Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 erlitten sie eine Niederlage. Als die Schlacht zu Ende war, stand von Idstedt nur noch ein einziges Haus. Der Rest war ein Raub der Flammen geworden. Die Schleswig-Holsteinische Armee wurde am 1. April 1851 aufgelöst. Viele Beamte und Offiziere der schleswig-holsteinischen Regierung und des Militärs verließen das Land, ein Teil wanderte in die Vereinigten Staaten und nach Australien aus.

Der Schleswig-Holsteinischen Krieg wurde durch das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852
beendet, das den Fortbestand der dänischen Herrschaft über die Herzogtümer garantierte, jedoch ihre Eigenständigkeit festschrieb. Unterzeichner waren Großbritannien, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich. Erst hiernach übernahmen die dänisch-gesamtstaatlichen Behörden wieder die Kontrolle über Schleswig, Holstein und Lauenburg.

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