Jürgen
Graf
* 15. August 1951 in Basel
ABCD
Schweizer
Philaleth und Geschichts-Revisionist, Lehrer, Dozent und Übersetzer. Graf
wuchs als Sohn eines aktiven Sozialdemokraten heran, absolvierte das humanistische Gymnasium
und studierte Skandinavistik, Anglistik und Romanistik. Er spezialisierte sich auf nordische Literatur und schrieb 1978 eine Lizenziatsarbeit über den kommunistischen dänischen Satiriker Hans
Scherfig . Nach dem Studium arbeitete
Graf als Lehrer und lernte nebenbei Indonesisch. 1982 begab er sich auf eine ausgedehnte Sprachreise durch Ostasien und blieb eher zufällig in Taiwan hängen, wo er an einer Universität eine Stelle als Dozent fand.
Sechs Jahre später kehrte Graf in seine Heimatstadt Basel zurück. Auf der «Basilea», einem ausgemusterten Rheinschiff, das zur Empfangsstelle für Asylbewerber umgebaut worden
war, arbeitete er als Befrager von Asylbewerbern für das schweizerische Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Zustrom von Asylsuchenden hatte in der Schweiz einen ersten Höhepunkt erreicht. Die Öffentlichkeit begegnete dem Phänomen überwiegend mit Solidarität, Schlagworte wie «Scheinasylant» oder «Kriminaltourist»
kursierten höchstens hinter vorgehaltener Hand.
Graf hatte die Konfliktherde in den entlegensten Gegenden der Welt eingehend studiert. Entsprechend
groß war seine Enttäuschung, als er feststellte, dass nur ein kleiner Teil seiner Klientel politisch Verfolgte im Sinn des Gesetzes
waren. Er regte sich darüber auf, dass selbst die fadenscheinigsten Geschichten in aufwendigen Verfahren geklärt
werden mussten. In der
"Weltwoche" vom 14. September 1989 veröffentlichte er einen größeren Artikel
über seine Erfahrungen. Graf plädierte ausdrücklich für die Wahrung der humanitären Grundhaltung, aber auch für eine radikale Straffung der Verfahren und eine harte Linie gegen den Missbrauch. Die Politik des Laisser-faire, so der Grundtenor, würde die Menschen «regelrecht zum Lügen zwingen».
Der Artikel löste Entrüstung aus. Ein Vertreter von Amnesty International
bezeichnete den Beitrag in einer Entgegnung als «Zumutung» – eine denkbar schlechte Referenz für
Graf, der sich
gerade für eine Stelle beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz bewarb. Die seiner Ansicht nach politisch motivierte Absage aus Genf
traf ihn im Innersten, und seine Replik folgte umgehend und geballt in Form eines Buchs: «Das
Narrenschiff» , das zu einem
Rundumschlag gegen den Missbrauch des Asylrechts wurde und ihm den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit einbrachte.
Graf
analysierte in seinem Buch Dutzende von Befragungsprotokollen, die er auf der «Basilea» zusammengetragen
hatte und führte Asylsuchende als dummdreiste Lügner vor. «Das Narrenschiff», das der
SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer
herausgab,
war ein Erfolg. Im Juli 1990 ging die zweite Auflage in den Druck. In der Essenz plädierte
Graf für eine ehrliche Flüchtlingspolitik. Seine politischen Gegner
stempelten ihn als fremdenfeindlichen Rassisten ab. In jener Zeit kam in der Schweiz die Debatte um ein Antirassismusgesetz (ARG)
in Gang. Graf engagierte sich dagegen und stieß dabei auf den Revisionismus und die
«Auschwitz-Lüge», deren Verbreitung mit dem ARG bei Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis verboten werden sollte. Bis dahin hatte er nicht einmal gewusst, dass es Revisionisten gab.
Im März 1991, anlässlich einer Veranstaltung der Schweizer Demokraten, hörte
Graf erstmals den Revisionisten Arthur Vogt
referieren. Am Ende des Vortrags übergab ihm Vogt einen Bericht aus der Prawda über die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Darin
wurden Fließbänder beschrieben, auf denen Juden mit elektrischen Stromstößen getötet worden sein
sollten. Im Laufe der Zeit kam Graf wie andere, beispielsweise der französische
Professor Robert Faurisson
zu der Überzeugung, dass es sich bei der
organisierten Judenvernichtung in Osteuropa um eine Propagandalüge handeln müsse.
Grafs Ziel wurde nun, die revisionistische Geschichtsschreibung aufzuarbeiten und zu einem Standardwerk zusammenfassen. Damit
begann für Graf, der mittlerweile als Lateinlehrer am Progymnasium in
Therwil/Basel
arbeitete, ein Wettlauf mit der Zeit. Nächtelang schrieb er an seinem Werk, das er fertig haben
wollte, bevor es durch das geplante Antirassismusgesetz verboten werden könnte.
Im Innersten hoffte er, die Schweiz im Alleingang von seiner Wahrheit zu überzeugen und deren Verbot zu verhindern. 1993
erschien sein Buch „Der Holocaust auf dem Prüfstand. Augenzeugenberichte versus
Naturgesetze“ . Er verschickte es an Parlamentarier und Journalisten. Im März 1993 wurde
Graf auf Drängen seiner
Lehrerkollegen aus seiner Stelle entfernt. Als die Schweizer Stimmberechtigten im September 1994
das ARG knapp
guthießen, wurde sein dritter Band veröffentlicht. Graf nahm eine Stelle an
einer nichtstaatlichen Schule an und unterrichtete in Basel Deutsch für
Fremdsprachige. 1998 wurde auch dieses Arbeitsverhältnis beendet, da Graf wegen seiner Ansichten eine Haftstrafe verbüßen sollte.
Graf
bestreitet die Judenverfolgung im Dritten Reich nicht, jedoch die Zahl der Toten und die Existenz von Gaskammern, mithin die systematische Menschenvernichtung.
Graf bezeichnet die Reden Hitlers als rhetorischen Exzess und vertritt die
Ansicht, dass die Zionisten den Holocaust zu einem pseudoreligiösen Dogma überhöht hätten, um darauf eine von ihnen kontrollierte Nachkriegsordnung aufzubauen.
Er ist gegen den Zionismus, hat aber nichts gegen die Juden als solche.
Nach Graf ist Demokratie ein Luxus und funktioniert nur in guten Zeiten, doch die Probleme dieser Welt
ließen sich nur mit einem autoritären Regime lösen.
Er verurteile jede Gewalt und fragt: "Was nützt eine Meinungsfreiheit, die man nicht nutzen darf, wenn es heikel wird?"
Er plädiert für die Erhaltung der ethnischen Identitäten. Gehe es so weiter,
sei die deutsche Rasse bis 2050 ausgestorben.
In Veröffentlichungen sowie auf
Veranstaltungen verbreitete Graf seine Ansichten. Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des ARG am 1. Januar 1995 reichte der Zürcher Rechtsanwalt Sigi Feigel
Strafanzeige gegen
ihn und seinen Verleger ein, der die Bücher trotz Verbot weiter vertrieben
hatte. Daraufhin verfasste Graf zwei weitere Bücher und stellte mehrere
Schriften ins Internet. Die neuen Schriften wurden in die Anklage
aufgenommen.
Am 21. Juli 1998
verurteilte das Bezirksgericht Baden Graf auf Antrag von Staatsanwalt Aufdenblatten
wegen Verharmlosung eines Völkermordes und religiöser Diskriminierung im
Sinn der Rassismusstrafnorm zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung. Sein 78-Jähriger Verleger Gerhard Förster
(der bald darauf starb) erhielt 12 Monate.
Beiden wurde eine Geldstrafe von insgesamt 71 000 CHF auferlegt. Als
Entlastungszeuge trat der österreichische Sachverständige Wolfgang
Fröhlich
auf, der später in Österreich zu insgesamt sechs Jahren und fünf Monaten Haft
verurteilt wurde. Fröhlich hatte bezeugt, der HOLOCAUST wäre
physikalisch nicht machbar gewesen. Obwohl die Angeklagten nicht vorbestraft waren, wurde ihnen wegen mangelnder Einsicht der bedingte Strafvollzug verweigert. Das Aargauer Obergericht bestätigte das
Urteil, Graf sei ein Überzeugungstäter, der sich «durch nichts von der weiteren Verbreitung seiner Auffassung abbringen» lasse. Im April 2000 bestätigte das
Schweizer Bundesgericht das Urteil. Wegen seiner Bücher wurde Graf in Deutschland zu einem Jahr Gefängnis und in Frankreich zu einer hohen
Geldbuße verurteilt. Inzwischen startete in Basel das nächste Strafverfahren
gegen Graf wegen seiner Veröffentlichungen im Internet.
Graf
hatte seine Richter mit Pontius Pilatus verglichen, und sein Verleger Förster
rief im Prozess von seinem Rollstuhl aus in die TV-Kameras: «Erschießen Sie mich
doch». Der greise Angeklagte war gesundheitlich schwer angeschlagen, man konnte ihn
nicht mehr inhaftieren. Da Graf die Bücher, für die er verurteilt wurde, zu einem guten Teil vor Inkrafttreten des Verbots
veröffentlicht hatte und später seine Schriften im Internet auf Websites
veröffentlichte, die in Ländern domiziliert sind, in denen seine Thesen nicht verboten
sind, hätte er von der Schweizer Justiz nicht belangt werden dürfen,
abgesehen davon, dass ein Verbot von Meinungsäußerungen mit den Menschenrechten
und der
Schweizer Verfassung nicht in Einklang zu bringen sind. Trotzdem erhob
sich kein Protest gegen die Verurteilung von Graf. Erst als das Zürcher Obergericht die Veröffentlichung des Prozessprotokolls
bei Strafe verbot, wurde
schwacher Widerspruch laut.
Im Zentralarchiv von Minsk hatte Graf 1997 die russische Historikerin Olga Stepanowna kennen
gelernt. Sie habe sich nie groß um seine Theorien gekümmert, sagte
Stepanowna später, er sei einer von vielen Ausländern gewesen, die damals in Minsk Dokumente über die Judenverfolgung gesucht hätten. Ihr Vater habe gegen die Deutschen gekämpft.
Der Krieg habe die Sowjetunion je nach Quelle zwischen 20 und 27 Millionen Tote gekostet. Vor diesem Hintergrund bereite ihr die westliche Perspektive Mühe, die den Schrecken des Dritten Reichs auf den
HOLOCAUST reduziere. Als Graf im Sommer 2000 wieder
nach Minsk gekommen sei und ihr gesagt habe, er müsse wegen seiner Bücher in ein Schweizer Gefängnis, habe sie gemeint, er mache einen schlechten Witz.
Am 2. Oktober 2000 sollte Graf den Strafvollzug antreten, er hatte sich
jedoch inzwischen exiliert und verlobte sich am gleichen Tag mit Stepanowna. Nach einem
kurzen Aufenthalt in Teheran heiratete er sie im Sommer 2001 legal in Moskau
mit dem Segen der katholischen Kirche. In Russland (Moskau) lebt er seitdem unbehelligt von den Behörden in einer
Mietwohnung und arbeitet mit Gleichgesinnten
zusammen, beispielsweise mit dem Marokkaner Ahmed Rami
von Radio Islam,
dessen Bücher er übersetzte. Graf glaubt, dass ihm die Geschichte Recht geben wird.
Seiner Überzeugung nach stehen jüdische Kreise hinter dem Revisionismusverbot.
Den Lebensunterhalt verdient sich Graf als Übersetzer und Lehrer an einer Schule, seine Chefin ist
eine Jüdin. Für die belgisch-flämische Organisation „Vrij Historisch
Onderzoek”
der Gebrüder Verbeke in Antwerpen hat er zahlreiche Aufsätze geschrieben. Seine Arbeiten
wurden
zum Teil ins Englische und Russische übersetzt. Sie sind in der Schweiz
vergriffen, soweit nicht polizeilich beschlagnahmt. BCD
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