Ursula
Haverbeck-Wetzel
* 8. November 1928 in Winterscheid/Hessen
ABCD
Deutsche
Vertreterin des historischen Revisionismus, einstige Leiterin des COLLEGIUM HUMANUM
. Ursula
Wetzels Vater war Landwirt, die Familie wanderte Ende der 20er Jahre nach Osten
aus, in die Nähe von Lodsch. 1944 erfolgte die Flucht vor den Sowjets über die Oder,
bis zu Verwandten in Detmold. Nach dem Zweiten
Weltkrieg verbrachte Wetzel vier Jahre in Schweden, danach absolvierte sie
das Studium der Pädagogik, Philosophie und Sprachwissenschaften, unter anderem zwei Jahre in Schottland. Ihr Mann war Prof. Dr. Werner Georg Haverbeck
; einst Mitglied in der Reichsleitung, Gründer und Leiter des Reichsbundes Volkstum und Heimat 1933.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war ihr Mann Pfarrer und Berater von Egon Bahr .
Haverbeck-Wetzel kann auf eine 45-jährige Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung und
Ökologie zurücksehen: Sie war 1963 Mitbegründerin und langjährige Seminar- und Organisationsleiterin
in der Heimvolkshochschule
»COLLEGIUM HUMANUM (CH)« in Vlotho, in der
Seminare zu ökologischen, esoterischen und anthroposophischen Themen stattfanden.
Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 1999 übernahm sie
dort den Vorsitz. Von 1974 bis 1983 übte sie die Schriftleitung der
»Lebenschutzinformationen« aus. Haverbeck war
von 1983 bis 1989 Präsidentin des 2001 aufgelösten "Weltbundes zum Schutze des Lebens"
(WSL). 2003 wurde sie stellvertretende Leiterin des "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten"
(VRBHV) in Vlotho, dessen Vorsitzender der Schweizer Bernhard Schaub
war. BDR-Minister
Wolfgang Schäuble hat im Mai 2008 das 'COLLEGIUM HUMANUM', den RBHV und einen dritten Verein "Bauernhilfe" verboten.
Die Immobilie des CH, Bretthorststraße
204, D-32602
Vlotho, wurde beschlagnahmt
1992
gründete Haverbeck mit gleichgesinnten Unternehmern, Ärzten und
Wissenschaftlern den Verein "Gedächtnisstätte", dessen
ehemalige Vorsitzende sie war .
Im Juni 2004 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung zu
5.400 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt. Sie hatte in der Hauszeitschrift des
'Collegium Humanum', der
'Stimme des Gewissens', zusammen mit dem Schriftleiter der Zeitschrift, Ernst-Otto
Cohrs , den
HOLOCAUST
bezweifelt. Die beiden fraglichen Ausgaben der Zeitschrift wurden beschlagnahmt. In der darauffolgenden Ausgabe der
'Stimme des Gewissens' war erneut zu lesen, der HOLOCAUST sei ein Mythos,
nach russischen Angaben habe die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus nicht sechs Millionen betragen, sondern nur ca. 500.000.
Ein weiterer Artikel Haverbecks in der 'Stimme des Gewissens' vom (November/Dezember
2005) stellte die These auf, Adolf Hitler
sei nicht vom geglaubten HOLOCAUST oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit
her zu verstehen, sondern nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen
Rahmen. Dieser Aufsatz zog ein erneutes Verfahren wegen Volksverhetzung und im Juni 2007 eine weitere Geldstrafe von 40 Tagessätzen des Landgerichts Dortmund nach sich. Daraus wurde eine Gesamtstrafe von
6.000 Euro (200 Tagessätze zu 30 Euro) gebildet.
Im Juni 2009 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen für schuldig befunden, Charlotte
Knobloch , Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, beleidigt zu
haben: Knobloch solle sich nicht in innerdeutsche Angelegenheiten
einmischen, sondern in ihr Ursprungsland nach Innerasien zurückkehren.
Sie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt und musste
zudem die Verfahrenskosten tragen.
Im Rahmen ihres 85. Geburtstages erhielt
Haverbeck am 9. November 2013 folgende Ehrenurkunde:
Weitere Infos:
|