Donnerstag, 13. November 2014

Erfurt - Am 17. April 2014 um 9.38 Uhr wurde ein Skoda auf der B7 bei Weimar am Abzweig Tröbsdorf geblitzt. Der Fahrer war mit 96 km/h bei erlaubten 60 km/h unterwegs. Das Auto trägt das Kennzeichen „EF-DL (Die Linke) 56“ (Ramelows Geburtsjahr). Der Halter ist Bodo Ramelow. Ramelow flatterte ein Bußgeldbescheid über 145 Euro und einen Punkt in Flensburg ins Haus. Das Gesicht des Fahrers auf dem Radarfoto ist allerdings vom Rückspiegel des Wagens halb verdeckt. Ramelow hatte zunächst seinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der legte nach Akteneinsicht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Auf den vorliegenden Lichtbildern sei der Fahrer nicht zu erkennen.

Am 11. November 2014 erklärte Ramelow: „Seit Tagen berichten Thüringer und überregionale Medien über ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das gegen mich wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsübertretung angestrengt wurde. Weil der im Bußgeldbescheid genannte Ort nicht mit dem Aufenthaltsort in meiner Erinnerung zum fraglichen Zeitpunkt übereinstimmen kann, habe ich wie jeder andere Bürger in einer solchen Situation mein Recht genutzt und Widerspruch einlegen lassen, um Akteneinsicht zu erlangen. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Bußgeldbescheid auf Basis eines fehlerhaften Messprotokolls versandt wurde. Entsprechende Verfahren gehören zur rechtsstaatlichen Routine, und wenn ein ordnungsgemäßer Nachweis geführt wurde, ist das Ergebnis unstreitig zu akzeptieren.

Zwischenzeitlich hat eine überregionale Zeitung aus der ihr offensichtlich vorliegenden Gerichtsakte zitiert und unter anderem das Nummernschild des von mir und anderen mir nahestehenden Personen privat genutzten Autos öffentlich gemacht. Diese Veröffentlichung nimmt vor dem Hintergrund der gehäuften Angriffe auf Fahrzeuge von Politikerinnen und Politikern der Thüringer LINKEN eine erhebliche Gefährdung von mir, meiner Frau und mir nahestehender Personen in Kauf. Nachvollziehbar ist, dass Journalistinnen und Journalisten nach diesem Bericht schnell Antwort auf jene Fragen verlangen, die im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens bei dem zuständigen Gericht nach erfolgter Akteneinsicht zu klären gewesen wären. Mit der Veröffentlichung von Teilen der offensichtlich entwendeten Gerichtsakte ist aber die Grundlage für ein faires Verfahren teilweise entfallen.


In Thüringen wird derzeit über die Bildung einer neuen Landesregierung verhandelt. Die Koalitionsgespräche sind auf einem guten Weg. Wichtige Zukunftsfragen müssen beantwortet werden. Wie stärken wir den sozialen Zusammenhalt im Land? Wie beschleunigen wir die Energiewende und den ökologischen Umbau? Wie schaffen wir es, mit knappen Finanzmitteln die richtigen Prioritäten zu setzen? Der Blick auf all diese Fragen wird verstellt, solange öffentlich nur darüber spekuliert wird, wer auf einem grobkörnigen Foto abgebildet ist. Ich habe mich daher nach Rücksprache mit meinem Anwalt dazu entschlossen, den Widerspruch zurückzuziehen und den Bußgeldbescheid trotz der genannten offenen Fragen zu akzeptieren. Damit ist das juristische Verfahren zum Bußgeldbescheid beendet.

Es bleibt die Erkenntnis, dass es offensichtlich jemandem so wichtig war, mich mit einem Knöllchen vorzuführen, ohne auf den öffentlichen Gerichtstermin warten zu können, dass dabei sogar strafrechtlich relevante Taten in Kauf genommen wurden.“

CABCDD ABCD

Register:  
Email:   Quelle: Internet

Weitere Infos:  

nach oben