Samstag, 8. November 2014

Kfz-Kennzeichen bei Umzug mitnehmen 

Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Kreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 1. Januar 2015 entfällt die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs: Man braucht der Zulassungsstelle am neuen Wohnort nur noch mitzuteilen, dass man das alte Kennzeichen beibehalten will. Die Ersparnis hält sich allerdings in Grenzen: Sie betrifft lediglich die Kosten für die Prägung der neuen Schilder in Höhe von rund 35 Euro. 

Den Behördengang für die Ummeldung müssen die Fahrzeughalter jedoch trotzdem auf sich nehmen. Denn die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Kfz-Schein) muss nach wie vor geändert und mit der neuen Wohnanschrift versehen werden. Wer die Ummeldung vergisst, riskiert nach wie vor ein Bußgeld. Die Gebühren für die Fahrzeugummeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt, im Schnitt bitten die Zulassungsbehörden dafür mit 25 Euro zur Kasse. Gezwungen, sein altes Nummernschild nach einem Umzug zu behalten, wird übrigens niemand: Wer will, kann sich bei der Ummeldung seines Fahrzeugs auch weiterhin ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnortes zulegen.

Eigentlich sollte die Neuregelung bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Die Kfz-Zulassungsstellen benötigten jedoch mehr Zeit für die Umstellung und Synchronisierung der entsprechenden Software – und so fasste der Bundesrat den Beschluss, die Neuregelung erst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten zu lassen. Die Entscheidung für die Kennzeichenmitnahme beim Wohnortwechsel wurde 2012 bei der Verkehrsministerkonferenz gefällt. In einzelnen Bundesländern, wie Hessen und Schleswig-Holstein, ist die Mitnahme beim Umzug in einen anderen Landkreis bereits vor dem 1, Januar 2015 möglich. Ab 2015 profitieren die Fahrzeugbesitzer bundesweit von der vereinfachten Neuregelung. Schon jetzt möglich ist die Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel. Wer sein Fahrzeug wechselt, kann gegen eine Gebühr sein altes Kennzeichen behalten und dieses für sein neues Fahrzeug übernehmen. 

Ein weiterer Schritt zur Vereinfachung ist die Online Abmeldung von Kfz-Kennzeichen. Diese soll ab Anfang 2015 über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes möglich sein. Hierfür werden künftig Sicherheitscodes auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein eingeführt. Die Online-Identifikation der Fahrzeughalter wird dabei über den Personalausweis erfolgen.
Auf die Kfz-Versicherung hat die Reform zur Kennzeichenmitnahme keinen Einfluss. Der Tarif richtet sich weiterhin nach dem jeweiligen Wohnort. 
 

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