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Dienstag, 25. Februar 2014

Interview von Professor Robert Faurisson vor seiner Verhandlung vor der XVII. Strafkammer von Paris am 20. Februar 2014. 

Faurisson hatte wegen seines Vortrags auf der Holocaust-Konferenz in Teheran im Dezember 2006 drei Strafverfahren auf sich gezogen, angestoßen durch den damaligen Präsidenten Frankreichs, Jacques Chirac , weswegen er nun, über sieben Jahre später, vor Gericht erscheinen musste. Faurisson äußert sich zu der Frage, ob die Sondergesetzgebung zum Thema HOLOCAUST in Frankreich, das „Fabius-Gayssot-Gesetz" aus dem Jahre 1990, aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frankreich hinfällig sein könnte.

Nach dem alten deutschen Sprichwort: 'Gleiche Brüder, gleiche Kappen' dürfte auch in Frankreich die Sondergesetzgebung zum HOLOCAUST, obwohl eigentlich verfassungswidrig, vom dortigen höchsten Gericht als verfassungskonform statuiert werden, vgl. den Präzedenzfall in der BDR .
ABCD

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