Ängste, als "Fremde", als "Zugereiste", auf Ablehnung zu treffen, hatte sie anfangs trotzdem: "Dass es Andeutungen geben könnte, man sollte das gar nicht tun, man gehöre hier gar nicht hin, dass man keine Geschichte hat hier in Brandenburg... Aber das ist mir zum Glück gar nicht begegnet." Vielmehr wurde sie von der CDU Treuenbrietzen überhaupt erst angesprochen, zur Kandidatur motiviert.
Aufgewachsen ist Nicola Brandstetter südlich von Wien. Sie kam vor elf Jahren nach Deutschland, lebte zunächst in Nordrhein-Westfalen. Vor drei Jahren zog sie dann nach Treuenbrietzen und lebt mit ihrem zwölfjährigen Sohn jetzt in der Altstadt. Im Nachbarort Brück arbeitet sie als Erzieherin. Sie hat sich eingelebt, will bleiben - und sich einmischen.
Dass das Kommunalwahlrecht EU-Ausländern das auch problemlos erlaubt, findet sie einfach sinnvoll: "Weil ich es ganz wichtig finde, dass man sich dort einbringt, wo man tatsächlich lebt und wo die unmittelbare Umgebung ist, die man mit gestalten kann. Und es für mich wenig Sinn hätte, eine Umgebung mit gestalten zu wollen, wo ich mich nicht mehr aufhalte."
Lokale Mitbestimmung, ohne gleich den eigenen Pass abgeben zu müssen, begrüßt die CDU-Kandidatin. Denn Mitgestalten ist ihr wichtig, so Brandstetter. "Das regionale Flair ist immer ein ganz anderes. Egal, ob es eine ganze Strecke ist, die man innerhalb Deutschlands zuwandert, oder ob es von außerhalb Deutschland ist. Und ich denke, da muss man sich in jedem Fall einfinden, ganz egal woher man kommt. Und wenn man das geschafft hat und sagt, 'o.k., hier bleibe ich' - dann ist es doch gut, wenn man das kann."
Vor allem der gemeinsame politisch-konservative Hintergrund prägt die Themen der CDU-Kandidatin. Bereits ihre Mutter war in der österreichischen ÖVP aktiv. Dennoch will sie auch ihre eigenen Zuwanderer-Erfahrungen in die politische Arbeit einbringen: "Wo man manchmal auf Grenzen stößt, die man so nicht erwartet hätte: Zum Beispiel, dass ich lange daran arbeiten musste, dass meine eigene Ausbildung als Erzieherin hier in Deutschland anerkannt wurde und ich tatsächlich ins Berufsleben eintreten konnte. Und wo man sich dann einbringen kann und sagt: 'Mensch, wieso ist das für die Leute so schwierig, wenn wir in der Europäischen Union sind. Wieso ist es so schwierig, Ausbildungen länderübergreifend anzuerkennen?' So etwas kann doch auch einfacher gehen."
Ein Sitz in der Gemeindevertretung, auch ohne deutschen Pass, das wäre der erste Schritt, findet Brandstetter. Wie alles weitergeht, das lässt die Treuenbrietzenerin erst einmal lieber offen: "Ich glaube nicht, dass ich eine Bürgermeisterin von Treuenbrietzen werde, noch will ich es werden", sagt sie. Aber immerhin sei ja auch Arnold Schwarzenegger als Zugewanderter Gouverneur in Kalifornien geworden, auch wenn er damals schon kein österreichischer Staatsbürger mehr war, sondern amerikanischer. "Für mich hat dieser Pass keine Signalwirkung, aber ich behalte ihn sehr gerne."
Herzlich Willkommen bei der Christlichen KITA “Hasenbande” Brück,
Pressemitteilung:
Brück 21.07.2014, Die Christliche Kita Hasenbande, getragen durch die Elterninitiative Christliche Kita Brück e. V., hat Anfang Juli erstmalig Informationen erhalten, aus denen Verbindungen zur rechtsradikalen Szene der Mitarbeiterin Nicola Brandstetter hervorgehen.
Der Verein Elterninitiative Christliche Kita Brück versteht sich mit ihrer Kindertagesstätte als Einrichtung, in welcher Kindern in einer Zeit des allgemeinen Werteverfalls Orientierungspunkte für das Leben vermittelt und Eltern in ihrer Aufgabe als Erzieher gestärkt werden sollen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Einrichtung verstehen ihren Dienst als Aufgabe, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat zu bezeugen und bilden dabei ohne Rücksicht auf ihre Position und Aufgabenstellung eine Dienstgemeinschaft. Von den Mitgliedern dieser Dienstgemeinschaft wird erwartet, dass ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Verantwortung für den Nächsten entspricht.
Aufgrund der aktuellen Informationen und nach Prüfung aller rechtlichen Belange hat der Verein entschieden, Frau Brandstetter per sofort und bis zum Ausscheiden aus der Kita von allen Diensten freizustellen.
Noch einige Tage zuvor wollte der
Kindergarten in Brück an Brandstetter festhalten.
"Das ist nicht unsere Nicola, von der wir da erfahren mussten", sagte die Vereinschefin. Solange die Erzieherin sich an die Grundsätze des Vereins halte, sehe
man keinen Anlass, etwas zu unternehmen. Nach einer kurzen Tätigkeit als Erzieherin im Treuenbrietzener Kindergarten „Spielkiste“
war Brandstetter seit knapp zwei Jahren in dem Kindergarten „Hasenbande“ beschäftigt. Nach Rücksprachen mit dem Vorstand und der Betroffenen sowie Schreiben an die Eltern
gäbe es zunächst keine personellen Konsequenzen. Alle rechtlichen Fragen müssten Juristen klären.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Charta der Vereinten Nationen
Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt,
und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 10: Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung
in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren
vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht
Artikel 11: Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht
in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Artikel 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung
zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen,
öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und
Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Charta
der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 10: Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst
die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder
Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht,
Bräuche und Riten zu bekennen.
Artikel 11: Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit
und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf
Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Artikel 12: Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen
Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen
zusammenzuschließen.
Artikel 21: Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen
oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder
der Weltanschauung,
der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des
Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung,
sind verboten.
Artikel 48: Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 8: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Allgemeines
Gleichbehandlungs-
gesetz
§ 1: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus
Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2: Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehen.