Freitag, 2. Januar 2015

Einführung des Postsparkassendienstes im Deutschen Reich  

am 2. Januar 1939.
 
Der Postscheckdienst
wurde 1909 im Deutschen Reich eingeführt. Hintergrund war die Notwendigkeit eines reichsweiten bargeldlosen Zahlungsverkehrs, den das vorhandene Bankwesen seinerzeit nicht anbot. Jeder hatte Anspruch auf ein Postscheckkonto, von dem aus bargeldlose Zahlungen getätigt werden konnten. Überweisungen, Scheckeinreichungen und Kontoauszüge wurden mit der Post versandt, sodass kein Filialnetz dafür notwendig war. Insofern ist die Postbank die älteste Direktbank Deutschlands. Damals war auch eine Überziehung des Kontos (Kontokorrentkredit) grundsätzlich nicht möglich, allenfalls ein negativer Saldo von 500 bis maximal 1000 DM wurde geduldet. 


Ein Postsparkassendienst
war bereits 1883 in Österreich gegründet worden und wurde von Reichspostminister Wilhelm Ohnesorge
(Abbildung) am 2. Januar 1939 als Folge der Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich im März 1938 reichsweit eingeführt. Ein Sparer konnte an allen deutschen Postämtern Einzahlungen leisten und sich Geld auszahlen lassen. Die Möglichkeiten der Auszahlung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg sukzessive auf weitere europäische Länder ausgedehnt, sodass sich Sparer in vielen europäischen Ländern kostenfrei Geld von ihrem Postsparbuch in Landeswährung auszahlen lassen konnten.

 

Ein weiteres Verdienst Ohnesorges war die Erfindung und erstmalige Einführung der Postleitzahlen am 25. Juli 1941 .

 

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