Interview von
Professor Robert Faurisson vor seiner Verhandlung vor der XVII. Strafkammer von Paris am 20. Februar 2014.
Faurisson
hatte wegen seines Vortrags auf der Holocaust-Konferenz in Teheran
im Dezember 2006 drei Strafverfahren auf sich gezogen, angestoßen durch den damaligen Präsidenten Frankreichs, Jacques
Chirac , weswegen er nun, über sieben Jahre später, vor Gericht erscheinen musste.
Faurisson äußert sich zu der Frage, ob die Sondergesetzgebung zum Thema
HOLOCAUST in Frankreich, das „Fabius-Gayssot-Gesetz"
aus dem Jahre 1990, aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frankreich hinfällig
sein könnte. Nach
dem alten deutschen Sprichwort: 'Gleiche Brüder, gleiche Kappen' dürfte auch
in Frankreich die Sondergesetzgebung zum HOLOCAUST, obwohl eigentlich
verfassungswidrig, vom dortigen höchsten Gericht als verfassungskonform
statuiert werden, vgl. den Präzedenzfall in der BDR .
ABCD
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