* 22. Dezember 1873 in Hilchenbach
† 12. Mai 1951 ebenda
Deutscher Tierschützer.
ABCD
Schon als Schüler beschäftigte
Kraemer sich mit Pflanzen und Tieren in Wald und Feld. Den heimischen Vögeln galt seine besondere Liebe. Wegen seiner umfassenden Kenntnisse auf diesem Gebiet wurde er bereits im Alter von 23 Jahren zum korrespondierenden Mitglied der zoologischen Sektion des Westfälischen Provinzialvereins für Wissenschaft und Kunst in Münster berufen.
1899 übernahm er den Vorsitz des im Jahre 1885 gegründeten Tierschutz-Vereins Hilchenbach von dem Natur- und Tierforscher Richard
Becker, der ihn bis dahin in seinem Denken und Handeln gefördert hatte. Seit 1894 verband Kraemer eine Freundschaft mit dem Berliner Ehepaar Hans und Meta
Beringer, die dem seinerzeit größten Berliner Tierschutz-Verein zur Bekämpfung der Massentierquälereien vorstanden. Diese beriefen ihn 1912 als hauptamtlichen Mitarbeiter nach Berlin. Dort führte er den Berliner Verein zu großer Wirksamkeit.
Im 1. Weltkrieg widmete sich Kraemer dem Schutz der verwundeten Pferde. Er errichtete Pferdelazarette und startete Aufrufe für Geld- und Sachspenden, mit denen die Versorgung der verwundeten Tiere sichergestellt wurde. Der gelernte Sattler, der seinen Meisterbetrieb bis 1912 in Hilchenbach hatte, entwickelte 1915 sogar einen besonderen Pferdetransportwagen. Dieser wurde wenig später in Serie hergestellt.
Selbst Paul von Hindenburg
wurde so auf ihn aufmerksam und unterstütze sein Tun mit einem persönlichen Handschreiben. In Genf vertrat er die Interessen des Deutschen Reiches, als dort über den Internationalen Roten Stern
verhandelt wurde, der den verwundeten Kriegspferden internationalen Schutz gewähren sollte.
In der Nachkriegszeit betrieb Kraemer in Berlin eine Druckerei, in der er in Millionenauflagen Tierschutzwerbeschriften herstellte. Große Verdienste erwarb er sich bei der Gründung des Schlachtgesetzes und der Regelung der Betäubung aller Schlachttiere vor der Blutentziehung.
Die Krönung seiner Arbeit erfuhr er aber am 24. November 1933, als das erste deutsche Tierschutzgesetz
erlassen wurde. Dafür hatte er sich so leidenschaftlich eingesetzt, dass der zuständige Referent im Reichsministerium des Inneren, Dr. von Seefeld, ihn den "Vater des Tierschutzgesetzes" nannte. Dem Versuch der Nationalsozialisten, die deutschen Tierschutzvereine im Reichstierschutzbund gleichzuschalten, begegnete Carl Kraemer, indem er den Berliner Tierschutzverein auflöste und einen "Verlag Deutscher Tierschutzwerbedienst GmbH" gründete, der insbesondere die Schulen mit den Tierschutzheften belieferte.
Als im 2. Weltkrieg Papierknappheit die Arbeit fast unmöglich machte, kehrte
Kraemer Ende 1943 in seine Heimat zurück. Nachdem im April 1945 das Berliner Verlagsgebäude durch Bombenangriffe zerstört wurde, setzte er seine Arbeit von Hilchenbach aus bis zu seinem Tode fort.
Kraemer starb im Alter von 77 Jahren. Bekannt aus seiner letzten Zeit ist insbesondere "Der Deutsche Tierschutzkalender"
für die Schulen.
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Weitere
Infos:
Am 2. Februar 1934 würdigte Carl Kraemer, damaliger Geschäftsleiter des Reichstierschutzbundes, im Deutschlandsender das am Vortag in Kraft getretene neue Reichstierschutzgesetz
als Erfüllung eines Jahrhunderte alten Traumes der deutschen
Tierschützer .
"Am 1. Februar 1934 ist das Reichstierschutzgesetz in Kraft getreten. Bisher war die Aufklärung über die tausendfachen Leiden, die der Mensch teils aus Gedankenlosigkeit, teils aus Roheit den Tieren zufügt, fast das einzige Mittel, um das Los der Tiere zu mildern. Das frühere Gesetz, das gegen Tierquälerei nur einen einzigen Satz im Strafgesetzbuch hatte, war sehr mangelhaft, denn Tierquälerei wurde nur dann bestraft, wenn sie öffentlich begangen war und wenn sie Ärgernis erregt hat. Also nur, wenn ein Zeuge ausdrücklich bekundete, dass er an der Tat Ärgernis genommen hatte, konnte der Übeltäter bestraft werden. Andernfalls blieb er straflos.
..."