Krönung
des brandenburgischen Kurfürsten Friedrichs III. zum König Friedrich I. in Preußen
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am 18. Januar 1701 in Königsberg, der Hauptstadt des Herzogtums Preußen.
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Ablauf:
Am 17. Dezember 1700
brach das brandenburgische Herrscherpaar (Kurfürst
Friedrich III
mit seiner zweiten Ehefrau Sophie Charlotte
von Braunschweig-Hannover) mit einem großen Gefolge von Berlin auf mit dem Ziel Königsberg, der Hauptstadt des Herzogtums Preußen. Der Zug bestand aus vier Abteilungen, die zusammen 300 Reise- und Gepäckwagen ausmachten und einen Hofstaat von 200 Menschen umfassten. Auf dem Reiseweg standen insgesamt 30.000 Vorspannpferde bereit. Vormittags wurde gereist und nachmittags gefeiert. Nach zwölf Tagen, am 29. Dezember, erreichte der Zug Königsberg. Der Krönungsakt fand am 18. Januar 1701 im Königsberger Schloss statt. Am Tag zuvor stiftete Friedrich III. den Schwarzen Adlerorden, dessen Mitglieder auf Friedrichs Wahlspruch suum cuique (Jedem das Seine) eingeschworen wurden.
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Nachdem Friedrich den Thron im Saale des Königsberger Schlosses eingenommen hatte, empfing er die vom Oberkammerherrn Johann Kasimir Kolbe von Wartenberg
auf den Knien präsentierte Krone und krönte sich von eigener Hand. Darauf folgte die Huldigung der Prinzen des königlichen Hauses. Im Anschluss begab sich der Hofstaat in die Räume der Königin, wo Friedrich sie eigenhändig zur Königin krönte. Die Huldigung durch die Ständevertreter schloss sich
an. Mit Purpur, Krone und Zepter zog der König, begleitet von der Königin Sophie Charlotte, vom Schloss zum Königsberger Dom. Ihm folgten die Preußischen Oberräte, welche die 1700 von einem unbekannten Berliner Goldschmied angefertigten Krönungsinsignien trugen. Der Gottesdienst im Dom begann mit Kirchenliedern und der Predigt. Die Salbung wurde dann von zwei Hofpredigern vorgenommen, die zuvor zu Bischöfen ernannt worden waren. Der eine gehörte der
lutheranischen, der andere der calvinistischen Konfession an. Durch die Anwesenheit beider Bischöfe wurde der Konfession des calvinistischen Königshauses und der lutheranischen Bevölkerungsmehrheit Rechnung getragen und sollte die Königswürde als von Gott gegeben dargestellt werden. Darauf folgte die Salbung der Königin.
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Im Anschluss zog der anwesende Klerus am Thron vorbei und huldigte dem Königspaar. Nach weiteren Liedern und Gebeten verkündete ein Hofbeamter eine Generalamnestie. Ausgenommen waren Gotteslästerer, Mörder, Schuldner und Hochverräter. Kurfürst Friedrich III. nannte sich nun Friedrich I. – König
in Preußen. Die Einschränkung war notwendig, da ein Teil Preußens (Königliches Preußen) bis 1772
unter der Herrschaft der polnischen Krone stand und der neue König sich demnach nicht auf den Besitz des vollständigen Gebietes des historischen Preußenlandes berufen konnte.
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Die Krönungszeremonien begleiteten kostspielige Feiern. So wurden am Krönungstag Münzen im Wert von 6.000 Talern unter das Volk verteilt, auf dem Schlossplatz gab es für das Volk gebratenen Ochsen und 4.000 Liter sprudelnden Weines aus zwei Brunnen. Ein prächtiges Feuerwerk beendete diesen Tag. Weitere Feierlichkeiten zogen sich bis ins Frühjahr hin. Die Gesamtkosten für die Krönung wurden später auf sechs Millionen geschätzt, bei einem jährlichen Staatsbudget von vier Millionen
Talern.
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Die Zeremonie selbst wurde in weitem Maße von Friedrich selbst gestaltet. Er hat viele Einzelheiten wie die Krönungsinsignien, die Rituale und die Liturgie selbst bestimmt. Unterstützt wurde er dabei von zahlreichen Kennern internationaler Zeremonien. Die Königskrone war kein offenes Band, sondern eine geschlossene Konstruktion. Sie sollte die allumfassende sowohl weltliche wie auch geistliche Autorität des Königs symbolisieren. Die Selbstkrönung und anschließende Salbung stand ebenfalls für den Anspruch auf umfassende nur Gott unterworfene
Gewalt.
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Vorgeschichte: Als Kurfürst Friedrich III.
im Jahr 1688 nach dem Tode seines Vaters
dessen Nachfolge antrat, waren die hohenzollerschen Lande infolge des Testamentes seines Vaters von Aufteilung und Zersplitterung durch Erbteilung bedroht. Unter Verstoß gegen das seit
1473 geltende Hausgesetz der Hohenzollern, die 'Dispositio
Achillea', sollte Brandenburg-Preußen auf die fünf Söhne Friedrich Wilhelms (Friedrich selbst und seine vier Halbbrüder) aufgeteilt werden. Nach langwierigen Verhandlungen und Rechtsgutachten gelang es dem Thronfolger, sich bis 1692 gegen seine Geschwister durchzusetzen und die Einheit des Landes zu bewahren. Friedrich erkannte, dass eine gesamtstaatliche Klammer für seinen zerrissenen Staat notwendig war, um künftig drohende Aufteilungen zu verhindern und die einzelnen Landesteile zu vereinheitlichen.
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Ein weiterer Antrieb war der Wunsch nach politischer Souveränität, die Friedrich außenpolitisch weiteres Gewicht zu geben versprach. Die langanhaltende und gefestigte Dominanz der Habsburger Dynastie im Reich bestärkte den Kurfürsten, sich einem drohenden Rang- und Machtverlust durch eine Rangerhöhung auf einem nicht zum Reich gehörenden Gebiet zu
entziehen. Als König eines Reichsterritoriums hätte Friedrich den römisch-deutschen Kaiser als Oberherrn gehabt, als König eines außerhalb des Reichs gelegenen Gebietes war er gewissermaßen „sein eigener Herr“.
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Ein drittes wichtiges Motiv bildeten die Rang- und
Zeremonialfragen, die zu jener Zeit die Machtstellung anzeigten und daher unmittelbare politische Bedeutung
hatten. Alle Fürsten dieser Zeit folgten dem französischen Vorbild Ludwigs XIV.
in der Prachtentfaltung, wie ausgefeiltes höfisches Zeremoniell, aufwändig inszenierte Einzüge und fantasievolle Feuerwerke, üppige Bankette mit Opernaufführungen und Balletten.
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Bemühungen zum Erwerb einer hohenzollerschen Königskrone gab es bereits unter dem Großen Kurfürsten. Die Bemühungen blieben jedoch
erfolglos. Ein Auslöser für Friedrichs Bestrebungen nach der Königskrone war ein Rangeklat bei einem Treffen mit Wilhelm von Oranien
in Den Haag im Jahre 1691, als man im Vorfeld des Treffens Friedrich
darauf aufmerksam machte, dass sich zuerst König Wilhelm auf einen Armstuhl zur Tafel setzen werde, während der Kurfürst an zweiter Stelle auf einem einfachen Stuhl Platz zu nehmen habe. Nach Friedrichs Protest fand die Zusammenkunft
im Stehen statt. Ein weiterer Grund waren die Friedensverhandlungen in Rijswijk 1697
,
bei denen die kaiserliche Dominanz gegenüber
Brandenburg die Grenzen der Demütigung erreichten: Die europäischen Großmächte ignorierten den Kurfürsten und seine Wünsche.
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1696 sagte August der Starke
für Kursachsen verbindlich zu, die preußische Königskrone nach ihrer Verleihung offiziell anzuerkennen.
Kurfürst Friedrich forderte 1698 seine Räte auf, sich gutachterlich zur Königsfrage zu äußern.
Diese schätzten die Sache aufgrund günstiger außenpolitischer Entwicklungen positiver
als zuvor ein: In der Frage der bevorstehenden spanischen Erbfolge
brauchte Habsburg Verbündete. Im Dezember 1698 begannen die Verhandlungen mit Vertretern des habsburgischen Kabinetts,
die ab Ab März 1699 auf Ministerebene geführt
wurden. Die weiteren Verhandlungen zwischen Berlin und Wien gestalten sich lang und zäh.
Sie beschleunigten sich, als das Ende des spanischen Königs nahte.
Im Juli 1700 billigte Wien die Zuerkennung einer Krone an Friedrich III.
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Die Bedingungen der Habsburger waren im wesentlichen:
1. Bestätigung der zugesagten 8.000 Mann brandenburgischer Hilfstruppen, auch
für den Einsatz außerhalb des Reiches;
2. Konformes Verhalten durch Brandenburg-Preußen,
u.a. Stimmabgabe für einen Habsburger bei kommenden Kaiserwahlen;
3. Begrenzung der Habsburgischen Subsidien auf jährlich 100.000 Taler
unter Verzicht auf alle rückständigen Zahlungen.
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Der spanische König Karl II.
starb am 1. November 1700, womit aufgrund der strittigen Nachfolgefrage der Ausbruch eines schwerwiegenden militärischen Konfliktes zwischen Frankreich und dem Hause Habsburg unmittelbar bevorstand.
Am 15. November wurde der Allianzvertrag
unterzeichnet und damit die Rangerhebung Friedrichs zum König
besiegelt. Am 4. Dezember 1700 ratifizierte der Kaiser den
Vertrag.
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Folgen:
Die formale Anerkennung der Krone vollzog zuerst
August der Starke von Polen-Sachsen, dann, wie vereinbart, der römische
Kaiser Leopold , es folgten Dänemark, England, der russische Zar, die Niederlande, die Schweiz und einige Kurfürsten. Gegner wie der französische König Ludwig
XIV.
und der Papst verweigerten eine Anerkennung. Ebenso verhielt es sich mit Spanien und Schweden. Erst allmählich zogen auch diese Mächte nach. Die Anerkennung des preußischen Königstitels durch den polnischen Sejm folgte, unter russischem Druck, erst
1764, die des Kirchenstaates 1787.
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Auf lange Sicht sicherte das neue Königtum den Hohenzollern die Gleichrangigkeit gegenüber den anderen europäischen Mächten. Im Reich wurden sie die Vormacht unter den protestantischen
Staaten.
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