Philipp I., genannt der Großmütige, aus dem Haus Hessen
ABCD
* 13. November 1504 in
Marburg
†
31. März 1567 in Kassel
Von 1509/1518 bis 1567 Landgraf der Landgrafschaft Hessen.
ABCD Philipps Vater war Landgraf Wilhelm II.
. Da er
bei dessen Tod 1509 noch minderjährig war, brach um die vormundschaftliche Regentschaft ein erbitterter Kampf zwischen der Landgräfin und den hessischen Ständen und insbesondere der hessischen Ritterschaft aus. Philipp wurde mit 13½ Jahren von Kaiser Maximilian I.
für mündig erklärt und ergriff 1518 selbständig die Regierung, behielt jedoch seine Mutter und ihre Räte bei sich. Seit 1524 war Philipp Anhänger der protestantischen Lehre und wurde zum Vorkämpfer der Reformation. 1526 erfolgte das Bündnis mit Johann von Sachsen
und anderen protestantischen Fürsten im Torgauer Bund .
1527 gründete er die Universität Marburg
als erste protestantische Hochschule der Welt und gleichzeitig das zugehörige Gymnasium Philippinum. Im Juni 1528 schloss er mit dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg
den Vertrag von Hitzkirchen, in dem Kurmainz
endgültig auf die geistliche Gerichtsbarkeit über Hessen verzichtete. 1529
fand das Marburger Religionsgespräch
zwischen den Reformatoren Martin Luther
und Ulrich Zwingli
statt, von dem sich Philipp die Einigung des Protestantismus erhoffte. Er gehörte zu den fürstlichen Vertretern der protestantischen Minderheit am Reichstage zu
Speyer von 1529 .
Philipp wurde 1531 zum Mitgründer des Schmalkaldischen Bundes . 1534 gelang es ihm durch militärisches Vorgehen im von Habsburg verwalteten Württemberg, das mit seinem Sieg in der Schlacht bei Lauffen
eine entscheidende Wende nahm, den vertriebenen Herzog Ulrich
von Württemberg in dessen Land zurückzuführen.
Anfang 1524 heiratete Philipp Christine von Sachsen . Noch zu Lebzeiten Christines schloss Philipp 1540 eine zweite morganatische Ehe mit dem sächsischen Hoffräulein Margarethe von der Saale
. Die Reformatoren Martin Luther, Philipp Melanchthon
und Martin Bucer
billigten nach einigem Zögern Philipps Vorgehen – Melanchthon war sogar bei der Hochzeit auf Schloss Rotenburg anwesend.
Das Bekanntwerden dieser Doppelehe führte zu einer schweren Krise der
Reformation und brachte Philipp politisch weitreichende Schwierigkeiten
ein.
Auf das Wohlwollen Kaiser Karl V.
angewiesen, bot er diesem an, ihn gegen Frankreich zu unterstützen. Der Kaiser ging auf
das Angebot ein, was schließlich im Regensburger Vertrag
von Juni 1541 resultierte: Philipp versprach einerseits kein Bündnis mit dem französischen König Franz I.
oder anderen ausländischen Mächten einzugehen und den Kaiser im Falle eines Krieges mit Frankreich militärisch zu unterstützen, andererseits versprach er ein Eingreifen des Schmalkaldischen Bunds in den Krieg um das Herzogtum Geldern zu unterbinden und eine Aufnahme des Herzogs von Kleve in dieses protestantische Militärbündnis zu verhindern. Dafür versicherte der Kaiser
ihm, nicht gegen seine zweite Ehe vorzugehen.
1546 brach der Schmalkaldische Krieg
aus, der 1547 mit dem Sieg des Kaisers
und der Gefangennahme Philipps endete. Letzterer wurde in den Niederlanden fünf Jahre
lang gefangen gesetzt. Während dieser Zeit wurde die Landgrafschaft Hessen von seinem ältesten Sohn Wilhelm
regiert.
In seinen letzten fünfzehn Lebensjahren kümmerte sich Philipp um die Verwaltung Hessens und förderte die Einigung der protestantischen Parteien. Darüber hinaus bemühte er sich um die Konsolidierung des nach dem Schmalkaldischen Krieg hoch verschuldeten
Landes. Durch den Ausbau des Steuerwesens wandelte er die Landgrafschaft Hessen vom mittelalterlichen zum frühmodernen Finanzstaat: Neben den Einkünften aus den Domänen etablierten sich Steuern als neues
Mittel der Staatsfinanzierung. Die neu eingeführte Vermögenssteuer
orientierte sich an der Leistungsfähigkeit der Besteuerten. Einige seiner Initiativen und Gründungen wie Konfirmationsunterricht, der Landeswohlfahrtsverband oder die Althessische Ritterschaft bestehen bis heute fort.
Nach seinem Tod 1567 wurde Hessen unter seinen vier Söhnen aus erster Ehe aufgeteilt: Hessen-Kassel mit etwa der Hälfte des Territoriums erhielt der älteste Sohn Wilhelm IV., Hessen-Marburg mit etwa einem Viertel des Gebiets ging an Ludwig
IV. , Hessen-Rheinfels kam an Philipp
II. , und Hessen-Darmstadt an Georg
I. .
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